Kritik an der Novelle
Vergabegesetz überarbeitet und beschlossen
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des landeseigenenVergabegesetzes beschlossen. Er beinhaltet unter anderem die Einführung einesvergabespezifischen Mindestlohns von 10,04 Euro sowie die Verschärfung vonökologischen und sozialen Anforderungen bei der Bieterwahl. In den kommendenWochen wird der Gesetzentwurf im Plenum des Thüringer Landtags beraten.
Dass es eine Novelle des Vergabegesetzes braucht, betont auch Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstags. „Es ist ein richtiger Schritt. Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss dringend entbürokratisiert und verschlankt werden“, sagt er. Aktuell sei die Beteiligung von Handwerksbetrieben an öffentlichen Ausschreibungen rückläufig, nicht zuletzt wegen der guten privaten Auftragslage im Handwerk. Die demografische Entwicklung werde das Problem in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen.
Das Ziel, das Vergabegesetz schlanker zu gestalten, sei mit der Novellierung jedoch verpasst worden. Während Stefan Lobenstein die geplante verpflichtende Nutzung der zentralen Landesvergabeplattform, die Einführung des Bestbieterprinzips und die Harmonisierung mit dem Bundesrecht begrüßt, findet er zahlreiche Kritikpunkte an der Novelle, vor allem den geplanten vergabespezifischen Mindestlohn von 10,04 Euro. „Eine thüringenspezifische und vergabeeigene Regelung ist schlicht nicht notwendig“, sagt Stefan Lobenstein. Löhne würden auf Basis der von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifverträge bzw. nach Maßgabe des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt. „Hierfür kommen die Tarifpartner und auch die Mindestlohnkommission regelmäßig zusammen“, so Lobenstein weiter.
Statt einer Vereinfachung des Gesetzes würden neue Regelungen zu mehr Nachweispflichten führen, die wiederum Angst vor Sanktionen und viel Bürokratie zur Folge hätten. „Das wird die Beteiligungsbereitschaft an öffentlichen Ausschreibungen nur noch weiter reduzieren. Die Landesregierung schneidet sich hier ins eigene Fleisch“, so Lobenstein.
Gleiches gelte für die weiteren sozialen und ökologischen Kriterien zur Vergabe. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Einhaltung bestimmter Sozialstandards in einer globalisierten Wertschöpfungskette kaum nachgehalten werden kann“, erklärte der Präsident des Thüringer Handwerkstags. Bei den ILO-Arbeitsvorschriften etwa könnten zwar pro forma Erklärungen abgegeben werden. „Eine objektive Prüfung durch den Auftraggeber kann aber nicht erfolgen“, so Stefan Lobenstein. Vergabefremde Aspekte würden damit die Gefahr einer Verteuerung öffentlicher Beschaffungsvorgänge bergen, ohne jedoch eine Gewähr zu bieten, dass die intendierten politischen Ziele tatsächlich erreicht werden. Die Vertreter der Handwerksorganisationen werden in den kommenden Wochen weiter versuchen, der Landesregierung die Konsequenzen der Novellierung zu verdeutlichen.