Das Handwerk als Rückgrat des Mittelstandes in Thüringen
Positionen zur Wahl des Thüringer Landtages am 30. August 2009
(pdf zum download)
Die Thüringer Parteien CDU, Die Linke, SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP gaben Antworten auf die Fragen des Thüringer Handwerks zur Wahl des Thüringer Landtages am 30. August 2009.
Damit sich alle Handwerker ein Bild von den Parteien machen können finden Sie im Folgenden die Fragen und die dazugehörigen Antworten der Parteien zu den Schwerpunkten:
1) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht in der beruflichen Bildung und Qualifikation seine Kernkompetenzen und die Sicherung der eigenen zukünftigen Leistungsfähigkeit. Im Handwerk wird die Duale Ausbildung gelebt. Aus diesem Grund besitzt dieser Ausbildungsweg stets Vorrang vor jedweder schulischen Ausbildung und muss im Zusammenhang mit der Überbetrieblichen Ausbildung (ÜLU) höchste Priorität erfahren.
Erläutern Sie uns bitte Ihren Standpunkt sowie die geplanten Aktivitäten, um die Duale Ausbildung zu stärken und eine uneingeschränkte Fortführung der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) sicherzustellen.
2) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht in den der Berufsaubildung vorgelagerten Berufsorientierungs- und vorbereitungsaktivitäten den Grundstein des lebensbegleitenden Lernens. Dieser muss frühzeitig initiiert werden. Bewährte Projekte wie z. B. Einstiegsqualifizierung und Modelle wie Berufsstart plus müssen weiterhin praktiziert und schließlich thüringenweit umgesetzt werden. Nicht zuletzt sollte der stetige Lernprozess durch eine geordnete Durchlässigkeit im Bildungssystem (u. a. Zugang akademische Bildung) unterstützt und durch Qualifizierungsberater in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Erläutern Sie uns bitte Ihren Standpunkt und stellen Sie dar, in welchem Umfang Berufsorientierungs- und vorbereitungsprojekte thüringenweit umgesetzt werden können und eine Durchlässigkeit im Bildungssystem geschaffen wird. Die bewährte Förderung der Ausbildungsberater spielt hierbei eine wesentliche Rolle.
3) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht in der Schulnetzplanung, eine enorm wichtige Weichenstellung für die Zukunft. Rechnerisch müssen nahezu 40 Prozent aller Berufsschulen schließen. Es wird eine Berufsschulnetzplanung benötigt,
die den Interessen nach regionaler Nähe für den Lehrling gerecht wird, aber zu keiner Überversorgung führt. Hier ist das Land als Koordinator für die anfallenden Entscheidungen gefragt.
Erläutern Sie uns bitte welche Lösungsansätze Sie im Rahmen der Schulnetzplanung verfolgen und wo konkret Sie Ihre Aufgaben sehen.
4) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht in der Weiterbildungspflicht der Lehrer sowie in der Wiedergewährung von Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten ein enormes Potential zur Verbesserung der Bedingungen für Auszubildende.
Erläutern Sie uns bitte Ihren Standpunkt, und vor allem wann mit einer Weiterbildungspflicht der Lehrer sowie der Wiedergewährung von Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu rechnen ist.
Antworten:
CDU
1) Das Modell „Dual mit Wahl“ ist ein sinnvoller Beitrag zur Flexibilisierung durch Modularisierung der dualen Ausbildung. Ziele wie „Abbau der Überspezialisierung“ und „Entschlackung von Ausbildungsinhalten“ sind zu begrüßen. Das Modell der gestreckten Abschlussprüfung wird gegenwärtig schrittweise in Abstimmung der dualen Partner eingeführt. Die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk wird in bisheriger Größenordnung (ca. 4,1 Millionen Euro) jährlich aufrechterhalten.
2) Thüringen ist hier gut aufgestellt. Der Dreiklang aus Berufswahlpass, Qualitätssiegel Berufswahlfreundliche Schule und praxisorientierten Projekten hat sich bewährt. Das Projekt „Berufsstart PLUS“ wird auf weitere Schulen ausgedehnt. Der Bildungspakt mit dem Thüringer Handwerk ist ebenfalls ein wichtiger Baustein. Wir danken dem Thüringer Handwerk für sein wertvolles Engagement. Das neue Fach „Mensch-Natur-Technik“ stärkt den sogenannten „MINT-Bereich“. Im zweigliedrigen und international erfolgreichen Thüringer Schulsystem ist Durchlässigkeit in hohem Maße gewährleistet. Wechsel nach Klasse 5, 6 und 10 sind leicht möglich, die Lehrpläne der Sekundarstufe I sind aufeinander abgestimmt. In Thüringen gilt: kein Abschluss ohne Anschluss. Auf dem gestuften Weg gelangen auch Regelschüler zur Hochschulreife. Die Meisterprüfung berechtigt zur Aufnahme eines Studiums ebenso wie eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte.
3) Das Berufsschulnetz fällt in die kommunale Zuständigkeit. Der Schülerrückgang im dualen System erfordert eine neue Struktur. Bis zum Schuljahresende soll ein Konzeptvorschlag für ein zukunftsfähiges Berufsschulnetz vorliegen. Wir brauchen den Konsens mit allen Partnern. Ziel der neuen Berufsschulstruktur ist eine flächendeckende, betriebsortnahe und wohnortnahe berufsschulische Ausbildung. Die Einzugsbereiche sollen durch einen Berufsschulverbund den regionalen Bedarf an berufsschulischer Bildung absichern. Wir befürworten die landkreisübergreifende Zusammenarbeit von Berufsschulträgern und Kommunen in sogenannten „Bildungsregionen“.
4) Die Weiterbildungspflicht für Pädagogen ist in Thüringen bereits Realität. Wir haben diese Pflicht im Lehrerbildungsgesetz, das in dieser Legislaturperiode erarbeitet und verabschiedet wurde, ausdrücklich festgeschrieben. Die Anteilfinanzierung (der Zuschuss) darf bei allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen zu Gunsten von KMU 80 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
Die Linke
1) Die berufliche Bildung in der Bundesrepublik steht vor einer Grundsatzentscheidung: Entweder Deutschland stellt seine berufliche Bildung, wie es in den meisten europäischen Ländern üblich ist, auf ein durchorganisiertes System staatlicher Ausbildungsangebote um oder es entscheidet sich für die Stabilisierung des dualen, auf die Verantwortung der Wirtschaft gestützten Ausbildungssystems als Kern beruflicher Bildung. Seit 15 Jahren wird trotz gegenteiliger Erklärungen von Politik und Wirtschaft ein Weg in immer mehr staatliche Verantwortung gefahren. Auch das Thüringer Handwerk ist an diesem Weg beteiligt: Zwar liegt das Handwerk mit 35 Prozent der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben vor allen anderen Wirtschaftsbereichen, quantitativ aber hat die Zahl der angebotenen Ausbildungen und abgeschlossenen Verträge stark abgenommen. So sank die Zahl der Ausbildungs-verträge im Handwerk seit 2001 um etwa ein Viertel. Außerhalb der öffentlich geförderten Verbünde findet kaum noch Ausbildung statt. Die LINKE tritt aus inhaltlichen Gründen für eine Stabilisierung und sogar den Ausbau dualer Ausbildung ein. Dies kann aber nur gelingen, wenn ernsthafte Änderungen an den Rahmenbedingungen stattfinden. So muss die Politik Kostenvorteile für Betriebe, die sich benötigte Fachkräfte nur vom Markt holen, aufheben und dafür sorgen, dass die Kostenlast gerecht auf alle Betriebe und alle Einrichtungen auch der nicht produzierenden Bereiche entsprechend der Leistungsfähigkeit bzw. des Ausbildungsbedarfes verteilt wird. Zudem glauben wir, dass alle Akteure gemeinsam mehr für die Qualität der Ausbildung tun müssen, an der Schaffung der e
ntsprechenden Voraussetzungen (Berater, Vernetzungen) muss sich die Politik aktiv beteiligen. Die Förderung überbetrieblicher Lehrunterweisungen kann in Einzelfällen wichtig sein. Sie darf aber nicht der Verlagerung von regulären Ausbildungskosten auf den Steuerzahler dienen.
2) DIE LINKE fordert eine stärkere polytechnische Ausrichtung von Schule und Unterricht. Damit wird einerseits ein deutlicher Sinnbezug für das schulische Lernen hergestellt. Andererseits können damit bereits mit Beginn der Sekundarstufe I kontinuierliche Orientierungen für die spätere Berufswahl der Schülerinnen und Schüler gegeben werden. Dazu sind polytechnische Inhalte in größerem Umfang als bisher in den Unterricht zu integrieren, sind für alle Schüler der 7. bis 10. Klasse drei Praktikumswochen in Berufsschulzentren, Betrieben bzw. sozialen Einrichtungen zu realisieren, ist das Landesprogramm Berufsstart fortzuführen und als Regelangebot für alle Schulen umzusetzen, ist die Kooperation von Schulen (insbesondere von Gymnasien) mit Hochschulen zu intensivieren, ist die Zusammenarbeit von Schulen mit Einrichtungen der Wirtschaft weiter zu befördern und für alle Schulen verbindlich festzuschreiben, muss zur Unterstützung von individuellen Berufsfindungs- und Berufsentscheidungsprozessen die Schulsozialarbeit an Schulen deutlich gestärkt werden (siehe vorn). Die von der Landesregierung propagierte Durchlässigkeit im gegliederten Schulsystem in Thüringen ist weder gesetzlich noch in der Realität vorhanden. Um die notwendige Durchlässigkeit zwischen den Schularten zu schaffen und umsetzbar zu gestalten, sind die gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen des Schulartwechsels aufzuheben und die Voraussetzungen für eine stärkere individuelle Förderung in den Übergangsphasen zu schaffen.
3) Zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Berufsschulnetzes in Thüringen muss das Land umgehend seine Beobachterrolle aufgeben und Verantwortung als Koordinator der Planungsprozesse übernehmen. Es darf nicht sein, dass sachfremde Kriterien wie die Durchsetzungsfähigkeit von Landräten oder die Einwohnerzahl von Kreisen bei der Bestimmung von Standortentscheidungen schwerer wiegen als die Frage, welche Ausbildungen konkret vor Ort perspektivisch sinnvoll sind oder welche Investitionen und Ausstattungen vorhanden sind bzw. getätigt werden sollen. Die Partei DIE LINKE sieht das Land in Verantwortung, mit wissenschaftlicher Unterstützung und in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort jeweils in größeren Planungsregionen eine am künftigen Fachkräftebedarf orientierte Berufsschulnetzplanung nach inhaltlichen Kriterien voranzutreiben. Hierbei darf keine weitere Zeit verloren gehen, sonst werden die Möglichkeiten sachlich gebotener Entscheidungsfindung zum Schaden der Thüringer Ausbildungslandschaft vergeben sein. Inhaltlich streben wir eine Erhaltung möglichst vieler Berufschulen an, um die Wege kurz zu halten. Dies wird nur umsetzbar sein, wenn sich die Berufschulen anderen Aufgaben öffnen, u.a. den Aufgaben der beruflichen Weiterbildung, der allgemeinen Weiterbildung, und die Gebäude auch für andere, kommunale und bildungsbezogene Aufgabenträger nutzbar gemacht werden.
4) Die Fort- und Weiterbildung muss konsequenter bedarfsorientiert ausgebaut werden. Neben den bereits umfangreich vorhandenen Angeboten fächerspezifischer Fortbildungen sind die Möglichkeiten zur Erweiterung von pädagogisch-psychologischen Kompetenzen zu verstärken. Dies betrifft sowohl die Fortbildungen im Rahmen schulinterner als auch schulexterner Weiterbildungen. DIE LINKE fordert, eine jährliche Fortbildungspflicht für alle an Schulen tätigen Pädagoginnen und Pädagogen einzuführen. Des Weiteren muss endlich auch in Thüringen die Bildungsfreistellung gesetzlich verankert werden.
Die entgeltfreie Schülerbeförderung in Thüringen muss auch für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und für Auszubildende bzw. Berufsschüler gelten.
SPD
1) Eine solide Berufsausbildung sichert Zukunft. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften wird weiter wachsen. Damit erhöhen sich die Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe und Berufsausbildungseinrichtungen. Aus Sicht der SPD Thüringen ist die vollschulische Ausbildung in Berufen des dualen Systems bestenfalls ein Notnagel (zum Beispiel im Bereich der Bürokaufleute). Es muss gelten: Jeder Jugendliche, der kann und will, erhält einen Ausbildungsplatz. Dazu werden wir den Ausbildungspakt zu einem Thüringer Bildungspakt weiter entwickeln. Wir wollen die duale Ausbildung mit bundesweit anerkannten Abschlüssen als wesentlichen Bereich der Berufsausbildung ausbauen und in ihrer Qualität verbessern. Auch haben die Fortführung und Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) sowie die Umsetzung der Schulnetzplanung für uns hohe Priorität.
Angesichts der zunehmenden qualitativen Anforderungen innerhalb der Ausbildungsberufe und der Konzentration der Ausbildungsbetriebe auf wirtschaftlich lukrative Dienstleistungen/Produktion ist die Gesamtbreite der Lehrinhalte nur mit zusätzlichen überbetrieblichen Lehrunterweisungen zu gewährleisten.
2) Die SPD Thüringen tritt ein für die Ausweitung von Projekten mit dem Schwerpunkt Berufsorientierung und Berufsvorbereitung. Sie sollen konsequent an allen Thüringer Schulen angeboten werden, wobei leistungsschwächere Jugendliche gezielte Förderangebote erhalten. Auch die Verbindung von Schule und Betrieben knüpfen wir enger. Eine fächerübergreifende Vermittlung arbeitswelt- und wirtschaftsbezogener Inhalte sorgt dafür. Projektunterricht, Betriebspraktika, Berufsorientierung, Berufswahlvorbereitung und Berufsberatung bekommen mehr Bedeutung. Eine höhere Durchlässigkeit sowie eine bessere Anschlussfähigkeit des Bildungssystems stehen im Zentrum unserer Bemühungen zur Verbesserung des Bildungssystems: Jeder muss die Möglichkeit haben, Schulabschlüsse gebührenfrei nachzuholen und berufliche Abschlüsse zu erwerben. Dabei ist für uns klar, dass die Ausbildung nach verschiedenen Berufsbildern erhalten werden muss. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir zudem einen Thüringer Bildungspakt entwickeln, um von der beruflichen Orientierung über die Berufsausbildung bis hin zu lebenslang Qualifizierung ein bedarfsgerechtes Aus- und Weiterbildungsangebot gewährleisten zu können.
3) Unser Hauptziel ist ein leistungsfähiges und gerechtes Schulsystem. Wir wollen Schule so umbauen, dass längeres gemeinsames Lernen möglich ist – in der Thüringer Gemeinschaftsschule mit individueller Förderung und gemeinsamem Lernen aller Schüler bis einschließlich Klassenstufe 8. Wir wollen außerdem die duale Ausbildung mit bundesweit anerkannten Abschlüssen als wesentlichen Bereich der Berufsausbildung ausbauen und ihre Qualität verbessern. Dazu ist es wichtig, ein zukunftsfähiges Berufsschulnetz zu sichern.
Angesichts des dramatischen Rückgangs der Schülerzahlen darf die weitere Ausgestaltung des Berufsschulnetztes und auch des Schulnetzes nicht dem Selbstlauf und einer bloßen Aushandlung zwischen den betroffenen Schulträgern überlassen bleiben.
Für den Bereich der Berufsschulen wird die Thüringer SPD sicherstellen, dass auch künftig ein regional ausgewogenes und fachlich differenziertes Angebot in Thüringen vorgehalten wird. Nur so bleiben die Interessen der Berufsschüler und der Ausbildungsbetriebe an wohnort- und ausbildungsortnahen Berufsschulstandorten gewahrt.
4) Zunächst einmal gilt: Thüringen schneidet dank engagierter Lehrerinnen und Lehrer bei Bildungsvergleichen gut ab. Das ist eine wertvolle Ausgangsbasis, die wir durch mehr individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers noch verbessern wollen. Wie bereits in Antwort auf Frage 3 dargelegt, sehen wir den Handlungsbedarf vor allem in der Realisierung des längeren gemeinsamen Lernens. Im Bereich der Lehrerbildung setzen wir allerdings nicht erst im Berufsleben, d.h. also im Bereich der Weiterbildung, an. Wir beginnen bereits vorher
, Lehrerbildung zu verbessern, etwa durch stärkeres Vermitteln umfassender pädagogischer Kompetenzen und frühen Praxisbezug bereits im Studium. Zudem wenden wir uns gegen eine Hierarchisierung der unterschiedlichen Lehrämter. Für uns sind alle Pädagogen gleich wichtig und gleichwertig – egal, ob es sich um Grundschul-, Regelschul- oder Gymnasiallehrer handelt. Daher setzen wir uns für eine gleich lange Studiendauer und gleichwertige Studienabschlüsse für alle Lehrämter ein. Zugunsten einer altersstufenbezogenen und an individuellen Lernbedürfnissen orientierten Lehrerausbildung verabschieden wir uns vom überholten schulartbezogenen Lehramtsstudium. Damit legen wir gleichzeitig einen weiteren Grundstein zur Überwindung des gegliederten Schulsystems.
Bündnis 90/Die Grünen
1) Um in Zukunft das Recht auf Ausbildung für jeden Jugendlichen, der dies wünscht, auch tatsächlich umzusetzen, muss die duale Berufsausbildung neben einer gleichwertigen vollschulischen Ausbildung durch das System DualPlus ergänzt werden. Ziel muss sein, dass in Zukunft jeder und jede Jugendliche nach der Schule eine qualifizierte Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren kann. Dafür müssen zusätzliche Ausbildungsplätze an neu ausgerichteten und zum Teil neu gegründeten überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBS) geschaffen werden. Bei DualPlus lernen Auszubildende in Berufsschule, ÜBS und Betrieb nach dem dualen Prinzip. Der Vorteil ist, dass spezialisierte Betriebe und kleine Unternehmen ohne Ausbildungstradition einbezogen werden können. Denn sie müssen nicht die Verantwortung für eine komplette Ausbildung übernehmen, sondern können auch einzelne Module anbieten.
2) Die Programme für Benachteiligte sollen Jugendliche zur Ausbildung, zu einem Bildungsab-schluss oder in eine Berufstätigkeit führen. Wir fordern die Intensivierung des Förder- und Stützunterrichts im Rahmen der Ausbildung für individuell benachteiligte oder lernschwache Jugendliche. Dazu gehört die ausreichende Bereitstellung von Geld für nachteilsausgleichende Hilfsmittel bei gleichzeitigem Abbau der damit verbundenen bürokra-tischen Hürden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass die Voraussetzungen betroffener Jugendlicher individuell berücksichtigt werden und Fördermaßnahmen bis zum Niveau der Behinderten-förderung angeboten werden können. Wir treten für die Gleichbehandlung und Chancen-gleichheit der Geschlechter ein, insbesondere durch die Öffnung entsprechender Berufsbilder.
3) Die Berufsbildenden Schulen in Thüringen wollen wir zu regionalen Aus- und Weiterbildungszentren ausbauen. Im Interesse der SchülerInnen ist ein enger Kontakt zur örtlichen Wirtschaft erforderlich, selbstverständlich ohne eine finanzielle Abhängigkeit der Schulen zu begründen. Die Schule kann hiervon aber profitieren, indem sie sich zusätzliche Einnahmequellen erschließt. Vorbild hierfür ist Dänemark, wo den Schulen viel größere Gestaltungsmöglichkeiten zugestanden werden. Dieses Modell wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch in Thüringen umsetzen. Zusätzlicher Freiraum bedeutet aus unserer Sicht dabei auch, dass in verwandten Berufsbildern zumindest im ersten Ausbildungsjahr ein gemeinsamer Unterricht erfolgt, die Jugendlichen also nicht an andere Standorte verschickt werden. Außerdem sind die Berufsschulen dringend sanierungsbedürftig. Die Sanierung muss angemessen ausgestattet und an ökologischen Kriterien orientiert werden.
4) Für die Lehrer, sollte es eine Wahlfreiheit geben, ob sie sich weiterbilden möchten oder nicht. Eine Pflicht lehnen wir in diesem Zusammenhang ab. Wenn sich die Lehrer aber dafür entscheiden, sollte ihnen eine angemessene Förderung zur Verfügung stehen. Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sollten erstattet werden. Ein Erwachsenbildungsgesetz soll die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von Menschen nach der Ausbildungsphase festschreiben. Wann und wie genau diese Förderung jedoch aussieht lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt kaum festlegen, da dies erst im Hinblick auf den kommenden Haushalt des Landes entschieden werden kann.
