Die Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro soll dauerhaft fortgesetzt werden. Dies wurde heute vom Bundeskabinett entschieden. Mit dieser Entfristung wurde einer Forderung des Handwerks entsprochen. Damit diese dauerhafte Ist-Besteuerung tatsächlich in Kraft tritt, muss auch der Bundesrat zustimmen.
Der Thüringer Handwerkstag erwartet von der Thüringer Landesregierung, sich in der Länderkammer für die Entfristung auszusprechen. Damit, so THT-Geschäftsführer Thomas Malcherek, werde dauerhaft Liquidität für kleine und mittlere Unternehmen gesichert. Die Entscheidung sei eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand und damit für das Handwerk. „Die meisten unserer Betriebe profitieren von der Ist-Besteuerung, da sie weniger als 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Die gewonnene Liquidität ist wichtig für die Stabilität der Betriebe“, betont Malcherek.
Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Für alle anderen Unternehmen gilt: Die Steuer muss nach Leistungsausführung gezahlt werden. Durch die spätere Zahlung der Umsatzsteuer ergeben sich keine Steuerausfälle, die Umsatzsteuer wird lediglich später fällig.
Der Umsatz des Thüringer Handwerks beträgt jährlich rund 13 bis 14 Milliarden Euro.