Der Thüringer Handwerkstag (THT) begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“.
THT-Geschäftsführer Thomas Malcherek äußert sich zufrieden mit der Kabinettsentscheidung. „Damit folgt die Bundesregierung einer langjährigen Forderung des Handwerks. Die ab 2013 vorgesehene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages setzt die verfassungsrechtlich gebotene stärkere steuerliche Freistellung des Existenzminimums um. Zudem erfolgt mit der ab 2014 vorgesehenen Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs ein erster Schritt zur Milderung der „kalten Progression“.“ Allerdings hätte sich das Thüringer Handwerk hier mehr Mut gewünscht.
Die Wirkung der „kalten Progression“ soll laut Kabinettsbeschluss alle zwei Jahre überprüft werden, allerdings gab es hierzu nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Nach Auffassung des THT sollte die Überprüfung aus Gründen der Transparenz gesetzlich verbindlich geregelt werden.