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Wahlprüfsteine des Handwerks zur Bundestagswahl 2

Wahlprüfsteine des Handwerks zur Bundestagswahl 2005

Deutschland braucht eine Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung. Aus diesem Grund hat das Handwerk aus Anlass der bevorstehenden Bundestagswahl Wahlprüfsteine aufgestellt, an denen sich die zukünftige Bundesregierung messen soll. In Anlehnung an die Wahlprüfsteine des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks appelliert der Thüringer Handwerkstag e.V. an die Politik, die folgenden ausgewählten Forderungen schnellst möglich umzusetzen.

Wirtschafts- und Steuerpolitik


Reform der Einkommens- und Körperschaftssteuer
Das Handwerk fordert ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, mit dem Ziel, die Unternehmen spürbar steuerlich zu entlasten und die Eigenkapitalbildung zu fördern. Des Weiteren sind Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften steuerlich gleichzustellen.

Mehrwertsteuererhöhung – Absage erteilen
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist Gift für die ohnehin schwache Nachfrage nach handwerklichen Leistungen. Die Folge wären Auftrags- und Arbeitsplatzverluste verbunden mit der Gefahr einer wachsenden Schwarzarbeit.

Voraussetzungen für ermäßigten Mehrwertsteuersatz schaffen
Das Handwerk fordert die Schaffung einer europaweit einheitlichen  Rechtsgrundlage zur Einführung  eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Leistungen.

Grundlegende Reformierung des Umsatzsteuerrechts
Zur Stärkung der Liquidität gerade arbeitsintensiver mittelständischer Betriebe muss, ohne bürokratische Zusatzkosten, eine grundsätzliche Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung erfolgen.

Steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen
Die steuerlich anerkannten  haushaltsnahen Dienstleistungen sind auf alle handwerklichen Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen auszuweiten, d. h. Kunden sollen Handwerkerrechnungen für Renovierungsleistungen grundsätzlich steuerlich absetzen können. Dieses hätte eine steigende Nachfrage nach handwerklichen Leistungen und damit eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Folge.

Zahlungsmoral
Das Handwerk fordert die schnellstmögliche Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes sowie die Nachbesserung der bestehenden Gesetzgebung wie z.B.: das Recht auf Abschlagszahlung.

Finanzierung erleichtern
Die Kapitalbereitstellung ist stärker als bisher auf die Erfordernisse kleiner und mittlerer Unternehmen auszurichten. Neben der Anerkennung von Bürgschaften der Bürgschaftsbanken als Sicherheiten sind die Förderprogramme insbesondere zur Liquiditätsverbesserung der Unternehmen bedarfsgerecht auszugestalten. Zur Verbesserung der Eigenkapitalbildung ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne zu stärken. Kreditinstitute brauchen mehr Spielraum, um Kredite für Handwerker in eigener Verantwortung entscheiden zu können. Die Bundesregierung ist dabei aufgerufen, die Dichte an Vorschriften und Prüfungen der Kreditinstitute radikal abzubauen.

Mittelstandsgerechtes Vergaberecht sicherstellen
Das Vergaberecht muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mittelstandsgerecht umgesetzt werden. Dabei ist insbesondere auf eine konsequente Vergabe von Fach- und Teillosen zu achten.

 

Arbeits- und Sozialpolitik

Senkung der Lohnzusatzkosten
Die Krankenversicherungsbeiträge sind schrittweise vom Faktor Arbeit abzukoppeln. Der Arbeitgeber-Anteil ist in einen steuerpflichtigen Entgeltbestandteil umzuwandeln.

Abschaffung der Handwerkerrentenversicherungspflicht
Das Handwerk fordert die Aufhebung der Ungleichbehandlung in der Rentenversicherungspflicht zwischen Handwerkern/Innen und sonstigen Selbständigen.

Kündigungsschutz lockern
Mit dem Ziel, die Hemmschwelle für Neueinstellungen abzusenken, soll der Schwellenwert für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes deutlich angehoben werden. Die allgemeine Wartezeit ist auf drei Jahre auszudehnen.

„Ich-AG“ abschaffen
Trotz Reformkorrekturen ist die Ich-AG marktwidrig und vernichtet sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze – gerade im Handwerk.

Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt konzentrieren
Die Aufgaben der Bundesagenturen für Arbeit sind auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit zu konzentrieren.

 

Bildungspolitik

Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher verbessern
Durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Wirtschaft soll bis 2010 der Anteil der Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie der Anteil derjenigen mit unzureichenden Elementarkompetenzen halbiert werden.

Duales System der Berufsausbildung erhalten und stärken
Das Duale Ausbildungssystem ist ohne Kompromisse zu erhalten. Berufsorientierung und Ausbildungsreife sind zu verbessern, indem Lernortkooperationen zwischen Schulen, Betrieben und Bildungszentren der Wirtschaft unterstützt werden. Qualität im Dualen System braucht auch in der betrieblichen Ausbildung und Beratung Profis. Deshalb plädiert das Handwerk für die Wiedereinführung und Ausweitung der Ausbildereignungsverordnung sowie für die finanzielle Grundsicherung der überbetrieblichen Bildungszentren des Handwerks.

Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit sicherstellen
Zur Aufrechterhaltung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards in der Berufsbildung muss das Berufsbildungsrecht Bundesrecht bleiben. Dazu müssen berufliche Bildungskarrieren attraktiver werden.

Fachkräfte- und Führungsnachwuchs sichern
Der Ausbau des Meistervorbereitungs- und -prüfungssystems zu einer internationalen Unternehmerschule für kleine und mittlere Unternehmen ist zu unterstützen und das Anreizsystem auszubauen, um die Weiterbildungsbereitschaft der Gesellen zu erhöhen. Letztlich müssen die Möglichkeiten der Verbindung von Arbeiten und Lernen im Handwerk erweitert werden. Dazu ist der Ausbau arbeitsplatznaher und flexibler Berufsbildungsangebote notwendig.

Berufsbildungsinfrastruktur modernisieren
Der technische Wandel und der immer größer werdende Wettbewerbsdruck stellen gerade an die Mitarbeiter im Handwerk hohe Anforderungen, die nur durch eine hoch qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung erfüllt werden können. Dies erfordert eine bedarfsgerechte Modernisierung und Weiterentwicklung der Berufsbildungsinfrastruktur der Wirtschaft. Die Finanzierung der Investitionen von Berufsbildungsstätten des Handwerks sind unter Beibehaltung der bisherigen Finanzierungsanteile Bund/Land/Handwerk sicherzustellen.

Meisterberufe in europäischer Anerkennungsrichtlinie höher einstufen
Die Meisterqualifikation muss auch im europäischen Bildungsvergleich einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen und nicht wie bisher auf dem zweitniedrigsten Niveau eingestuft bleiben.

Dienstleistungsrichtlinie grundlegend überarbeiten
Die geplante Inkraftsetzung der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie sieht vor, dass jeder ausländische Handwerker, der in Deutschland tätig sein will, nur an den Rechtsvorschriften des Heimatlandes gemessen werden soll. Das Handwerk fordert, dass die Ausübung der handwerklichen Tätigkeit nach den deutschen Vorschriften erfolgt. Das heißt, dass beispielsweise zur Ausübung zulassungspflichtiger Handwerksleistungen die erforderliche Qualifikation (Meister) nachgewiesen werden soll.

 

Ordnungspolitik

Stopp der Dequalifizierungsspirale
Die Politik ist aufgefordert, den durch den Meisterbrief verbürgten hohen Qualitätsstandard zu fördern und nicht weiter zu zerstören.

Gegliedertes Kammersystem stärken
Mit der Handwerksnovelle von 2004 wurde es den Ländern ermöglicht, wichtige Aufgaben, wie z. B. die Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen auf die Handwerkskammern zu übertragen. Damit sind diejenigen Einrichtungen zuständig, die das notwendige Wissen, die Kompetenzen und die Nähe zu den Betrieben haben. In und von den Handwerkskammern als Selbstverwaltungseinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft wird das Subsidiaritätsprinzip täglich gelebt. Der Stärkungsprozess der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf die Kammern ist weiter fortzuschreiben. Selbstverwaltung ist gelebte „best practice“ in Bürgernähe und Kosteneffizienz. Nur die Handwerkskammern sind in der Lage, die spezifischen Anliegen der Handwerksunternehmen branchenneutral zu bündeln und gleichzeitig mit ihrer Beratungsleistung den Betrieben zur Seite zu stehen.