FDP
1) Eine qualitativ gute Ausbildung ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches und beständiges Berufsleben. Die FDP Thüringen setzt hier vor allem auf das duale Ausbildungssystem. Dieses System hat sich bisher bestens bewährt, einer besonderen Stellung kommt die Verankerung in den Betrieben zu. Die FDP unterstützt das Zusammenwirken von Ausbildungsbetrieben und Schulen, da so eine optimale Ausbildung der Lehrlinge ermöglicht wird.
Anzumerken ist in jedem Fall, dass die sehr gute betriebliche Ausbildung im Dualen System in den Berufsschulen ihre Fortsetzung finden muss! Für diese Aufgabe ist hochqualifiziertes Lehrerpersonal notwendig, welches in der Lage ist, in lernortkooperativer Form mit den Ausbildungsbetrieben sowie überbetrieblichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten und viel mehr betriebliche Projekte in den Berufsschulunterricht zu übernehmen. Nur auf diese Weise lassen sich die Lehrpläne auf der Basis des Lernfeldunterrichts sinnvoll umsetzen. Diese Forderungen lassen sich durch Änderungen der entsprechenden Schulordnung sowie einer Neustrukturierung der Berufsschullehrereinstellung durchsetzen. Diese sollte von den Einstellungsbedingungen sowie bei der Berechnung des Lehrerbedarfs von den allgemeinbildenden Schulen abgekoppelt werden.
Ausbildungsgänge müssen flexibler und modular aufgebaut werden. Dabei sollen in sog. „Grundmodulen“ berufsfeldbreite Kompetenzen, die mehreren Berufen gemeinsam sind, erlernt werden. In den „Kernmodulen“ werden berufstypische Fertigkeiten und Fähigkeiten erlernt, die dann auch die Abgrenzung der Berufe voneinander begründen. Spezialmodule mit Wahlmöglichkeiten sollen branchentypische Geschäftsfelder fassen und Spezialisierungen ermöglichen.
Eine spezialisierte Fachausbildung wird auch in Zukunft unerlässlich sein, um sich im Wettbewerb behaupten zu können. Deswegen unterstützt die FDP ebenfalls die berufliche Weiterbildung als Form des lebenslangen Lernens. Wir sind der Überzeugung, dass betriebliche Weiterbildung auch in Zukunft staatlich gefördert werden muss.
Die FDP favorisiert die Idee der überbetrieblichen Ausbildungszentren als Möglichkeit, Ausbildungsinhalte zu vermitteln, die von kleinen, oft spezialisierten Betrieben nicht abgedeckt werden können.
2) Thüringer Schulen, die auf eine konsequente Berufvorbereitung bereits in den unteren Klassen setzen, schneiden bei bundesweiten Wettbewerben immer wieder sehr gut ab. (Z.B. Conrad Ekhof Schule in Gotha) Diese Modelle haben Vorbildcharakter und finden unsere Unterstützung. Gerade im Modell der Ganztagsschule, welches die FDP verstärkt in Thüringen fördert, findet sich mehr Zeitraum für berufsvorbereitende Maßnahmen.
Die FDP sieht in Berufsorientierungsprojekten während der Schulzeit eine wertvolle Maßnahme, den Jugendlichen zu ermöglichen, sich auszuprobieren und die eigenen Stärken herauszufinden. Die Abbrecherquote bei Ausbildungen sinkt dadurch.
Den Lehrern wird mehr Eigenverantwortung zugeteilt, aus der heraus sie selbst praktische Elemente in ihren Unterricht einbauen können.
Fachkräften aus der Wirtschaft erleichtert es die FDP, in Schulen und Berufsschulen Unterricht ohne konservative Lehrerausbildung zu erteilen. Dies hat den Vorteil, dass den Schülern direkt vermittelt werden kann, welche Kompetenzen für ihr Berufsziel entscheidend sind.
Die Durchlässigkeit im Bildungssystem soll durch einheitliche Lehrstandards aller Ebenen ermöglicht werden. So ist sowohl der Wechsel innerhalb einer Schulform als auch der Wechsel in eine andere Schulform leichter zu bewältigen. Motivierten Schülern wird es einfacher gemacht, im Anschluss an einen erfolgreiche Realschulabschluss oder eine erfolgreiche Berufsausbildung die Fachhochschul- oder Hochschulreife zu erlangen.
3) Berufsschulen bilden einen wichtigen Eckpfeiler der beruflichen Ausbildung. Um an diesem Lernort eine ho
chqualifizierte und betriebsnahe Ausbildung nachhaltig zu sichern, ist es dringend erforderlich, den Mangel an qualifizierten Lehrkräften möglichst schnell zu beseitigen. Der Einstellungsstopp für Berufsschullehrer muss schnell beendet werden. Es ist unter keinen Umständen hinnehmbar, dass solche Fachkräfte in die Nachbarbundesländer abwandern.
Die FDP fordert, dass das Schulnetz in Thüringen so geknüpft wird, dass lange Anfahrtswege und damit höhere Kosten für die Azubi vermieden werden. Dabei sollten die kreisfreien Städte in Thüringen zu besonderen Ausbildungszentren entwickelt werden, um Synergieeffekt durch die an diesen Standorten befindlichen Betriebe zu nutzen. Außerdem biete dort die verkehrstechnische Infrastruktur bessere Bedingungen für den Schulbesuch dieser Zentren.
4) Die Bildung in Thüringen ist chronisch unterfinanziert. Dies ist im Sinne einer deutlichen Qualitätsverbesserung dringend zu ändern. Die FDP räumt zusätzlich den Bildungseinrichtungen eine stärkere Finanzhoheit ein, sodass diese im Anbetracht des Wettbewerbs unter den Schulen das Geld im Sinne der Lehrqualität einsetzen.
Eine Weiterbildung der Lehrkräfte ist unerlässlich, wird aber unter Zwang auf mangelnde Qualität treffen. Die FDP sieht in „Bildungsschecks“ ein gutes Instrument für berufliche Weiterbildung aus eigener Motivation. Nach einer Beratung werden diese Schecks, finanziert vom Europäischen Sozialfonds, an die Bildungsbereiten weitergegeben. 50 Prozent der anfallenden Kosten bis 750 Euro werden durch sie abgedeckt.
5) DAS THÜRINGER HANDWERK findet sich in dem breiten Angebot der verfügbaren Finanzprodukte nicht ausreichend wieder. Die spezifischen Anforderungen des Handwerks werden nicht entsprechend berücksichtigt. Es benötigt einen
leichteren Zugang zu handwerksspezifischen Kreditmitteln, hier insbesondere ein adäquates Liquiditätsprogramm, um einen schnelleren unbürokratischen Zugang zu Liquidität sicherzustellen.
Erläutern Sie uns bitte welche Maßnahmen Sie ergreifen, um diese Lücke zu beseitigen und einen schnelleren Zugang zu Liquidität sicherzustellen.
6) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht in der Entlastung von statistischen Melde- und Informationspflichten und Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks im Sinne der Entbürokratisierung eine indirekte Förderung des Mittelstands und misst einer Übertragung der Funktion des „Einheitlichen Ansprechpartners“ großes Interesse bei.
Erläutern Sie uns bitte, wie Sie zur Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks stehen und auf welchen Gebieten für Betriebe eine Entlastung bzgl. der statistischen Melde- und Informationspflichten zu erwarten sind.
7) DAS THÜRINGER HANDWERK registriert, dass die Refinanzierung der häufig überproportional ausgebauten Wasserversorgungsanlagen zu Lasten von Handwerksbetrieben mit großen Gewerbeflächen vorgenommen wird.
Des Weiteren herrscht Unklarheit, inwieweit die Beitragserhebung im Straßenausbaubeitragsrecht in das Ermessen der Kommunen fällt und wie sich die Situation der Umlage von Straßenausbaukosten für bereits getätigte Straßenausbauarbeiten darstellt.
Erläutern Sie uns bitte Ihren Standpunkt und wie eine vorteils- und verursachergerechte Kostenverteilung im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen erreicht werden kann.
8) DAS THÜRINGER HANDWERK spürt, dass sich die Preise für Energie zu einem nicht kalkulierenden Faktor entwickelt haben.
Erläutern Sie uns bitte Ihre Aktivitäten, die einen Wettbewerbsnachteil des regionalen Handwerks ggü. Großabnehmern verhindern und durch den Ausbau dezentraler Energieverbünde eine bezahlbare Energieversorgung schaffen.
9) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht in der konsequenten Umsetzung der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie große Chancen, wettbewerbswidrigem Verhalten entgegenzuwirken.
Erläutern Sie uns bitte, wie Sie sicherstellen, dass eine konsequente Umsetzung der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie erfolgt, um gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe bei der Vergabe zu berücksichtigen.
Antworten:
CDU
5) Zur Liquiditätssicherung stehen u.a. die Instrumente Bürgschaften und direkte Darlehen zur Verfügung. Wir haben in Thüringen ein eigenes Konjunkturprogramm aufgelegt. Darin wird beispielsweise die volle Ko-Finanzierung für die zusätzlichen Bundesmittel des GRW-Sonderprogramms zur Verfügung gestellt, wodurch die Fördersätze für Errichtungs- und Ersatzinvestitionen merklich ausgeweitet werden. Der Darlehenshöchstbetrag des GuW-Plus-Programms wurde zeitlich befristet auf 2 Millionen Euro angehoben und das Programm auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten geöffnet. Die Fördermöglichkeiten wurden durch die neue „Kleinbeihilfen“-Regelung verbessert, die den bisher geltenden „de-minimis-Förderrahmen“ erweitert. Befristet bis zum 31.12.2010 können nunmehr in einem Drei-Jahreszeitraum Kleinbeihilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 500.000 Euro je Unternehmen gewährt werden. Wir haben den Bürgschaftsrahmen in Thüringen verdoppelt. Die maximale Bürgschaftshöhe je Unternehmen wurde auf 1,5 Millionen Euro angehoben.
6) Wir stehen zur Selbstverwaltung des Handwerks. Sie wurde in Thüringen durch die Vergabe des Einheitlichen Ansprechpartners (der EU-Dienstleistungsrichtlinie) an ein Allkammermodell – in dem die HWKs eine entscheidende Rolle einnehmen – weiter gestärkt. Außerdem sind seit dem Jahr 2006 einzelne hoheitliche Aufgaben gesetzlich an die Kammern übergegangen (Berufsausbildung, Führen der Handwerksrolle). Wir wollen die Bürokratie weiter abbauen. Unser Ziel ist der Abbau aller nationalen Statistik- und Berichtspflichten netto um 25 Prozent bis 2011. Wir werden den Normenkontrollrat stärken und seine Kompetenzen ausweiten.
