Januar 2006 – Thüringer Handwerk -- archive.php --

Gemeinsame Erklärung des Thüringer Handwerkstages und des DGB Mittel- und Nordthüringen EU-Dienstleistungsrichtlinie

Gemeinsame Erklärung des Thüringer Handwerkstages und des DGB Mittel- und Nordthüringen

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Unternehmer und Arbeitnehmer im Handwerk lehnen gemeinsam die EU- Dienstleistungsrichtlinie in der vorliegenden Form ab und fordern, das Herkunftslandprinzip zu streichen. Wer in Thüringen Dienstleistungen erbringen will, soll dies ohne zusätzliche bürokratische Behinderung aber nach den hier geltenden Gesetzen und Regeln tun.

„Jetzt muss es darum gehen, wichtige Standards beispielsweise im Steuer- und Unternehmensrecht oder dem Arbeits- und Sozialrecht anzugleichen, um fairen Wettbewerb zu erzielen. Ziel muss auch hierbei sein, das soziale Niveau anzuheben und gleichzeitig Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Unternehmen abzubauen,“ so Dr. Dieter Artymiak, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages, und Steffen Lemme, Vorsitzender des DGB Mittel,- und Nordthüringen.

Wenn mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie das Herkunftslandprinzip kommt, dann werden die Thüringer Handwerksbetriebe den Kürzeren ziehen. Weitere Entlassungen im Handwerk wären die Folge.

Das Ziel der EU-Kommission, bessere Rahmenbedingungen für Dienstleister zu schaffen, darf nicht auf Kosten sozialer Standards, standorttreuer Betriebe und deren Beschäftigten verfolgt werden. Das Thüringer Handwerk sowie die DGB-Gewerkschaften in Thüringen befürchten, dass insbesondere die Umsetzung des Herkunftslandsprinzips in der Dienstleistungsrichtlinie zu Lohn- und Sozialdumping in Deutschland führen wird. Wichtige Standards beispielsweise im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden unterlaufen. Dies führt zu massiven Wettbewerbsverzerrungen, zu einer Benachteiligung hier ansässiger Betriebe sowie bei den Arbeitnehmern zu einer nicht hinnehmbaren Inländerdiskriminierung.

Ergebnis der vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie wird ein gnadenloser Wettbewerbsdruck sein, der das Niveau der Qualitätsstandards unweigerlich sinken lässt. Gerade für das heimische Handwerk hätte diese Entwicklung zur Folge, dass es der Billiglohnkonkurrenz schutzlos ausgeliefert wäre.

Ein reines Herkunftslandprinzip hätte zur Voraussetzung, dass die wirtschaftlichen Standortbedingungen, vor allem die damit verbundenen Belastungsstandards in rechtlicher und technischer Hinsicht in den EU-Staaten keine Unterschiede mehr aufweisen. Von einer derartigen Mindestharmonisierung ist der Binnenmarkt aber noch weit entfernt.

Vor dem zweiten muss der erste Schritt erfolgen. Der Europäische Binnenmarkt ist bereits mit der EU-Osterweiterung an seine Belastungsgrenzen gestoßen und sollte erst einmal Zeit finden, sich zu stabilisieren.

Handwerk und Gewerkschaften bezweifeln, dass mit Umsetzung der jetzt vorliegenden Dienstleistungsrichtlinie eine Kontrolle der Unternehmen durchführbar sein wird. Unternehmen, die Aufträge jenseits der Grenze erledigen, würden dann nur den Vorschriften unterliegen, die an ihrem Firmensitz gelten. Diese Kontrolle hätten heimische Beamte durchzuführen, was praktisch nicht realisierbar ist.

Am 11. Februar findet in Berlin eine Demonstration gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie statt. Neben den Gewerkschaften beteiligt sich auch das Deutsche Handwerk an der Protestkundgebung.