Die Handwerkskammern erfüllen ihre hoheitlichen Aufgaben wirtschaftsnaher und effektiver als staatliche Stellen dies könnten. Darüber hinaus sind die Handwerkskammern für Politik und Verwaltung die Experten vor Ort und können den Wirtschaftszweig Handwerk wie keine andere Institution abbilden. Dieses hohe Niveau der täglichen Arbeit kann aber nur dann aufrechterhalten werden, wenn die Handwerkskammern von einer soliden Basis aus agieren können, die nur durch die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft erreicht werden kann. Sie sichert Identität und Weiterentwicklung des Handwerks.

THT e. V. unterstützt Kentzler-Vorstoß

THT e. V. unterstützt Kentzler-Vorstoß

Der Thüringer Handwerkstag unterstützt den Vorstoß von ZDH-Präsident Otto Kentzler, neu über Lohn- oder Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Krankheitsfall nachzudenken.

Rolf Ostermann, Präsident des Thüringer Handwerkstages nimmt dazu Stellung: „Wir sollten wieder dazu kommen, bei Kranken die Lohnfortzahlung zu kürzen. Dieses System, das viele hier in den neuen Ländern noch aus DDR-Zeiten kennen, hatte sich bewehrt. Wer krank ist spart beispielsweise Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder Reinigungskosten der Arbeitskleidung. Denn gerade das berühmte Krankfeiern kann damit deutlich eingedämmt werden. In diesem Zuge kann auch eine Diskussion über die Reduzierung von Urlaub bei Krankheit am Ende zu einem vernünftigen Ergebnis führen, das weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmerseite übervorteilt.

Wir müssen von einigen Speckschichten unseres Sozialstaates Abschied nehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierzu gehören vor allem auch die zu hohen Lohnzusatzkosten, die die betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten stark einschränken. Wir müssen die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und sozialen Ansprüche an die Realität  anpassen. Dazu brauchen wir Ideen ohne ideologische Scheuklappen. Der ZDH-Präsident hat mit seinem Vorschlag eine wichtige und überfällige Diskussion neu angestoßen.“

Mit Factoring gegen Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral

Pressemitteilung vom 25. Mai 2005

Mit Factoring gegen Liquiditätsengpässe aufgrund schlechter Zahlungsmoral

Drei Entwicklungen setzen gegenwärtig den Betrieben des Handwerks besonders zu. Die seit mehr als fünf Jahren andauernde Rezession am Binnenmarkt schwächt ihre Ertragskraft. Die Banken sind in ihrer Kreditvergabe spürbar zurückhaltender geworden und die sich seit Jahren spürbar verschlechternde Zahlungsmoral der Kunden entzieht den Betrieben die für Investitionen und Finanzierung von Aufträgen so notwendige Liquidität und reduziert die Gewinne.

Ausgerechnet die Öffentliche Hand zählt in besonderer Weise zu den säumigen Kunden der Handwerksbetriebe, so eine aktuelle Sonderumfrage der Handwerkskammer Erfurt und Ostthüringen im Rahmen einer bundesweiten ZDH-Umfrage „Zahlungsverhalten der Handwerkskunden“. Von Vorbildfunktion kann keine Rede sein: 25,8 % der Betriebe Thüringens attestieren eine mangelhafte Zahlungsmoral.
Der Thüringer Handwerkstag fühlt sich aufgrund der Ergebnisse der Kammerumfragen in seinen Forderungen gegenüber der Bundesregierung bestätigt. Dr. Dieter Artymiak, Geschäftsführer des THT e. V.: „Während auf der einen Seite der Staat auf Kosten unserer Betriebe immer unzuverlässiger zahlt, tritt der gleiche Staat an unsere Betriebe heran und fordert vorgezogene Zahlungen der Sozialbeiträge.“

