Thüringer Handwerk drängt weiter auf eine Fristverlängerung
Kassensysteme müssen bis 30. September 2020 aufgerüstet werden
Mit Blick auf die Krisenlage vieler Handwerksbetriebe drängt das Thüringer Handwerk weiterhin auf eine Fristverlängerung für die Aufrüstung der Kassensysteme über den 30. September 2020 hinaus. Nachdem das Bundesfinanzministerium eine generelle Fristverlängerung abgelehnt hatte, wendet sich der Thüringer Handwerkstag e.V. als Vertreter des Thüringer Handwerks nun an die Landespolitik, insbesondere an das Finanzministerium des Freistaats, und hofft auf eine Lösung auf Länderebene. „Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nehmen eine Vorreiterrolle ein. Ihren Weisungen zufolge ist die Frist bis zum 31. März 2021 verlängert worden, wodurch die durch die Corona-Krise gebeutelten Handwerksbetriebe vor einer erheblichen Belastung bewahrt werden. Eine solche Lösung brauchen wir unbedingt auch für Thüringen“, sagt der Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V., Stefan Lobenstein.
Der Thüringer Handwerkstag e.V. hat seiner Forderung in einem Brief an Finanzministerin Heike Taubert Ausdruck verliehen. „Es wäre ein falsches Signal an die Betriebe in Thüringen, wenn das Land an der Frist festhält und damit eine Mehrbelastung der Unternehmen billigend in Kauf nimmt. Schließlich sind sie der verlässliche Motor der Thüringer Wirtschaft“, sagt er.
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Registrierkassen bis spätestens 1. Oktober 2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Dafür müssen Handwerksbetriebe neue Kassen anschaffen oder ihre vorhandenen mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten. Gegen dieses Vorhaben hatte sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene massiver Widerspruch formiert, auch weil die neuen Systeme nicht in ausreichender Zahl lieferbar waren. „Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt. Viele Betriebe kämpfen wegen der Corona-Krise mit Liquiditätsengpässen und Existenzsorgen. Dass sie jetzt, in einer Zeit massiver Einnahmeausfälle, eine zusätzliche Investition leisten und personelle Ressourcen binden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Gesetzliche Vorgaben müssen das Handwerk entlasten und nicht zusätzlich Ballast schaffen. Gerade in der aktuellen Lage müssen alle Akteure dazu beitragen, die Weichen auf Aufschwung zu stellen“, betont Stefan Lobenstein.
Die genannten Bundesländer gewähren eine Fristverlängerung unter der Voraussetzung, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich nachweislich mit dem fristgerechten Einbau bzw. der Einbindung einer TSE beauftragt worden ist. Mit einer solchen Regelung auf Landesebene könnte vermieden werden, dass alle Betriebe einzeln die Verlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen, wie es bisher vom Bundesfinanzministerium empfohlen wurde. Damit bleibt nicht nur den Betrieben, sondern auch den Behörden bürokratischer Aufwand erspart.