„Chancen der Kleinen verbessert“
Thüringer Vergabegesetz erhält noch Änderung
Der Thüringer Handwerkstag begrüßt die nunmehr bekannt gewordenen Änderungen im Entwurf der Regierungskoalition zum Thüringer Vergabegesetz.
„Die Änderungen verhindern schlimmeres“, kommentiert Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages, die geänderte Fassung. In dem jetzt vorliegenden Entwurf wurde ein Schwellenwert geschaffen, nach dem vergabefremde Kriterien wie Gleichstellungs- und Ausbildungsquoten erst ab einer Mitarbeiterzahl von 25 greifen sollen.
Thomas Malcherek weiter: „Wir fordern seit Jahren ein Thüringer Vergabegesetz. Auch der jetzige Entwurf ist nicht unser Wunschergebnis. Aber die befürchtete Wettbewerbsverzerrung durch die zusätzlichen Vergabeaspekte wurden mit der Schwellenwertregelung abgeschwächt. Damit erhalten unsere überwiegend kleinen Handwerksbetriebe eine reelle Chance, am Wettbewerb um öffentliche Aufträge erfolgreich teilzunehmen. Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, sollte jedoch nach zwei bis drei Jahren überprüft werden, ob die enthaltenen Regelungen praktikabel und allen Beteiligten gegenüber fair sind.“
Das Handwerk hat vor allem kritisiert, dass dieses Gesetz mit vergabefremden Inhalten wie Ausbildungsquoten, Gleichstellungskriterien oder tariflichen Entlohnungen überfrachtet wird und neue zusätzliche Bürokratie für Betriebe und Verwaltungen aufbaut. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass unterhalb des EU-Schwellenwertes Klagen gegen Öffentliche Ausschreibungen künftig über den Verwaltungsgerichtsweg geschehen sollen. Die Vergabekammer Thüringen wäre die fachlich richtige Stelle.
Positiv sieht der Thüringer Handwerkstag die Lösung, das Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz nicht länger mit dem Vergabegesetz zu verzahnen sondern eigenständig zu stellen. Mit dem Gesetz werde eine Rahmen geschaffen, um eine zielgerichtete Förderung der Thüringer Unternehmenslandschaft zu betreiben, so Malcherek.