Das Forderungssicherungsgesetz als wichtiges Element zur Verbesserung der Zahlungsmoral wird seit einem Jahr im Deutschen Bundestag blockiert. „Zu guter Letzt setzt auch noch dieser Staat die Betriebe durch die Steuersystematik unter Druck. Die Umsatzsteuer ist bereits zu entrichten, wenn die Leistung erbracht und die Rechnung erstellt wurde. Dabei wird diese oft – wenn überhaupt – erst Monate später beglichen. Unsere Handwerker sitzen in der Liquiditätsfalle. Wir fordern seit Jahren den Systemwechsel hin zur Ist-Besteuerung.
Die Bundesregierung zeigte zwar Verständnis, will aber erst die Ergebnisse eines Feldversuches abwarten. Ich hoffe nur, dass der Wahlkampf nicht alles auf Eis legt.“

Eine weitere Forderung des Thüringer Handwerkstages erfährt ebenfalls mit den Umfrageergebnissen eine neue Dringlichkeit. „Wir möchten, dass in Thüringen, ähnlich wie bereits in Nordrhein Westfalen praktiziert, ein Factoringmodell aufgelegt wird. Wichtig ist uns hierbei vor allem, dass Kleinstbeträge an offenen Forderungen in dem Modell berücksichtigt werden, der Bau- und Ausbaubereich nicht ausgeschlossen bleibt und es niedrige Gebührensätze gibt. Wir sind im THT überzeugt, dass eine Landesgesellschaft oder eine landesnahe Gesellschaft eine solche Aufgabe übernehmen kann. Denn eines hat die Kammerumfrage eindeutig gezeigt.
In der übergroßen Mehrzahl der säumigen Zahlungen ist nicht die Qualität der handwerklichen Arbeit Ursache des Zahlungsverzugs oder gar des Zahlungsausfalls. Und auf der anderen Seite blockieren ausbleibende oder verzögerte Zahlungen die Entwicklungschancen unserer Betriebe.“

Für viele Handwerksbetriebe geht es mittlerweile um die Existenz. Das zeigen die Zahlen der aktuellen Umfrage, an der neben Erfurt und Ostthüringen noch weitere 31 Handwerkskammern beteiligt haben.

Die zusammengefassten Ergebnisse aus Erfurt und Ostthüringen:
– Über 80 % der Betriebe haben 2004 säumige Zahler unter ihren Kunden gehabt.
– Im Schnitt gingen immerhin 18,8 Prozent des Gesamtumsatzes dieser Betriebe verspätet ein.
– 55,6 % der Handwerker geben an, dass ihnen im Jahr 2004 Zahlungen komplett ausgefallen sind, im Schnitt gingen 2,3 % des Umsatzes so verloren.

Die Folgen der weiter gesunkenen Zahlungsmoral sind dramatisch:
– 29,6 %, also mehr als ein Viertel der Handwerksbetriebe, geben an, dadurch in der Vergangenheit bereits einmal in seiner Existenz gefährdet gewesen zu sein.
– 27 % mussten Investitionen verschieben.
– 18,9 % mussten teure Überbrückungskredite aufnehmen.
– 22,8 % mussten Personal entlassen.
– 11 % verloren Aufträge, da sie keine Mittel für eine Vorfinanzierung flüssig hatten.

Besonders schlecht schneiden in der Umfrage die gewerblichen Kunden ab, 28,6 % der Befragten bezeichnen das aktuelle Zahlungsverhalten als mangelhaft oder ungenügend.
Es folgen die öffentlichen Kunden: 25,8 % erhalten die Note mangelhaft oder ungenügend.
Private Kunden schneiden vergleichsweise gut ab, ein Drittel zahlt umgehend (Note sehr gut und gut), nur 16,8 % werden gerügt.

Insgesamt ist die Zahlungsmoral in den vergangenen fünf Jahren jedoch weiter zurückgegangen. Ein verschlechtertes Zahlungsverhalten attestieren die Betriebe 43 % der gewerblichen Kunden, 35,1 % der öffentlichen und 28,3 % der privaten Kunden.

