Der Thüringer Handwerkstag zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen: „Licht und Schatten in Berliner Koalitionsabschluss“

Statement des Thüringer Handwerkstages (THT)
zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen


Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstages:

„Licht und Schatten in Berliner Koalitionsabschluss“

„Bei den von CDU, CSU und SPD jetzt in Berlin beschlossenen Belastungen und ihren Folgen steht zu befürchten, dass die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung gelähmt werden. So werden die Beschlüsse in den Sozialversicherungen mit jährlichen zusätzlichen Milliardenausgaben nicht nur die aktuellen Beitrags- und Steuerzahler belasten, sondern auch die die nachfolgenden Generationen. Zentrale Fragen der Rentenversicherung wie die Kombirente oder eine Vorsorgepflicht für Selbständige werden dagegen gar nicht angepackt“, so die Reaktion des THT-Präsidenten Stefan Lobenstein auf die abschließenden Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen.

Der THT-Präsident befürchtet darüber hinaus, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn die von den Sozialpartnern ausgehandelten Regelungen in den Tarifverträgen mit ihrem Bezug zu Branchen und Regionen ablöst. Unverständlich sei zudem, dass bei den Arbeitsmarktregelungen die erfolgreich genutzte Flexibilität für die Betriebe zurückgedreht werde. „Beide Entscheidungen gefährden  Arbeitsplätze“, so Lobenstein.

Chance in der Energiepolitik versäumt
Stefan Lobenstein: „In der Energiepolitik haben die Parteien die Chance versäumt, mit einem Einstieg in die von uns geforderte steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung die Energieeffizienz tatsächlich stärker in den Vordergrund zu rücken.“

Der THT begrüßt die Würdigung der Handwerksleistungen bei Qualifizierung und Ausbildung im Koalitionsvertrag. „Auch das klare Bekenntnis für eine nachhaltige Haushaltspolitik und die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ohne Steuererhöhungen wird von uns begrüßt. Als gutes Signal werten wir zudem, dass die Wirkung des Instrumentes der Thesaurierungsrücklage auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden soll und an der einem Erbschaftssteuerrecht festgehalten wird, das Unternehmensübergaben im Mittelstand nicht gefährdet.“ Kritisch sieht Lobenstein jedoch, dass kein Einstieg in den Abbau der kalten Progression erfolgt, und somit die bestehende Steuerungerechtigkeit fortgeschrieben wird.