7) Wir beabsichtigen an der mit der Gesetzesnovelle vom Dezember 2004 geschaffenen, bürgerfreundlichen Finanzierung und vorteilsgerechten Belastung der Abgabepflicht festzuhalten. Im Bereich der Abwasserentsorgung soll sich die Beitragserhebung auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil an den tatsächlichen baulichen Nutzungsverhältnisses ausrichten. Wir haben dazu das Beitragsbegrenzungsgesetz in die Beratung eingebracht. Die bisherigen Privilegierungstatbestände haben damit im Kern Bestand. Wir verfolgen das Ziel, eine vorteilsgerechte, den tatsächlichen Grundstücksverhältnissen entsprechende Belastung zu gewährleisten.
8) In der Tat haben energieintensiv arbeitende Handwerksbetriebe hier Nachteile gegenüber Großunternehmen zu kompensieren. In einem Rahmenvertrag der HWKs mit E.ON (Stadtwerke) kann Mitgliedsbetrieben der Thüringer HWKs ein Nachlass von 3 % auf dem Strompreis gewährt werden. Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und durch die Übertragung der Vollzugsaufgaben an die Bundesnetzagentur haben wir erreicht, dass Thüringen zwischenzeitlich (Preisstand 2008) mit den günstigsten Netzentgelten und Strompreisen für Industriekunden in den neuen Ländern aufwarten kann. Wir setzen uns für eine weitere Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte ein, weil sichere, umweltschonende und zugleich bezahlbare Energieversorgung für uns oberste Priorität hat. Wir sprechen uns für eine Obergrenze des Staatsanteils an den Energiekosten und für eine mittelfristige Absenkung der Energiebesteuerung aus. Zudem soll bei Stromlieferungen aus bereits subventionierter Stromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die Stromsteuer wegfallen.
9) Die Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie enthält Regelungen, die einen Schutz der Bieter, die aufgrund einer ordnungsmäßigen Kalkulation ihre Preise berechnen, bewirken sollen. So wird u.a. vorgeschrieben, dass die Prüfung der Angemessenheit des Preises erfolgen soll, wenn das preislich günsti
gste Angebot 10 v.H. unter der eigenen Preisvorstellung oder dem preislich folgenden Angebot liegt. In den Erläuterungen zur „Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots“ wird explizit darauf hingewiesen, dass die Vergabestellen gehalten sind, „von einer schematischen Zuschlagserteilung an den billigsten Bieter abzusehen“. Die Landeskartellbehörde und die Vergabestellen arbeiten eng zusammen, um wettbewerbswidriges Verhalten aufzudecken und zu ahnden. Diese Zusammenarbeit ist in der Thüringer Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt.
Die Linke
5) Wir werden in der kommenden Legislaturperiode neben einem Thüringer Vergabegesetz ein modernes Mittelstandsfördergesetz zur Stärkung der Eigenkapitaldecke auf den Weg bringen mit der Zielrichtung:
a) die Eigenkapitaldecke der kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Vergabe zinsgünstiger Liquiditätskredite zu verbessern und zu stärken;
b) die Liquidität der KMU durch Kreditvergabe zur Zwischenfinanzierung (genutzt werden sollte dazu der erweiterte Bürgschaftsrahmen der Landesregierung, indem ein ca. 50 bis 60 %iger Anteil des Bürgschaftsrahmens ausschließlich für die Betriebsmittel- und Forderungsausfallfinanzierung der KMU gebunden wird) zu gewährleisten;
c) die Mehrwertsteuer für Handwerkerleistungen zu senken;
d) das aufgelegte neue Hilfspaket für die Thüringer Wirtschaft in Höhe von 100 Millionen Euro fortzusetzen und dieses auch den Kleinstbetrieben zugänglich zu machen. Hierfür sind entsprechende Zusatzregelungen zu treffen.
6) Die Entscheidung der Thüringer Landesregierung, für die Einrichtung der „Einheitlichen Ansprechpartner“ das Allkammermodell zu wählen, akzeptieren wir. Dennoch schätzen wir ein, dass eine intensive Zusammenarbeit der beteiligten Kammern, der Landkreise und kreisfreien Städte sowie aller Ressorts des Landes Thüringen, um alle technischen, fachrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragen zu berücksichtigen, unumgänglich ist. Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt hat die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag nicht mitgetragen, da unserer Ansicht nach zahlreiche Problemkreise mit diesem Gesetzentwurf ungeklärt sind, so z.B. die Kooperation mit Kommunen und Gemeindeverbänden hinsichtlich der Umsetzung der Genehmigungsverfahren. Ungeklärt ist auch die Haftung für Fehlentscheidungen. Die Lotsenfunktion des „Einheitlichen Ansprechpartners“ beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung zur zuständigen Behörde. Inhaltliche, rechtliche und technische Anforderungen an die „Einheitlichen Ansprechpartner“ müssen konkret formuliert und exakt festgelegt werden. Die Einbeziehung von Partnern ist zu definieren. Der Aufbau einer integrierten und sicheren IT- Architektur ist zu gewährleisten.
7) DIE LINKE spricht sich für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge aus. Gemäß dem Äquivalenzprinzip sollen alle Nutzer von öffentlichen Einrichtungen in dem Maße für die Finanzierung herangezogen werden, wie die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Dabei ist auch zu überprüfen, inwieweit die geplanten Investitionen tatsächlich erforderlich und sinnvoll sind. Hinsichtlich der Gebühren bei der Abwasserbeseitigung (gleichermaßen gilt dies auch für die Abwasserentsorgung) muss möglicherweise künftig drastisch steigenden Gebühren auf Ebene des Landes politisch gegengesteuert werden. Hinsichtlich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen spricht sich DIE LINKE für die Anwendung der sächsischen Regelungen aus, wonach die Gemeinden eigenverantwortlich entscheiden können, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Prinzipiell soll die Erhebung untersagt werden, wenn bei Beginn der Baumaßnahme keine rechtsgültige Satzung vorliegt (Verbot der rückwirkenden Erhebung) und wenn Mindestanforderungen an demokratische Beteiligung der Beitragspflichtigen verletzt werden.
8) Auch im Handwerk trägt die seit Jahren anhaltende Kostenexplosion im Energiebereich zu betriebswirtschaftlichen Verlusten und damit zu Planungsunsicherheiten bei. Eine der wesentlichsten Ursachen für die Energiepreisspirale sieht DIE LINKE in den monopolartigen Erzeugungs- und Verteilstrukturen, die es deshalb aufzubrechen gilt. Ebenso ist die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger systematisch einzuschränken, wozu aber ein grundlegender Umbau des Versorgungssystems notwendig ist. Deshalb braucht auch Thüringen den Aufbau einer eigenen Energiewirtschaft auf der Basis erneuerbarer Energieträger. Eine transparentere Preisaufsicht für Strom- und Gaspreise ist ebenso vonnöten wie die Überprüfung von Energiesteuerbegünstigungen für energieintensive Großbetriebe auf ihre Umweltrelevanz. Andererseits können Handwerksbetriebe selbst mit Energiesparinvestitionen oder dem Anbieten von entsprechenden Produkten einen Beitrag zur Kostensenkung und zum Klimaschutz leisten, was jedoch entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen voraussetzt.
9) DIE LINKE Thüringen fordert seit mehr als 5 Jahren die Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes und hat den letzten Legislaturperioden jeweils Gesetzentwürfe ins Plenum eingebracht, jedoch bislang ohne Erfolg. Wir vertreten den Standpunkt, dass eine Regelung über eine Vergabe-Mittelstandsrichtlinie nicht ausreicht, um das Vergabegeschehen in Thüringen zugunsten der Kleinst-, kleinen und Mittelstandsbetriebe hinlänglich zu regeln.
Schwerpunkte des Thüringer Vergabegesetzes müssen sein:
– die bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an regionale Unternehmen;
– die Vergabe öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillosen, so dass auch Kleinstbetriebe vom Konjunkturpaket profitieren können;
– die Aufnahme vergabefremder Kriterien in die Vergabeentscheidung, wie zum Beispiel den gesetzlichen Mindestlohn, sozial- ökonomische und ökologische Kriterien. Ein Thüringer Vergabegesetz sollte transparent, abrechen- und kontrollierbar und für die KMU gut handhabbar sein. Kleinen und mittleren Unternehmen sollte der Zugang zu größeren öffentlichen Aufträgen erleichtert werden, dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen dienen und der Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten sollte beseitigt werden. Das Vergabegesetz muss Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten in den Ausführungsbestimmungen enthalten, die Richtschnur des Handelns ist.
SPD
5) Die aktuelle Krise, die natürlich auch die Handwerksbetriebe in Thüringen stark belastet, zeigt eines deutlich: Betriebe ohne ausreichende Eigenkapitaldecke und Liquidität sind stark gefährdet – unabhängig vom handwerklichen Können der Unternehmer und Mitarbeiter. Dazu tragen die im Zuge der Krise verschärften Anforderungen der Geldinstitute bei der Kreditvergabe bei, die nunmehr erhebliche Risikozuschläge verlangen. Die Thüringer SPD steht für verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Stärkung des Rückgrates der Thüringer Wirtschaft: das sind die Handwerksbetriebe. Die landeseigenen Institutionen wie die Thüringer Aufbaubank müssen gegensteuern und weiterhin zu günstigen Konditionen Kredite anbieten. Auch sind die Rückbürgschaften des Landes für Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen aufrecht zu erhalten. Ebenfalls sicherzustellen ist die konsequente Ausnutzung der mit dem Konjunkturpaket II geschaffenen Möglichkeit der Ausweitung der Bürgschaften auf 90 Prozent. Der Zugang zu Finanzmitteln ist generell zu vereinfachen und zu erleichtern.
6) Der Abbau von Bürokratie muss aus Sicht der Thüringer SPD zur Entlastung der Unternehmen führen. Die Reduzierung statistischer Meldepflichten kann wie ein für den Staat kostenfreies Konjunkturpaket wirken und damit zu einer Verschlankung des Staates führen. Konkret sollte, zur Identifikation von Kosten treibenden Melde- und Informationsp
flichten, die von uns geforderte Anwendung des so genannten Standardkostenmodells weiter forciert werden. Auf den Prüfstand muss, inwieweit die in anderen Bereichen bereits erfolgten Vereinfachungen von behördlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren, wie etwa beim Thüringer Gaststättengesetz geschehen, auf weitere Bereiche ausgedehnt werden können – ohne dass es zu Verschlechterungen bei Sicherheit, Hygiene etc. kommt.
