November 2018 – Thüringer Handwerk -- archive.php --

Teilhabechancengesetz muss praktikabler werden

Teilhabechancengesetz muss praktikabler werden
Der Bundestag hat am 06.11.2018 das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) verabschiedet, das am 01.01.2019 in Kraft tritt.
„Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besteht Einigkeit über die notwendige Reaktivierung von Langzeitarbeitslosen. Während wir jedoch eine verbesserte betriebliche und überbetriebliche Nachqualifizierung fordern, will die Bundesregierung mit dem Teilhabechancengesetz einen umfangreichen sozialen Arbeitsmarkt schaffen“, schätzt Stefan Lobenstein, Präsident des THT, die aktuelle Lage ein. Das beschlossene Teilhabechancengesetz sei nicht der geeignete Weg, um mehr Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeit zu bringen. Der bessere Weg wäre die individuelle Betreuung, Qualifizierung und gezielte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.
Betriebe, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können durch das Teilhabechancengesetz mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren entspricht das 100 Prozent des Mindestlohns – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. „Hier sind Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten von Trägern öffentlich geförderter Beschäftigung vorprogrammiert. Diese Entwicklung können wir in Thüringen mit dem 2015 verabschiedeten Förderprogramm für eine gemeinwohlorientierte Beschäftigung bereits beobachten. Man gewinnt den Eindruck, dass dem Staatsdirigismus Tür und Tor geöffnet sind“ so Lobenstein weiter.
Hintergrund
Der Thüringer Handwerkstag ist die Spitzenorganisation des Thüringer Handwerks und setzt sich aus 29 Landesinnungsverbänden, Fachverbänden und Landesinnungen sowie den drei Handwerkskammern zusammen. Der THT vertritt die Interessen von rund 30.000 Handwerksunternehmen mit 152.000 Beschäftigten und 6.000 Lehrlingen gegenüber dem Land und dem Bund.
Mit einem Jahresumsatz von rund 14 Milliarden Euro gehört das Handwerk zu den wichtigsten Wirtschaftsbereichen Thüringens. 59 Prozent aller Betriebe finden sich im Bau sowie im Metall- und Elektrobereich. Mit 16 Prozent sind die Betriebe der Gesundheitshandwerke die drittstärkste Gruppe, gefolgt vom Holzgewerbe mit einem Anteil von 12 Prozent. Die Handwerke in den Bereichen Glas, Papier sowie Nahrung und Bekleidung machen zusammen 13 Prozent des Handwerks aus.

Praktischer Leistungswettbewerb 2018: Ehrung der besten Thüringer Junghandwerker

Praktischer Leistungswettbewerb 2018: Ehrung der besten Thüringer Junghandwerker

Thüringer Handwerkstag zeichnet mit dem Leistungswettbewerb PLW die besten Junghandwerker im Freistaat aus. 
„Profis leisten was – PLW“ – unter diesem Motto ermittelt das Handwerk Jahr für Jahr die besten Nachwuchshandwerker. Die Sieger auf Kammer- und auf Landesebene stehen bereits fest. In 33 Berufen traten in diesem Jahr die leistungsstärksten jungen Gesellinnen und Gesellen aus Thüringen gegeneinander an und ermittelten ihre Besten. Wer schließlich auf Bundesebene ganz oben stehen wird, ist noch nicht in allen Berufen entschieden. Die Ehrung der Bundessieger findet am 1. Dezember in Berlin statt.
„Außergewöhnliche Leistung verdient außergewöhnliche Beachtung, ja: öffentliche Anerkennung. Ein Stück Bewunderung darf auch hinzukommen. Mit dem PLW kürt das Handwerk seine Besten. Auf die Sieger dürfen wir stolz sein. Jedes Jahr messen sich hier unsere Nachwuchstalente. Und die gezeigten Leistungen waren absolut überzeugend“, so Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstages.
Am 23. November ehrt der Thüringer Handwerkstag (THT) die Thüringer Landes- und Kammersieger im Rahmen einer Festveranstaltung im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt.
Sieger und Teilnehmer sind die Leistungsträger von morgen
Die hervorragenden Leistungen der Teilnehmer zeigen einmal mehr, dass eine gute Ausbildung nicht in erster Linie eine Frage der Masse, sondern der individuellen Klasse, der Ausdauer und des ausbildenden Umfeldes ist. Zu letzterem gehören Ausbildungsbetriebe, Berufsbildende Schulen und die Bildungszentren.
„Die erfolgreichen Teilnehmer am Leistungswettbewerb zeigen deutlich: Leistung lohnt sich. Und Leistung im Handwerk lohnt sich doppelt!“, so Lobenstein. Eine Ausbildung im Handwerk sei ein guter Start ins Berufsleben und bilde eine wichtige Basis für den beruflichen Erfolg. Im Handwerk bilde der leistungsorientierte Berufsnachwuchs eine wichtige Basis für die künftige Führungsgeneration in diesem Wirtschaftsbereich. Viele der Teilnehmer an den Wettbewerben beschreiten weitere Karrierewege im Handwerk, absolvieren die Meisterausbildung oder studieren. Hieraus erwachsen traditionell die künftigen Unternehmergenerationen im Handwerk.
Seinen Dank richtet Stefan Lobenstein insbesondere an die ausbildenden Betriebe. Ohne das große Ausbildungsengagement in den Handwerksbetrieben gäbe es nicht Jahr für Jahr diese hervorragenden Leistungen. Ausbildung sei der Königsweg in der Nachwuchsförderung und der Fachkräftesicherung, betont der Kammerpräsident im Hinblick auf den Mangel an Fachkräften, der in zahlreichen Branchen akut ist.

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks

Förderung begabter Junghandwerker

Mit dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) zeichnet das Handwerk die begabten Junghandwerker aus.
Ziele des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks sind:
  • Die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausstellen,
  • die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk stärken und gleichzeitig für das Handwerk werben,
  • die Öffentlichkeit auf die Ausbildungsleistungen im Handwerk aufmerksam machen,
  • begabte Lehrlinge, die als Preisträger hervorgehen, in ihrer beruflichen Entwicklung fördern,
  • die Arbeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte und Gesellenprüfungsausschüsse intensivieren und eine Steigerung des Leistungs- und Prüfungsniveaus herbeiführen,
  • die Auszubildenden in ihrer Arbeit unterstützen und fördern.
Wettbewerb in Stufen
Der Wettbewerb wird auf Kammer-, Landes- und Bundesebene durchgeführt.
Wer darf teilnehmen?
Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung/ Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung muss mindestens mit 81 Punkten abgeschlossen worden sein.