des Thüringer Handwerks zur Landespolitik anlässlich des
11. Parlamentarischen Abends am 2. April 2003
Wenngleich die vom Thüringer Handwerk bewertete Mittelstandsoffensive durch die Bundesregierung zu verantworten ist, ergibt sich aber auch für die Thüringer Landesregierung ein ständiges Handlungsfeld zur Wirtschaftsentwicklung. Auf Grundlage der Ver-einbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V. vom 23.06.2000 ist vieles erreicht worden. Dies wird in der hierzu vorliegenden Halbzeitbilanz vom November 2002 deutlich. Jedoch erwartet der Thüringer Handwerkstag e.V. neben der Unterstützung bei der Umsetzung seiner Forderungen auf Bundesebene weiterhin konkrete Maßnahmen
seitens der Landesregierung. Für die Fortschreibung der oben genannten Vereinbarung sollen unter anderem folgende Sachverhalte aufgearbeitet werden:
– Schaffung eines Förderdarlehens für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 20.000 in direkter Vergabe durch die Thüringer Aufbaubank
– Bei der Förderung mit Zuschüssen aus dem Landesinvestitionsprogramm sollte keine Branche des Handwerks ausgeschlossen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Wegfalls der Investitionszulage für Betriebe, die nicht dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet werden können.
– Einbindung der Handwerkskammern bei Einführung neuer bzw. Änderung bestehender Förderprogramme
– Bei der Vergabe seitens der öffentlichen Hand sind die Kommunen und Landkreise konsequent in die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie einzubinden. Dies betrifft analog die Anwendung der VOB und VOL. Hierzu sollten seitens des TMWAI in jedem Plangebiet Beratungen mit den Kommunen zum öffentlichen Auftragswesen durchgeführt werden.
– Die vom Land gestartete Initiative zur Entbürokratisierung ist konsequent als gesamtgesellschaftlicher Prozess und auch für das Handwerk spürbar fortzusetzen.
– Alle Maßnahmen zur Modernisierung der Berufsausbildung und zur Förderung von Ausbildungsplätzen sind vom Land konstruktiv zu begleiten.
– Außenwirtschaftsaktivitäten Thüringer Handwerksunternehmen sind intensiver als bisher zu fördern und zu begleiten.
– Die Initiative des Landes Thüringen zur Unterstützung geplanter Fusionen der Ver- und Entsorgungszweckverbände mit dem Ziel der Schaffung effektiver wirtschaftlicher Einheiten ist zu begrüßen. Dieser begonnene Prozess ist vom Land kritisch zu begleiten.
– Die Förderung des organisationseigenen Beratungswesens im Handwerk ist weiterhin uneingeschränkt sicherzustellen mit dem Ziel, durch kostenlose Beratungsleistungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, einen Nachteilsausgleich gegenüber Großbetrieben zu schaffen.
– Die Aktivitäten zur Verfolgung von Schwarzarbeit sind zu verstärken. Hierzu ist insbesondere die Zusammenarbeit aller Institutionen und Behörden, die sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit befinden, durch eine Zentralstelle zu verbessern.
– Kreditgenehmigungen für Neuverschuldungen der Kommunen sollten bei rentierlichen Investitionen seitens des Landes ermöglicht werden.
– Die bestehenden Bildungszentren des Handwerks sind auch zu Kompetenzzentren weiterzuentwickeln. Es ist das Ziel, eine höhere wirtschaftliche Effizienz dieser Einrichtungen anzustreben. Die Vertreter des Handwerks wollen mit diesem Positionspapier den Dialog mit der Politik weiterführen. Im Gespräch mit politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Landesebene sollten Lösungsansätze zu den aufgezeigten Problemen diskutiert werden.
Unser gemeinsames Ziel besteht dabei in der Schaffung mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen für die Zukunftssicherung des Thüringer Handwerks.