Das im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie durchgeführte Normenscreening ist ein erfolgreicher Ansatz zum weiterführenden Bürokratieabbau. Die Thüringer SPD begrüßt, dass sich das Thüringer Handwerk aktiv in diese Aufgaben einbringt, etwa mit der Bereitschaftserklärung zur Übernahme der Funktion des „Einheitlichen Ansprechpartners“.
7) Mit der Forderung des Thüringer Handwerkstages nach vorteils- und verursachergerechter Verteilung der Kosten notwendiger Infrastrukturmaßnahmen – zum Beispiel im Bereich Abwasser und auch im Straßenbau – gehen wir konform. Aktuell befasst sich der Landtag, erzwungen durch ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, im Bereich der Abwasserbeiträge erneut im Gesetzgebungsprozess. Ein Ergebnis dieses laufenden Prozesses wird mit großer Wahrscheinlichkeit sein, dass die bisherigen Privilegierungstatbestände, z. B. für übergroße unbebaute Grundstücke, verfassungskonform ausgestaltet und somit beibehalten werden. Wir haben in diesen Prozess zudem diverse Vorschläge eingebracht: So soll für die Zukunft ermöglicht werden, dass die minimalen Sätze beim Erheben von Straßenausbaubeiträgen auf 6 bis 10 % (je nach Straßentyp) gesenkt werden können. Damit würde ein erhebliches Belastungspotenzial für das Thüringer Handwerk vollkommen entschärft.
8) Steigende Energiepreise sind für die Bürger und die Unternehmen eine schwere Hypothek. Sie sind schlecht für die Kaufkraft und gefährden die Existenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit auch des Handwerks. Deshalb sieht die SPD Thüringen erheblichen Handlungsbedarf: In der Energiepolitik muss eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung oberste Priorität bekommen. Die Preisentwicklung auf dem Energiesektor darf keinesfalls zum Wettbewerbsnachteil für das regionale Handwerk führen, wobei unser Augenmerk ganz besonders auch auf dem Ausbau dezentraler Energieverbünde und auf einer Stärkung der Stadtwerke gegenüber den großen Energiekonzernen liegt. Wir wollen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung verwirklichen, die sich der größten ökologischen Herausforderung der nächsten Jahrzehnte – der Umstellung von fossilen Energieträgern zu Erneuerbaren Energien – stellt. 2020 wollen wir einen Anteil von 40 Prozent Erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch in Thüringen erreichen.
9) Die konsequente Umsetzung der Vergabe-Richtlinie ist uns wichtig, wobei wir dabei zusätzlich auch die so genannten EG-Schwellenwerte stärker in den Blick nehmen müssen. Denn der überwiegende Teil der Vergaben überschreitet die EG-Schwellenwerte nicht. Mit unserem Mittelstandsfördergesetz erhalten die Auftragnehmer in Thüringen auch unterhalb dieser Schwellenwerte deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Durch den Grundsatz der Losvergabe gleichen wir bestehende Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen in Thüringen aus, womit wir eine langjährige Forderung des Thüringer Handwerks umsetzen. Zudem wollen wir erreichen, dass öffentliche Aufträge auskömmlich sind. Die Beschäftigten müssen entsprechend tarifvertraglicher Verpflichtungen entlohnt werden. Damit sehen wir uns mit der Forderung des Thüringer Handwerkstages nach Ausschluss von unangemessen niedrigen Angeboten bei öffentlichen Aufträgen im Einklang.
Bündnis 90/Die Grünen
5) Viele Unternehmensgründungen, vor allem im Dienstleistungs- und Kreativgewerbe, benötigen am Anfang kleine und mittlere Kreditbeträge um das Unternehmen anzuschieben. Diesen Unternehmen wollen wir helfen, indem wir die Versorgung mit Mikrokrediten bis 10.000 Euro in Thüringen verbessern wollen. Von daher unterstützen wir auch die Initiative der EU für die Ausweitung von Mikrokrediten. Unternehmen, deren Geschäftsideen sich be-reits bewährt haben, oder besonders Erfolg versprechend sind, wollen wir bei größeren Investitionen und Markteinführungen verstärkt Kapital aus Beteiligungsfonds der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung stellen. Für Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien soll die Venture Capital Thüringen verstärkt Wagnis- und Risikokapital zur Verfügung stellen.
6) Die wirtschaftliche Selbstverwaltung ist sinnvoll, doch die Kammerstrukturen sind häufig verkrustet und ineffizient. Um die wirtschaftliche Selbstverwaltung zu stärken, müssen die Kammern grundlegend reformiert werden.
Bürokratieabbau ist für uns der bessere Hebel zur Wirtschaftsförderung als Subventionen. Das betrifft nicht nur statistische Meldepflichten, sondern vor allem auch komplizierte Verfahren und überflüssige Vorschriften. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können uständliche Genehmigungs- und Antragsverfahren nur schwer bewältigen. Wir haben eineumfassenden Katalog konkreter Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgelegt.
7) Mit Straßenausbau- und Abwasseranschlussbeiträgen gibt es im Freistaat Thüringen schon lange Probleme. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich – vor allem in Ostdeutschland -gegen überdimensioniert zentralisierte Abwasserentsorgungsanlagen ein. Wir stehen für effiziente, dezentrale Lösungen. Auch beim Straßenausbau wird viel Unsinn auf Kosten der Steuerzahler und Anlieger betrieben. Im Freistaat Thüringen sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN derzeit leider nicht in der parlamentarischen Verantwortung. Eine künftige grüne Landtagsfraktion wird sich selbstverständlich im Interesse der Bürger und der Handwerker für ein rechtskonformes, bürgernahes Recht einsetzen.
8) Erneuerbare Energien bieten bei der Produktion und im Vertrieb, besonders aber bei der arbeitsintensiven Installation und Wartung für die wirtschaftliche Entwicklung des Thüringer Mittelstandes ein sehr großes Potenzial. Wir wollen durch den Produktionsausbau und die stärkere Nutzung in Thüringen bis 2015 über 10.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Dazu wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch den Unternehmen bessere Chancen geben, die Erneuerbaren Energien selbst einzusetzen. Neben günstigen Krediten, Beratung und Zuschüs-sen wollen wir die Vergabe von Fördermitteln an deren Einsatz koppeln. Zur besseren Vernetzung von Unternehmen, Banken und Verwaltungen ist ein jährliches Wirtschaftsforum notwendig.
9) Das Vergaberecht muss dringend grundlegend und umfassend reformiert werden. Es ist unübersichtlich und zersplittert. 300 Mrd. Euro gibt der Staat jährlich für öffentliche Aufträge aus. Das sind 13% des Bruttoinlandprodukts. Bisher werden bei der Auftragsvergabe kleine und mittlere Unternehmen im Verfahren benachteiligt. Gerade für kleine Handwerksunternehmen sind die Zugangsbarrieren für eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu hoch. Wir Grünen wollen die Teilnahme zum Beispiel durch Präqualifizierungsverfahren er-leichtern. Wir unterstützen regionale Wirtschaftskreisläufe und das Handwerk vor Ort. Außerdem setzen wir uns für eine stärkere Berücksichtigung von ökologischen Kriterien ein.
FDP
5) Die Wirtschaftsförderung des Landes muss grundlegend neu strukturiert und ausgerichtet werden. Die Landesgesellschaften wie die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) und die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) müssen intensiver für den Wirtschaftsstandort Thüringen werben und die heimische Wirtschaft bei der Erschließung überregionaler Märkte unterstützen.
Grundsatz einer liberalen Wirtschaftsförderpolitik ist die Subsidiarität. Das Land soll nur dort Fördermittel einsetzen, wo nationale und internationale Institutionen keine Angebote unterbreiten oder Refinanzierungs- und Programm
titel dieser Institutionen komplementär finanziert werden müssen.
Förderprogramme sollen einfach und übersichtlich formuliert werden und die Zuteilung für den Antragsteller transparent und nachvollziehbar sein. Transparenz und Verlässlichkeit sind für die Thüringer FDP Leitlinien auch in der Wirtschaftsförderung. Zielsetzung aller Fördermaßnahmen ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Mit Hilfe der Förderangebote muss es möglich sein, dass der Thüringer Mittelstand seine Investitionspläne verwirklichen und eine der etablierten westdeutschen Konkurrenz vergleichbare Eigenkapitalquote aufbauen kann. Bereits seit vielen Jahren setzen sich die Liberalen dafür ein, dass für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen und Investoren Behördengänge vereinfacht werden. Verwaltungen als Dienstleister müssen dafür Sorge tragen, dass künftig niemand mehr „von Pontius zu Pilatus“ geschickt wird, sondern dass ein Anlaufpunkt („One-Stop-Point“) zur Verfügung steht, an dem den Betroffenen kompetent geholfen wird. Darauf hat der Steuerzahler einen Anspruch.
6) Die FDP wird dem Mittelstand besondere Aufmerksamkeit innerhalb der Thüringer Wirtschaftspolitik zukommen lassen. Ziel ist es, das Handwerk und den Mittelstand zu fördern, bürokratische Hindernisse zu beseitigen, den Wissenstransfer zu unterstützen und dadurch das Thüringer Wirtschaftsgefüge nachhaltig zu beleben. Unsere Thüringer Wirtschaft muss gegenüber dem globalisierten Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Nur mit einem starken und gesunden Mittelstand werden in Thüringen wieder Wachstum und Innovation möglich sein. Die FDP Thüringen spricht sich jedoch gegen eine jahrelange Förderung ohne Konzepte und
festgelegte Prinzipien aus. Auch in diesem Bereich gilt: Konzentration der Kräfte zur Maximierung der Erfolge. Die von Wirtschaft und Politik als zukunftsträchtig erkannten Branchen müssen in die Lage versetzt werden, nach einer Anschubfinanzierung auf eigenen Beinen zu stehen. Förderungen sind daher grundsätzlich stufenweise sinkend auszugestalten. Es muss dafür gesorgt werden, dass Investitionshemmnisse wo immer möglich beseitigt und private Investitionen erleichtert werden.
Der Small Business Act (SBA) der Europäischen Union ist ein Instrumentarium, welches das Klima für Existenzgründung verbessern und den Gründungsaufwand im Freistaat minimieren kann.
