Teilhabechancengesetz muss praktikabler werden

Teilhabechancengesetz muss praktikabler werden
Der Bundestag hat am 06.11.2018 das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) verabschiedet, das am 01.01.2019 in Kraft tritt.
„Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besteht Einigkeit über die notwendige Reaktivierung von Langzeitarbeitslosen. Während wir jedoch eine verbesserte betriebliche und überbetriebliche Nachqualifizierung fordern, will die Bundesregierung mit dem Teilhabechancengesetz einen umfangreichen sozialen Arbeitsmarkt schaffen“, schätzt Stefan Lobenstein, Präsident des THT, die aktuelle Lage ein. Das beschlossene Teilhabechancengesetz sei nicht der geeignete Weg, um mehr Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeit zu bringen. Der bessere Weg wäre die individuelle Betreuung, Qualifizierung und gezielte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.
Betriebe, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II-Leistungen erhalten haben, können durch das Teilhabechancengesetz mit einem Zuschuss für das Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren entspricht das 100 Prozent des Mindestlohns – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. „Hier sind Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten von Trägern öffentlich geförderter Beschäftigung vorprogrammiert. Diese Entwicklung können wir in Thüringen mit dem 2015 verabschiedeten Förderprogramm für eine gemeinwohlorientierte Beschäftigung bereits beobachten. Man gewinnt den Eindruck, dass dem Staatsdirigismus Tür und Tor geöffnet sind“ so Lobenstein weiter.
Hintergrund
Der Thüringer Handwerkstag ist die Spitzenorganisation des Thüringer Handwerks und setzt sich aus 29 Landesinnungsverbänden, Fachverbänden und Landesinnungen sowie den drei Handwerkskammern zusammen. Der THT vertritt die Interessen von rund 30.000 Handwerksunternehmen mit 152.000 Beschäftigten und 6.000 Lehrlingen gegenüber dem Land und dem Bund.
Mit einem Jahresumsatz von rund 14 Milliarden Euro gehört das Handwerk zu den wichtigsten Wirtschaftsbereichen Thüringens. 59 Prozent aller Betriebe finden sich im Bau sowie im Metall- und Elektrobereich. Mit 16 Prozent sind die Betriebe der Gesundheitshandwerke die drittstärkste Gruppe, gefolgt vom Holzgewerbe mit einem Anteil von 12 Prozent. Die Handwerke in den Bereichen Glas, Papier sowie Nahrung und Bekleidung machen zusammen 13 Prozent des Handwerks aus.