Thüringer Handwerk begrüßt Neuwahlentschluss

Mitteilung des Thüringer Handwerkstages e. V. vom 23. Mai 2005

Thüringer Handwerk begrüßt Neuwahlentschluss

Als eine „mutige und richtige Entscheidung“ bezeichnet der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann, den Entschluss der  SPD-Spitze, für den Herbst Bundestagsneuwahlen anzustreben.

„Wir hätten ansonsten noch bis zum nächsten Jahr eine gelähmte Bundespolitik. Das können wir uns als Wirtschaftsstandort bei 5 Millionen Arbeitslosen nicht leisten. Jetzt besteht die Chance, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Stimmen einer Regierung den Auftrag geben, die notwendigen Reformen durchzusetzen. Was an Reformvorhaben noch vor uns liegt, muss dann aber auch mit der Legitimation des Wählerwillens mutig angepackt werden. Ich hoffe, dass mit der Ankündigung im Herbst neu zu wählen, ein Ruck durch unsere Parteien geht. Die Zukunftsfragen unseres Landes in Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik müssen endlich beantwortet werden. Menschen und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen, Perspektiven für Investitionen und Lebensgestaltung sowie mehr persönliche Freiheit. Wenn das mit einer Neuwahl gelingt, war die Entscheidung von Bundeskanzler Schröder nicht nur mutig, sondern auch weise.“

Thüringer Handwerkstag e. V. nimmt Stellung zur Kapitalismusdebatte

Thüringer Handwerkstag e. V. nimmt Stellung zur Kapitalismusdebatte

Handwerk ist Unternehmertum im ursprünglichen Sinn

Hinsichtlich der zunehmend schwarz-weiß geführten Kapitalismusdebatte rät der Thüringer Handwerkstag, stärker zu differenzieren und nicht derart pauschal das deutsche Unternehmertum unter Generalverdacht zu stellen.

Rolf Ostermann, Präsident des Thüringer Handwerkstages e.V.: „Unsere fast 30.000 Handwerksunternehmer in Thüringen sind das genaue Gegenteil dessen, was SPD-Parteivorsitzender Müntefering und andere dieser Tage an den Pranger stellen. Es ist nicht selten, dass sich selbständige Handwerker selbst keinen Lohn zahlen, um ihre Mitarbeiter am Monatsende bezahlen zu können. Unsere Betriebe bilden junge Menschen aus, obwohl sie nicht wissen, ob sie die späteren Fachkräfte auch später im Betrieb beschäftigen können. Für uns sind die Mitarbeiter das wichtigste Kapital. Deshalb lassen wir uns nicht in einen Topf stecken mit Managern börsennotierter Großunternehmen, die nach ganz anderen Maßstäben handeln. Wir sind angewiesen auf einen funktionierenden Binnenmarkt, auf privaten Konsum und eine finanziell intakte öffentliche Hand. Für uns ist es deshalb wichtig, dass die Menschen Arbeit haben und dass die Unternehmen investieren. Wir Handwerker leben in diesem Land, mit diesem und von diesem Land.“

Ostermann fordert daher die Politik aller Couleur auf, mit diesem rein parteipolitisch durchtränkten Kräftemessen aufzuhören und endlich an der Realität orientierte Sachpolitik zu betreiben. „Es gibt für die vielen tausend kleinen und mittleren Betriebe hier in Deutschland trotz aller Reformfortschritte nach wie unzureichende Rahmenbedingungen. Steuer-, finanz-, ordnungs- und sozialpolitisch müssen die Hausaufgaben gemacht werden, die uns das enger zusammenrückende Europa aufgibt. Doch hier herrscht seit Jahren in allen Parteien Konzeptionslosigkeit und die Angst vor der nächsten Wahl. Ständig wird Rücksicht auf Wahltermine genommen, statt aktiv die sich ändernden Bedingungen mitzugestalten und den tatsächlichen Anforderungen entsprechend zu agieren.“

Eindrücke vom 13. Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks

Eindrücke vom 13. Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks im Thüringer Landtag am 16. März 2005


  
Grußwort von Landtagspräsidentin Prof. Dagmar Schipanski

 
Bodo Ramelow (PDS), Dr. Hartmut Schubert (SPD), Christine Lieberknecht (CDU), Robert Burdy vom MDR, Karl-Heinz Schneider (Vizepräsident des THT e.V.) und Rolf Ostermann (Präsident des THT e.V.) (v.l.n.r.) bei der Diskussion im Podium