Im Juni 2008 angenommen, stellt er den politischen Willen der Kommission dar, die zentrale Rolle des Mittelstandes für die Europäische Wirtschaft anzuerkennen und zum ersten Mal in einem anspruchsvollen und abgestimmten Rahmen für die EU und ihre Mitgliedsstaaten fest zu schreiben und muss in Thüringen zügig umgesetzt werden.
Er zielt darauf ab, die grundsätzliche Haltung zum Unternehmergeist in unserer Gesellschaft zu verbessern und das Prinzip „Vorfahrt für Klein- und Mittelständische Unternehmen“ unumkehrbar in der Politik und in den Verwaltungen zu verankern.
Der SBA soll Unternehmen dabei helfen, noch stärker und schneller wachsen zu können und geht deshalb alle noch verbliebenen Wachstumshindernisse auf der europäischen Ebene an.
Der Small Business Act wendet sich an alle Unternehmen die wirtschaftlich unabhängig sind, dabei weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz und/oder eine Bilanz unter einem bestimmten Grenzwert besitzen: damit können 99% aller europäischen Unternehmen vom SBA profitieren.
7) Die FDP Thüringen fordert bereits seit 2004, dass sich die Bemessung von Wasser-/Abwasserbeiträgen allenfalls auf tatsächlich errichtete Bauten und nicht auf bebaubare Flächen beziehen kann. Darüber hinaus muss ein möglichst großer Teil der Investitionen über eine Abschreibungsrechnung auf den Verbrauchspreis umgelegt werden. Nur ist ist verursachergerechte Abrechnung möglich. Sofern es flächenbezogene Beiträge geben sollte, so sind diese nach oben zu begrenzen, um eine Überbelastung von Gewerbebetrieben zu vermeiden. Unversiegelte Flächen oder Flächen mit Rückführung von Niederschlagswasser in das Grundwasser müssen außen vor bleiben.
Über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen darf nach dem Willen der FDP allein die Gemeinde entscheiden. Verfügt diese über hinreichende Mittel, so kann sie auch auf die Erhebung verzichten.
8) Die FDP steht klar für einen wirksamen Wettbewerb auf den Energiemärkten. Dafür ist es notwendig, die Durchleitungsregeln zu reformieren, so dass auch für Kleinverbraucher ein preisgünstigerer Bezug möglich wird. Auch kleine Anbieter müssen in die Lage versetzt werden, ihre Energie diskriminierungsfrei einspeisen und verkaufen zu können. Wenn aufgrund der Oligopolstruktur der großen Energieerzeuger und der natürlichen Monopole der Verteilungsnetze wirksamer Wettbewerb nicht stattfindet, so fordert die FDP ein „Unbundling“, das heißt die Entflechtung von Energieerzeugung und Netzbetrieb im Sinne einer wirksamen Verhinderung von Kartellbildung.
9) Die Thüringer Liberalen fordern schon lange die Anpassung von Schwellenwerten für die beschränkte Ausschreibung an die Werte unserer Nachbarbundesländer. Thüringer Unternehmen müssen etwa mit gleichen Bedingungen in Bayern anbieten dürfen, wie bayerische in Thüringen. Ein Vergabegesetz, welches die Verhinderung oder Beschränkung von Wettbewerb zur Folge hätte, etwa durch Festlegung von „Tariftreueklauseln“ wäre marktfremd und wird von den Liberalen abgelehnt.
10) DAS THÜRINGER HANDWERK leidet unter der fehlenden steuerlichen Entlastung der Leistungsträger im Mittelstand. Die kalte Progression in der Einkommensteuer führt weiterhin bei niedrigen und mittleren Einkommensbeziehern, als
Nachfrager handwerklicher Leistungen, zu erheblichen finanziellen Einbußen.
Erläutern Sie uns bitte, ob und wie Sie eine umfassende Einkommensteuerreform, welche die „kalte Progression“ verhindert auf den Weg bringen werden.
11) DAS THÜRINGER HANDWERK stellt fest, dass die dauerhafte Einhaltung der 40 % – Marke bei den Lohnzusatzkosten in der Vergangenheit nicht erreicht wurde. Das ursprüngliche Vorhaben, die Beiträge zur Sozialversicherung vom Faktor
Arbeit zu entkoppeln ist gescheitert.
Erläutern Sie uns bitte, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden, um die Lohnzusatzkosten dauerhaft auf unter 40 Prozent zu senken.
12) DAS THÜRINGER HANDWERK begrüßt vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit eine Schuldenbegrenzung.
Erläutern Sie uns bitte, unter Berücksichtigung der Folgen für Handwerkswirtschaft, Kommunen und Bürger, die von Ihnen geplanten Maßnahmen, um die Schuldenbegrenzung konsequent umzusetzen.
13) DAS THÜRINGER HANDWERK begrüßt den zu Beginn des Jahres 2009 erhöhten „Steuerbonus auf Handwerkerleistungen“, sieht jedoch in einer erneuten Ausweitung in Anlehnung an die haushaltsnahen Dienstleistungen weiteres Potential für ein Mehr an legaler Arbeit und Steuereinnahmen.
Erläutern Sie uns bitte Ihren Standpunkt zu einer weiteren Ausweitung des Steuerbonus.
Antworten:
CDU
10) Im Bundestagswahlprogramm stehen wir für eine grundlegende Tarifreform ein, die schleichende Steuererhöhungen allein aufgrund des Tarifverlaufs („Kalte Progression“) mildert. In zwei Schritten wollen wir spürbar entlasten: Durch eine Korrektur des Tarifverlaufs (Abbau des „Mittelstandsbauches“) sorgen wir dafür, dass Lohnerhöhungen auch wirklich bei denjenigen ankommen, die sie erarbeitet haben.
Wir wollen den Eingangssteuersatz in einem ersten Schritt von 14 Prozent auf 13 Prozent und in einem zweiten Schritt auf 12 Prozent senken. Die Höchststeuer betrifft heute nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Diese leistungsfeindliche Wirkung wollen wir ändern. Der Höchststeuersatz soll kü
nftig ab 55.000 Euro und später ab 60.000 Euro zum Zuge kommen. Der Steuersatz bleibt dabei unverändert.
11) Unser Ziel bleibt die Stabilisierung der Lohnzusatzkosten. Damit begegnen wir der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland oder in die Schwarzarbeit. Gleichzeitig stärken wir die finanziellen Möglichkeiten gerade von personalintensiven Unternehmen und von Arbeitnehmern.
12) Wir stehen dazu, das Neuverschuldungsverbot in der Verfassung verankern zu wollen. Die Aufnahme neuer Schulden darf nicht die Antwort auf zurückgehende Einnahmen sein, wenn wir der nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume erhalten wollen. In der Landeshaushaltsordnung haben wir die „Schuldenbremse“ bereits gesetzlich geregelt. Das Neuverschuldungsverbot gestalten wir entsprechend unserem Verständnis einer aktiven und antizyklischen Finanzpolitik. Nur in Ausnahmesituationen darf eine Kreditaufnahme ermöglicht werden. Diese Kredite müssen durch ein verbindliches Tilgungsgebot wieder zurückgeführt werden. Über den Konjunkturzyklus hinweg erreichen wir damit, dass wir für die Zukunft finanzielle Spielräume zurückgewinnen. Eine solche verlässliche, solide und nachhaltige Finanzpolitik bildet eine gute Basis.
13) Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“, das die unionsgeführte Bundesregierung intiiert hat, wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 % von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Dank der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit werden auf der einen Seite private Haushalte als Auftraggeber gestärkt und auf der anderen Seite Handwerksbetriebe unterstützt, weil es den Menschen nun leichter fallen wird, einen Handwerker zu beauftragen. Es ist geplant, diese Maßnahme zwei Jahre nach Inkrafttreten – also im Jahr 2011 – auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. zu verbessern.
Die Linke
10) Im Steuerkonzept der LINKEN ist in Bezug auf die Einkommensteuer vorgesehen, den Grundfreibetrag auf 9.300 Euro zu erhöhen und den Tarifknick (auch Mittelstandsbauch genannt) zu streichen. Gleichzeitig soll der Spitzensteuersatz wieder auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro erhöht werden. Insgesamt würden dadurch kleine und mittlere Einkommen um 20 Milliarden Euro entlastet und die Einkommen oberhalb von etwa 70.000 Euro stärker belastet. Gegenfinanziert wird dies durch die progressive Besteuerung von Kapitaleinkünften und eine Reform des Ehegattensplittings. Um die „kalte Progression“ künftig zu vermeiden, sollen nach dem Steuerkonzept der Partei DIE LINKE der Grundfreibetrag und der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz greift, regelmäßig angepasst werden.
11) DIE LINKE will große Vermögen belasten und damit eine Umverteilung erreichen. Dazu gehört, den Spitzensteuersatz auf 53% anzuheben – ab Einkommen von 65.000 für Ledige u. 130.000 für Verheiratete. Das bedeutet in der Konsequenz Steuersenkungen für Arbeitnehmer sowie kleine u. mittlere Unternehmen, denn alle Steuerzahler bis 70.000 für Ledige u. 140.000 für Verheiratete werden entlastet. Dennoch muss der Staat handlungsfähig bleiben. Deshalb sind Versprechungen zur Senkung der Lohnzusatzkosten und der Steuern derzeit fehl am Platze. Angesichts der Wirtschaftskrise geht es zuerst um die Stärkung der Kaufkraft und damit der Binnennachfrage. Von 2000 – 2007 ist die Lohnquote von 72% auf 64% gefallen, der Prozess geht weiter. Bei gleicher Lohnquote wie 2000 hätten Arbeitnehmer 135 Mrd. mehr gehabt, davon wären 44 Mrd. in Sozialversicherungssysteme geflossen u. 20 Mrd. als Lohnsteuer. Außerdem sind wir für die Beseitigung der kalten Progression sowie für die Einführung eines abgesenkten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen.
12) DIE LINKE spricht sich gegen eine Schuldenbremse aus. Ein solches Kreditverbot für öffentliche Haushalte würde gerade in Zeiten konjunkturellen Abschwungs prozyklisch wirken und die Auftragsvergabe für notwendige Investitionen verzögern. Die erzwungenen Sparmaßnahmen würden zudem die Binnenkaufkraft schwächen. Um der wachsenden Verschuldung entgegenzutreten, muss die öffentliche Hand mit ausreichenden Einnahmen ausgestattet werden. Erst wenn die Einnahmen so gestaltet sind, dass mit ihnen die soziale Sicherung der Bevölkerung und die Gestaltung und Entwicklung der demokratischen Gesellschaft möglich ist, ist eine weitere Verschuldung nicht mehr erforderlich.
