Thüringer Handwerkstag lehnt Kürzungsüberlegungen ab
Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks mitteilte, gibt es Überlegungen in Reihen der Länder-Finanzminister, den Steuerbonus auf haushaltsnahe Dienstleistungen, auch Handwerker-Bonus genannt, zu beschneiden. Künftig, so die Pläne, sollen erst ab einem Sockelbetrag von 300 Euro Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar sein. Damit, so die Meldung, sollen andere Steuererleichterungen gegenfinanziert werden.
„Rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker sind Rechnungen unter 300 Euro. Die Pläne der Finanzminister führen auf direktem Weg wieder hin zu mehr Schwarzarbeit“, warnt der Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages, Thomas Malcherek, vor möglichen Folgen einer Änderung beim Steuerbonus. Außerdem sollten Bund und Länder erst einmal abwarten, wie sich die bisherige Regelung auf die Steuereinnahmen auswirkten. Eine genaue Untersuchung liege noch nicht vor. Nach Einschätzung des Handwerks wirke sich der Handwerker-Bonus nicht negativ auf die Einnahmen von Bund und Ländern aus. Man geht davon aus, dass dank mehr legaler Arbeit und zusätzlicher Aufträge auch mehr Einnahmen in die Sozialversicherungen und Steuertöpfe fließen; sich dieser Bonus also von selbst finanziert. „Jetzt einen Sockelbetrag einzuführen ist völlig übereilt, kontraproduktiv und wird den Staatskassen in keiner Weise dienen“, so Malcherek.
Privathaushalte können bisher Arbeitskosten der Handwerker für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung beim Finanzamt geltend machen. Ein Haushalt kann bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzen.
Der Bundesgerichtshof hatte im November 2011 empfohlen den Handwerker-Bonus abzuschaffen, da nach seiner Einschätzung die Ziele dieses Bonusses nicht erreicht würden und Doppelförderungen nicht vermieden werden könnten.