  
Handwerk sprach Klartext – kritische Worte des Publikums, hier Wolfgang Zierow

  
Handwerk sprach Klartext – Wolfgang Horn (Landesinnungsmeister des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks in Thüringen)

  
Robert Burdy vom MDR (links im Bild) moderierte die Gesprächsrunde, Karl-Heinz Schneider Vizepräsident des Thüringer Handwerkstages e.V. (Bildmitte), Rolf Ostermann Präsident des Thüringer Handwerkstages e.V. (rechts im Bild)

  
Viele Gespäche bestimmten das Bild nach dem offiziellen Teil, hier Landtagspräsidentin Prof. Dagmar Schipanski im Gespäch mit Rolf Ostermann dem Präsidenten des Thüringer Handwerkstages e.V.

Informationsmaterial vom 13. Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks

Informationsmaterial vom 13. Parlamentarischen Abend

Download als PDF:

Grußwort zur Eröffnung des Parlamentarischen Abends des Thüringer Handwerkstages am 16.03.2005 von der Präsidentin des Thüringer Landtags Prof. Dr. Ing. habil. Dagmar Schipanski

Ansprache des Präsidenten des Thüringer Handwerkstages e.V., Rolf Ostermann,
anlässlich des 13. Parlamentarischen Abends des Thüringer Handwerks am 16. März 2005

Zur aktuellen Lage des Thüringer Handwerks – ein Situationsbericht anlässlich des
13. Parlamentarischen Abends am 16. März 2005 in Erfurt

 

Aktuelle Zahlen des Thüringer Handwerks (Stand 01.01.2005)

   

Handwerkskammer Erfurt

Handwerkskammer für Ostthüringen

Handwerkskammer Südthüringen

Gesamt

Eingetragene Betriebe:

13.895

9.005

6.807

29.707

Beschäftigte im Handwerk:

ca. 65.000

ca. 42.000

ca. 34.000

ca. 141.000

Lehrlinge im Handwerk:

7.753

4.625

3.541

15.919

 neu abgeschlossene 
Ausbildungsverträge:

 2.594

1.353

1.002

 4.949

Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.

Während der Regierungspressekonferenz am 15. März 2005 unterzeichneten Ministerpräsident Dieter Althaus und der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann, die neue „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.“.

Die Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:

Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.

Die Wirtschaft des Freistaates Thüringen hat sich in den letzten Jahren trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiter positiv entwickeln können, so dass Thüringen seinen vorderen Platz unter den jungen Ländern festigen konnte.

Das Thüringer Handwerk hat zu diesem Ergebnis wesentlich beigetragen. Mit rund 29.000 Unternehmen und 141.000 Beschäftigten sowie 16.000 Auszubildenden leistet das Handwerk nicht nur einen ökonomischen Beitrag zum Thüringer Wirtschaftsgeschehen. Daneben ist das Handwerk auch fester Bestandteil des allgemeinen gesellschaftlichen Lebens, in dem es nahezu flächendeckend seine Leistungsangebote bereitstellt. Durch seine unmittelbare Tätigkeit für private Haushalte sowie Unternehmen übt das Thüringer Handwerk sowohl eine Service- als auch soziale Funktion aus.

Angesichts dieser Bedeutung besteht das Ziel der Vereinbarung darin, das Handwerk nachhaltig zu stärken und hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Handwerkstag e.V. setzen damit die im Jahr 2000 getroffene Vereinbarung auf einer neuen Grundlage für den Zeitraum der gegenwärtigen Legislaturperiode fort. Dabei gehen die Landesregierung und der Thüringer Handwerkstag e. V. davon aus, dass die Zusammenarbeit auch weiterhin durch Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt wird.