13) Die Verdopplung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab dem 01. Januar 2009 für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird durch DIE LINKE uneingeschränkt begrüßt, wobei unsere Forderungen weitergehend sind. Wir fordern die Herabsenkung der Mehrwertsteuer für Handwerkerleistungen und arbeitsintensive Dienstleistungen, was nach unserer Ansicht die Nachfrage nach Handwerkerleistungen steigert und damit die Auftragslage der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe stark verbessern würde. Als weiteres Grundproblem betrachten wir die abgeschwächte Binnennachfrage. Durch geeignete Maßnahmen zur Einkommenssteigerung der Bevölkerung muss dafür Sorge getragen werden, dass Handwerker-leistungen (auch in Privathaushalten) finanzierbar sind und damit auch in Anspruch genommen werden. Dies stellt gleichfalls eine Maßnahme zur Vermeidung von Schwarzarbeit dar.
SPD
10) Die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise verlangt unserer Gesellschaft enorme Lasten ab. Deshalb sind riesige Steuerentlastungsversprechen fehl am Platze. Die SPD Thüringen steht einer Einkommenssteuerreform – mit dem Ziel der Einschränkung der „kalten Progression“ – positiv gegenüber, um gerade der Mittelschicht den Inflationsausgleich über Lohnerhöhungen zu belassen und nicht über einen gestiegenen Durchschnittssteuersatz wieder zu nehmen. Damit sehen wir uns mit dem Thüringer Handwerkstag auf einer Linie. Ein Tarif auf Rädern, also die automatische Berücksichtigung der Inflation, birgt aber die Gefahr, dass im Fall von steigenden Preisen, aber stagnierenden Löhnen die Steuerbelastung automatisch sinkt. Aus diesem Grunde ist es unseres Erachtens richtig, von Zeit zu Zeit bei der Einkommenssteuertabelle nachzujustieren. Auch muss Steuervereinfachung immer ein Thema sein, wobei viele steuerliche Regelungen aus dem Bemühen resultieren, eine möglichst gerechte Steuerbelastung zu sichern.
11) Hier gilt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Thüringer Landesregierung kann nur indirekt Einfluss nehmen. Die SPD arbeitet weiter an ihrem Ziel, die Summe aller Lohnzusatzkosten dauerhaft auf unter 40 % zu senken – wenngleich derzeit ür weitere Entlastungen kaum mehr Spielräume bestehen. Denn erst seit Anfang dieses Monats wirken Maßnahmen, die die Krankenversicherungsbeiträge mit einem erhöhten Zuschuss zum Gesundheitsfonds flächendeckend um 0,6% senken.
Für uns hat auch künftig das Senken der Lohnzusatzkosten Vorrang vor möglichen Steuerentlastungen. Zudem sind wir daran interessiert, die solidarische Sozialversicherung auf breitere Schultern zu legen: Wir wollen eine Bürgerversicherung bei Gesundheit und Pflege einführen, denn es ist auf Dauer kein tragfähiges Konzept, wenn sich einzelne Berufs- oder Statusgruppen dieser solidarischen Aufgabe entziehen können.
12) Die SPD Thüringen wird in Regierungsverantwortung einen Kassensturz vornehmen. Die CDU-Landesregierung hatte die Finanzen nicht im Griff: Als andere neue Länder bereits Schulden abbauten, nahm sie noch Millionen-Kredite auf. Der aktuelle Bundesfortschrittsbericht zum Aufbau Ost bestätigt, dass die Thüringer Regierung die meisten Personalausgaben und den zweithöchsten Schuldenberg aller neuen Länder zu verantworten hat. Thüringen steht vor großen Herausforderungen: 2008 garantierte der Solidarpakt noch 1,5 Mrd. Euro. Schon in diesem Jahr müssen wir mit 140 Mio. Euro weniger auskommen. Die Finanzhilfen sinken
weiter. Wir setzen auf konsequentes Sparen sowie eine umfassende Verwaltungs- und Gebietsreform. Mit dem Verschuldungsverbot im Grundgesetz haben wir uns Grenzen gesetzt. Der Staat muss sparen und dabei handlungsfähig sein – damit auf Wirtschaft, Kommunen und Bürger nicht zusätzliche Lasten zu kommen.
13) Im Zuge der jüngsten Konjunkturpakete wurde der Steuerbonus, d. h. die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, mit Wirkung zum 1. Januar 2009 bereits auf das doppelte der bisherigen Regelungen ausgeweitet. Er beträgt damit momentan 20% von maximal 6000 . Diese Regelung soll nach zwei Jahren evaluiert werden. Einer weiteren Ausweitung stehen wir offen gegenüber, wenngleich zunächst eher die dauerhafte Beibehaltung dieser Regelung über die zwei Jahre hinaus im Bereich des Möglichen liegt. Aus Sicht der SPD Thüringen ist die Überprüfung der derzeitigen Handhabung seitens der Finanzämter dringlich, da diese bisher nur bargeldlose Zahlungsnachweise akzeptieren. Wenngleich dies sicherlich vor dem Hintergrund der Vermeidung von Schwarzarbeit verständlich ist, widerspricht dies doch der gängigen Praxis bei kleineren Summen und schränkt dieses Instrument unnötig ein.
Bündnis 90/Die Grünen
10) Um unsere Investitionen in Bildung, soziale Gerechtigkeit und ein nachhaltiges Umsteuern der Wirtschaft zu finanzieren, brauchen wir einen grundsätzlichen Umbau des Staatshaushalts. Wir wollen das Steuersystem vereinfachen, zusätzliche Einnahmequellen erschließen und durch das Streichen unsinniger Staatsausgaben und konsequenten Subventionsabbau Ausgaben reduzieren. Diese Kosten nur durch allgemeine Steuererhöhungen gegenzufinanzieren ist nicht das Ziel. Stattdessen sollten vor allem jene einen Beitrag leisten, die in den Zeiten vor der Krise vom Finanzmarktkapitalismus profitiert und große Vermögen aufgebaut haben. Heute besitzen fünf Prozent der Bevölkerung 47 Prozent des Vermögens. Wir halten es für richtig, zur Bewältigung dieser historischen Krise starke Schultern auch stärker in die Verantwortung zu nehmen.
11) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit dem Konzept der Bürgerversicherung in der Kran-kenversicherung frühzeitig auf eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis der sozialen Sicherungssysteme gesetzt. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Mit dem grünen Progressiv-Modell wollen wir die Lohnnebenkosten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bis zu einem Einkommen von 2.000 pro/Monat verringern und aus Steuermitteln bezuschussen. So steigen die Nettoeinkommen der Geringverdiener. Gleichzeitig werden die Betriebe ent-lastet. Schwarzarbeit wird weniger attraktiv und kann zurückgedrängt werden.
12) Wir wollen eine Schuldenbegrenzungsregel in die Thüringer Verfassung aufnehmen, die die Verschuldung in wirtschaftlich guten Zeiten zurückfährt, in konjunkturell schwierigen Phasen neuen Investitionen aber nicht im Wege steht. Wir wollen eine antizyklische Haushaltspolitik betreiben, die in guten Zeiten Geld anspart, um in konjunkturell schlechten Zeiten dann etwas mehr ausgeben zu können. Ein generelles Schuldenverbot lehnen wir als ökonomisch unsinnig ab. Es muss dem Land und auch den Gemeinden und Kreisen in einem festen Rahmen möglich sein, Kredite aufzunehmen, um nachhaltige Investitionen zu tätigen.
13) Wir haben zu Regierungszeiten den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen erst eingeführt und haben den weiteren Ausbau unterstützt. Wir wollen den steuerlichen Bonus für die Absetzbarkeit für die Absetzbarkeit von handwerklichen Dienstleistungen auf 4.000 Euro deutlich erhöhen. Wir schlagen aber noch zusätzlich vor, die Sozialversicherungsbeiträge im unteren Einkommensbereich weiter zu verringern: Für Löhne unter 2.000 Euro wollen wir die Lohnnebenkosten deutlich senken. Das bringt Geringverdienenden mehr Netto und die Unternehmen müssen weniger Sozialversicherungsbeiträge abführen.
FDP
10) Die FDP hat als einzige Partei ein Gesetz zur umfassenden Einkommensteuerreform vorgelegt. Einfach, niedrig und daher gerecht muss nach unserer Überzeugung die Einkommensteuer, die Lohnsteuer sowie die Unternehmensbesteuerung gestaltet werden. Es soll dabei nur noch drei Steuersätze in vier Stufen von 0 , 10 %, 25 % und 35 % geben. Jede Person, ob Erwachsener oder Kind bekommt einen Grundfreibetrag von 8.000 , 25 % werden für Einkünfte über 20.000 (40.000 für Verheiratete), 35 % für Einkünfte über 50.000 / 100.000 fällig. Eine vierköpfige Familie bleibt etwa bei einem Einkommen von 40.700 steuerfrei!
Für Unternehmen gilt – unabhängig von der Rechtsform ein Höchstsatz von 25 %. Die Gewerbesteuer wird durch einen Hebesatzrecht der Gemeinden auf die Einkommen- / Körperschaftsteuer ersetzt. Für Gewerbeunternehmen gilt damit eine international wettbewerbsfähige Spitzenbelastung von ca. 28 %. Die Flat-Tax bleibt darüber hinaus ein Ziel liberaler Finanzpolitik.
In das Steuerkonzept vollständig integriert ist auch das liberale Bürgergeld. Damit ist jederzeit ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme gegeben. Bedürftige werden gleichwohl angemessen unterstützt.
11) Die spürbare Senkung der Lohnzusatzkosten unter 40 % ist ein weiteres wichtiges Ziel der Liberalen. So soll die Krankenpflichtversicherung, die derzeit mit völlig überhöhten Monopolbeitragssätzen operiert durch eine privatwirtschaftlich organisierte Grundsicherung ersetzt werden. Hier hat jeder Anspruch auf Versicherung, unabhängig vom persönlichen Risiko. Darüber hinaus kann man Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis absichern. Kinder werden steuerfinanziert beitragsfrei versichert.
Die Rentenversicherung soll nicht mehr auf starre Altersgrenzen abgestellt werden („Rente mit 67“), sondern den Renteneintritt nach 40 Versicherungsjahren ermöglichen. Früherer und späterer Rentenbezug sind möglich und werden nach versicherungsmathematischen Prinzipien in der Rentenhöhe berücksichtigt.
