Pressekonferenz des Thüringer Handwerkstages mit der Bürgschaftsbank Thüringen zum „Sonder-
programm Handwerk“ am 23.09.2009
Schnelle und unbürokratische Hilfe für Handwerker
BBT startet Sonderprogramm Handwerk
– Pilotprojekt garantiert Bearbeitungszeit von 10 Tagen –
Dank paralleler Bearbeitung durch die Kreditinstitute und die Antragsunterstützung durch die Thüringer Handwerkskammern erhält der Handwerker innerhalb von 10 Tagen eine Entscheidung über die Kredit- und Bürgschaftsanfrage. Das neue Sonderprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen sichert schneller die Liquidität und die Möglichkeit auf Investitionen und Innovationen von Thüringer Handwerkern durch einen vereinfachten Verfahrensweg bei der Kreditantragstellung.
Das gemeinsame Projekt zwischen der Bürgschaftsbank Thüringen, den Thüringer Handwerkskammern und zunächst ausgewählten Thüringer Kreditinstituten ist als Förderprogramm für das regionale Handwerk zu verstehen. Ziel ist es, Handwerkern einen schnellen, unbürokratischen und flexiblen Kreditmittelzugang zu ermöglichen. Auf Basis des bewährten Programms BBTbasis werden Kredite bis zu 200.000 Euro verbürgt. Die Antragsstellung erfolgt entweder bei der Bürgschaftsbank, der Handwerkskammer oder auch bei der Hausbank. Außergewöhnlich sind der Verfahrensweg und die Schnelligkeit bei der Bearbeitung.
So werden ab Antragsstellung automatisch alle zuständigen Institutionen aktiv. Je nachdem, wo der Handwerker zuerst hingeht, sieht der Weg ein wenig anders aus: Wird der Antrag bei der Bürgschaftsbank gestellt, wird ihm ein Betriebsberater bei der Handwerkskammer vermittelt, der die notwendigen Beratungsgespräche führt. Neben der Erarbeitung notwendiger Unterlagen, wie z. B. Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplan u. a. sind die Betriebsberater auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen behilflich, damit die Hausbank und/oder die Bürgschaftsbank Thüringen eine zeitnahe Kreditentscheidung treffen können. Die Unterlagen werden zusammen mit einer schriftlichen Stellungnahme der Bürgschaftsbank und der jeweiligen Hausbank übergeben. Alternativ kann auch die jeweilige Hausbank die beschriebene Verfahrensweise nutzen. Geht man direkt zur Handwerkskammer wird der Bericht unmittelbar, d.h. ohne die vorige Weitervermittlung durch die Bürgschaftsbank, angefertigt.
Unabhängig davon, wo man zu erst hingeht, sehen die weiteren Schritte gleich aus: Auf Basis der vorhandenen Unterlagen treffen die jeweilige Hausbank und die Bürgschaftsbank parallel und selbstständig eine Entscheidung über eine Begleitung des Vorhabens. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf nur 10 Tage, da alle Unterlagen vollständig in den Häusern vorliegen. Im Falle der Kreditvergabe übernimmt die Bürgschaftsbank Thüringen gegenüber der jeweiligen Hausbank eine Ausfallbürgschaft in Höhe bis zu 80 Prozent. Mit den neuen Finanzmitteln kann der Handwerker neue Investitionen vornehmen oder seine Liquidität sicherstellen.
Das Pilotprojekt mit ausgewählten Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Thüringen startet am 1. Oktober 2009. Informationen zu den Partnerbanken erhalten Sie bei der BBT oder der Handwerkskammer. Bei erfolgreicher Testphase ist ab Anfang nächsten Jahres eine flächendeckende Einführung geplant.