Der Thüringer Handwerkstag e.V. zeigt sich besorgt über die Verzögerungen rund um das Inkrafttreten der 2024 beschlossenen Neuerungen des Aufstiegs-Bafög. Was als Signal für mehr Chancengleichheit und berufliche Perspektiven gedacht war, droht nun aufgrund des politischen Stillstands durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition ins Leere zu laufen. Ursprünglich sollten die Verbesserungen ab 1. Januar 2025 greifen.
„Diese Verzögerung ist ein fatales Signal für alle, die bereit sind, in ihre berufliche Zukunft zu investieren“, betont Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag e.V. „Gerade im Handwerk, das unter dem massiven Fachkräftemangel leidet, ist die Weiterqualifikation von Fach- und Führungskräften unerlässlich. Stattdessen werden motivierte Menschen ausgebremst und wichtige Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region blockiert.“
Geplante Neuerungen des Aufstiegs-BAföG
Die angestrebten Verbesserungen sollen Berufstätige stärker unterstützen und die berufliche Weiterbildung attraktiver machen.
- Erhöhung der Zuschüsse: Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lebens- und
Prüfungsgebühren soll von 15.000 auf 18.000 Euro steigen. - Wer eine Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließt, muss weniger Geld zurückzahlen: Zukünftig
sollen 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt offenen Darlehens für Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren erlassen werden. - Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Voll- oder Teilzeitmaßnahmen soll pro
Monat, je Kind von 150 auf 160 Euro steigen. - Die Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks soll von 2.000 Euro auf 4.000
Euro angehoben werden. - Arbeitgeberzuschüsse sollen nicht mehr auf die AFBG-Förderung angerechnet, sondern
vollständig den Teilnehmenden zugutekommen.
Die geplanten Verbesserungen hätten gerade in wirtschaftlich schwächeren Regionen wie Thüringen eine positive Signalwirkung entfalten können. Doch der politische Stillstand droht, diese Chance zu verspielen. Die nötigen Verordnungen sind nach der Auflösung der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet worden. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen wird sich voraussichtlich bis Mitte 2025 verzögern. Für viele potenzielle Weiterbildungswillige bedeutet dies nicht nur eine ungewisse Wartezeit, sondern auch einen Vertrauensverlust in die politische Handlungsfähigkeit.
„Wir setzen uns für die Beschleunigung der Gesetzesumsetzung ein, die ausstehenden Verordnungen müssen zügig abgeschlossen werden. Die Bundesregierung muss klare Zeitpläne liefern, damit Betriebe und Fachkräfte sicher für das neue Jahr planen können“, sagt Lobenstein.