12) Die FDP tritt für ein konsequentes Neuverschuldungsverbot ein. Dafür hat bereits vor geraumer Zeit die Thüringer FDP einen Grundsatzbeschluss gefasst.
13) Ein „Steuerbonus“ ist nicht mit einem einfachen, niedrigen und gerechten Steuersystem zu vereinbaren. Die große Differenz zwischen Bruttolohnkosten und ausgezahlten Nettolöhnen wird nach Einführung des liberalen Steuersystems und Senkung der Lohnnebenkosten deutlich abnehmen.
14) DAS THÜRINGER HANDWERK erwartet aus dem Konjunkturpaket 2 die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Bildungs- und Infrastrukturbereich.
Erläutern Sie uns bitte, wie Sie eine zügige Umsetzung sicherstellen werden.
15) DAS THÜRINGER HANDWERK sieht mit großen Befürchtungen den negativen Folgen der gesamtwirtschaftlichen Finanz- und Wirtschaftskrise entgegen.
Erläutern Sie uns bitte, welche flexiblen Instrumente / Maßnahmen (Kündigungsschutzgesetz, Schwarzarbeit, Mindestlohn, etc.) Sie sehen, um die wirtschaftliche Situation im Thüringer Handwerk nachhaltig zu stabilisieren.
Antworten:
CDU
14) Wir haben das Verfahren zur Antragstellung für die Mittel aus dem Konjunkturpaket II und den Mittelabruf vereinfacht. Um sicherzustellen, dass auch finanzschwache Kommunen auch noch in diesem Haushaltsjahr Maßnahmen durchführen können, wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Gewährung von Bedarfszuweisungen geschaffen.
Am 12. Juni wurden durch die Grundgesetzänderung, wonach der Bund nun auch Finanzhilfen in außergewöhnlichen Notsituationen in Bereichen außerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz gewähren darf, auch die Antragsbedingungen verändert. Wir haben dafür gesorgt, dass Anträge von Kommunen, die zuvor nach alter Rechtslage gestellt wurden, dennoch bereits bewilligt wurden und die Kommunen umgehend mit der Umsetzung b
eginnen können. Für Anträge nach neuer Rechtslage wurde die Antragsfrist bis 31. August verlängert. Gleichwohl war es den Kommunen auch schon vor der erfolgten Grundgesetzänderung möglich, Anträge nach neuer Rechtslage zu stellen. Die Bewilligung erfolgte vorläufig.
15) Wir werden die Möglichkeiten der Mittelausstattung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen, die in der laufenden EU-Förderperiode bis 2013 bestehen, in vollem Umfang zu Gunsten der Unternehmen ausschöpfen. Mit „revolvierenden Darlehensfonds“ werden wir dem künftigen Rückgang von Fördermitteln der EU und des Bundes begegnen. Wir werden das Mittelstandsfördergesetz novellieren und modern gestalten. Dabei sollen unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, zum Nachteilsausgleich des Mittelstandes und zur Verbesserung der Kapitalversorgung sowie Investitions- und Finanzierungshilfen berücksichtigt werden. Wir werden eine zentrale Vergabeplattform im Internet einrichten. Für einen branchenspezifischen Mindestlohn werden wir die Möglichkeiten des Arbeitnehmerentsendegesetzes weiter ausschöpfen. Vorrang behält die Tarifautonomie. Wir vertrauen darauf, dass die Tarifpartner auch weiterhin kompetente Lösungen finden.
Die Linke
14) Die Umsetzung des Konjunkturpaketes II verläuft in Thüringen äußerst schleppend. Ursache sind hohe formale Hürden der Landesverwaltung, die durch die CDU-Landesregierung zu verantworten sind. Bereits im Dezember 2008 hatte DIE LINKE einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht, mit dem die Kommunen in die Lage versetzt werden sollten, möglichst schnell zusätzliche und nachhaltige Investitionen in die kommunale Infrastruktur umzusetzen. Dabei wurde angeregt, die kommunale Investitionspauschale, die 2005 von der CDU abgeschafft wurde, wieder einzuführen. Kurzfristig hätten somit zusätzlich rund 92 Millionen Euro aktiviert werden können. Die kommunale Investitionspauschale sollte dauerhaft bestehen bleiben. Darüber hinaus schlug DIE LINKE weitere Einzelregelungen vor, mit denen die Investitionstätigkeit der Kommunen zusätzlich angeregt werden sollten. Der Gesetzentwurf wurde von der CDU-Landtagsmehrheit blockiert.
15) Die Entwicklung von umfassenden Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation des Thüringer Handwerks war in der Vergangenheit Gegenstand mehrerer parlamentarischer Initiativen der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Es wurden zahlreiche Vorschläge unterbreitet, durch welche die wirtschaftliche Situation der Thüringer Handwerksbetriebe verbessert und gesichert werden kann, wie z.B.: Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes, Formulierung von gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Forderungssicherungsgesetzes durch ein Thüringer Gesetz oder einschlägigen Richtlinie, Überarbeitung der Bestimmungen zu Zahlungsfristen/Zahlungsmodalitäten/Regelungen zur Besicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Reduzierung des Bürokratieaufwandes, Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes.
SPD
14) Eine schnelle Umsetzung des Konjunkturpakets ist dringend notwendig – und nicht erst nach den Landtagswahlen im Herbst. Die Thüringer Landesregierung enthält den Unternehmen wegen Gelder vor, die die Handwerker sehr gut gebrauchen können. Leider hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht und die Kommunen zu Beginn viel zu lange im Unklaren über die Fördermodalitäten gelassen. Auch eine Positiv-/Negativliste fehlt. Im Vergleich zu Bayern oder Hessen hinkt Thüringen bei der Mittelverplanung weit hinterher, sodass bisher kaum Geld bei Thüringer Unternehmen angekommen ist. Aus unserer Sicht war es von vornherein ein Fehler, nicht sofort eine zentrale Anlaufstelle für das Konjunkturpaket in der Staatskanzlei einzurichten. Dies werden wir nach der Landtagswahl ebenso ändern wie auch die Einrichtung einer so genannten Clearing-Stelle, die strittige Fälle schnell und vor allem für ganz Thüringen einheitlich regelt.
15) Die Thüringer SPD tritt dafür ein, die anhaltende Abwanderung der Menschen zu stoppen. Die Billiglohn-Strategie, auf die die CDU-Landesregierung setzt, schadete dem Land. Thüringen ist Schlusslicht bei den Löhnen in Deutschland. Gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmer wandern deshalb ab. Wir wollen das ändern – durch attraktive Löhne und einen gesetzlichen Mindestlohn als untere Schutzgrenze. Davon profitieren alle. Mindestlöhne tragen zu fairen Wettbewerbsbedingungen bei, beenden den Dumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten und Unternehmen. Das sichert die Fachkräfte und steigert die Kaufkraft.
Im Bereich des Kündigungsschutzes sieht die SPD Thüringen im Moment keinen Handlungsbedarf – wohl aber im Bereich der Unternehmensnachfolge und der Schwarzarbeit.
Die Thüringer SPD wird in Regierungsverantwortung wirksam gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorgehen, indem wir eine weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Wirtschaftskriminalität schaffen, ein zentrales Korruptionsregister aufbauen, um damit Subventionsbetrug, Kartellabsprachen und Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Bündnis 90/Die Grünen
14) Wir haben uns schon im Herbst 2008 dafür eingesetzt, dass im 1. Konjunkturprogramm Mit-tel in den Bildungsbereich fließen. Der Bedarf ist hoch und es gab vielerorts schon Pläne etwa für Renovierungen. Die Große Koalition hat diesen Bereich erst im Konjunkturpaket 2 bedacht und so die Maßnahmen unnötig verzögert. Die Rechtsunsicherheit, ob die Kommunen das Geld überhaupt für den Bildungsbereich verwenden dürfe, wurde nur unzureichend über die Beschränkung der Ausgaben auf „energetische Sanierung“ und die Föderalismusreform 2 „gelöst“. Wir setzen uns dafür ein, dass Länder und Kommunen mit überdurchschnittlichen Zinslasten Konsolidierungshilfen erhalten und dass das Kooperationsverbot des Bundes mit den Kommunen aufgehoben wird.
15) Mit einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von wenigstens 7,50 je Stunde wollen wir sicherstellen, dass man von seiner Arbeit auch leben kann. Höhere Mindestlöhne in einzelnen Branchen bleiben hiervon unberührt.
Das Thüringer Handwerk spielt bei der ökologischen Modernisierung des Freistaates eine besondere Rolle. Von der energetischen Sanierung öffentlicher und privater Gebäude profitieren vor allem die Handwerksbetriebe vor Ort. Viel zu lange schon wurden dort die Zeichen der Zeit verschlafen. Das rächt sich jetzt. Da, wo Unternehmenspleiten drohen und der Ruf nach dem rettenden Staat laut wird, müssen wir nicht nur die sozialen Folgen abfedern, son-dern wo immer möglich gleichzeitig mit dem ökologischen und ökonomischen Umbau begin-nen. Nur das sichert die Jobs auch langfristig.
FDP
14) Leider hat das „Konjunkturpaket“ falsche Schwerpunkte gesetzt. Die Exportwirtschaft, die am meisten leidet, konnte davon bisher nicht profitieren. Auch der Mittelstand hat, abgesehen vom Baunahen Handwerk keinen Nutzen. Gleichwohl ist die FDP daran interessiert, dass die mit dem beschlossenen Konjunkturpaket ermöglichten kommunalen Investitionen zügig in Auftrag gegeben werden.
15) Auf dem Felde des Arbeitsrechts gibt es noch sehr viel zu tun. Es ist immer noch so, dass der Kündigungsschutz eher vor Anstellung „schützt“, als vor Kündigung. Das gesamte Arbeitsrecht ist überfrachtet mit gut gemeinten, im Ergebnis negativen Regelungen. Oftmals sind die Details nicht aus dem Gesetz zu entnehmen, sondern nur im Rahmen einer juristischen Einzelfallprüfung zu ermitteln.
Ein Mindestlohn kommt für die Liberalen nicht in Frage. Mit einem Mindestlohn verhindert man für engagierte Arbeitslose Chancen auf neue Anstellung. Deshalb kommt die Ausweitung existierender Regelungen für die FDP nicht in Frage. Wir setzen dem ein Mindesteinkommen entgegen, welches sich aus eigener Arbeit und, wo diese nicht zum Lebensunterhalt ausreic
ht, aus dem liberalen Bürgergeld zusammensetzt.