Handwerk nicht von Förderung abkoppeln
Mit der Überführung der Investitionszulage in die Gemeinschaftsaufgabe Ost (GA)-Förderung würden weite Teile des Handwerks von der Förderung ausgeschlossen werden, weil sie die betrieblichen Voraussetzungen der GA nicht erfüllen. Daher lehnt das Thüringer Handwerk den Vorschlag von Ministerpräsident Dieter Althaus, die Investitionszulage mit der GA-Förderung zu verschmelzen, ab.
„Unsere Betriebe brauchen die Unterstützung der Investitionszulage, um notwendige Investitionen realisieren zu können. Dieses Programm gehört neben dem Landesinvestitionsprogramm zu den zentralen Fördermöglichkeiten für unserer Betriebe“, so der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann. „Gerade ein Land wie Thüringen mit nur wenigen Großunternehmen und dafür sehr vielen kleinen und mittleren Betrieben sollte auf den Mittelstand bauen. Wir brauchen natürlich industrielle Leuchttürme. Aber Beschäftigung bringen in erster Linie Handwerk und Mittelstand.“ Vor diesem Hintergrund kritisiert Ostermann erneut die deutliche Reduzierung der Handwerksförderung in den letzten Jahren, die von einst 2,6 Millionen Euro auf 800.000 Euro in diesem Jahr stark zusammengestrichen worden ist. „Wir haben damit den Boden der Planungssicherheit verlassen.“
Förderung durch die Gießkanne wird vom Handwerks abgelehnt. Daher begrüßt der THT e. V. auch Vorschläge, Förderungen mit zu großen Mitnahmeeffekten zu reduzieren. Allerdings, so Ostermann, müsse es einen Nachteilsausgleich für Handwerk und Mittelstand geben. „Investitionen, die zur Stabilisierung und Erweiterung der Unternehmen führen und die Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und schaffen, müssen unabhängig von Branche und Betriebsgröße unterstützt werden.“