„Was sich bewährt hat, werden wir beibehalten. Was nicht, werden wir ändern.“ – Diese Kernaussage ist der „Rote Faden“ für die gegenwärtige und zukünftige Politik der Landesregierung. Die vorhandenen Potenziale unseres Landes für mehr Wirtschaftswachstum und damit für mehr Arbeit sind nachhaltig zu stärken. Deshalb sind alle Kräfte zu bündeln, um den Haushalt zu konsolidieren und vor allem in die Bereiche zu investieren, die Zukunft bedeuten: Wirtschaft, Bildung und Familie.

Landesregierung und Thüringer Handwerkstag e.V. gehen bei der Umsetzung dieser Vereinbarung davon aus, insbesondere solche Gestaltungsspielräume weiter auszubauen, die erforderlich sind, um die Handwerksunternehmen so aufzustellen, dass sie den veränderten Herausforderungen entsprechen und darüber hinaus aktiv wirtschaftliche Prozesse mitgestalten können.

Unter Einbeziehung des „Thüringer Ausbildungspaktes 2004“ sowie des „Nachhaltigkeitsabkommens zwischen Landesregierung und Thüringer Wirtschaft“ wird die nachfolgende „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.“ bis zum Ende dieser Legislaturperiode abgeschlossen.

I.

Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen

  1. Das Landesinvestitionsprogramm (LIP) ist das zentrale Instrument der Landesregierung zur Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wird dieses Programm, gegebenenfalls gekoppelt mit einer Bindung an die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch künftig eine zentrale Rolle behalten.
  2. Die Landesregierung hat ab Januar 2005 das neue Förderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW-Plus“ gestartet. Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des TMWTA und in Zusammenarbeit mit der KfW-Mittelstandsbank zinsgünstige Darlehen mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen.
  3. Im Rahmen der gegebenen Haushaltsmöglichkeiten wird das organisationseigene Beratungswesen des Thüringer Handwerkstages e.V. durch die Landesregierung weiterhin gefördert.
  4. Die Globalisierung erfordert auch vom Handwerk eine zunehmende Erschließung neuer Märkte. Zur Abfederung der Strukturnachteile des Handwerks im Bereich der Markterschließung und des Exportes fördert die Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Beratung und Präsentation auf Auslands- und ausgewählten Inlandsmessen.
  5. Die Verbesserung der Liquidität hat für den Bestand und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen eine herausragende Bedeutung. Die Landesregierung unterstützt das Handwerk weiterhin bei der Stabilisierung der Liquiditätssituation im Rahmen der bestehenden Förderinstrumentarien.
  6. Der Thüringer Handwerkstag e.V. unterstützt wirtschaftspolitische Ziele der Landesregierung insbesondere durch folgende Maßnahmen:
    • Fortsetzung qualitativ hochwertiger, den Entwicklungen in den Unternehmen angepasster, Beratungstätigkeit in den Bereichen Außenwirtschaft, Betriebswirtschaft, Technik, Umwelt und Technologie-Transfer,
    • Anpassung und Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der Handwerksorganisation für die Mitglieder und Ausrichtung auf die veränderten Marktbedingungen,
    • Entwicklung von Fachkompetenzzentren aus dem Bestand der Berufsbildungszentren mit der Neuausrichtung auf die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen durch fachliche Beratung sowie Innovationsberatung,
    • Schaffung und Unterstützung regionaler Netzwerke im Bereich der handwerksspezifischen Forschung, Produktentwicklung und Markteinführung,
    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks durch Unterstützung und Begleitung von Unternehmenskooperationen,
    • Weiterentwicklung von Partnerschaftsmodellen zwischen Handwerk und der Kreditwirtschaft im Bereich der Finanzierung.

II.

Aus- und Weiterbildung

  1. Das Thüringer Handwerk sichert nach wie vor eine hochwertige Ausbildung und wird auch weiterhin seinen Beitrag bei der Sicherung und Erweiterung des Ausbildungsplatzangebotes leisten. Ziel ist es, allen Jugendlichen, die eine Berufsausbildung im Handwerk anstreben, auch einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
    In diesem Zusammenhang sichert die Thüringer Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Schulträgern die bedarfsgerechte Gestaltung des Schulnetzes der staatlichen berufsbildenden Schulen.
    Der „Thüringer Pakt für Ausbildung 2004“ ist die mittelfristige Perspektive, um Ausbildungsengpässe in Thüringen zu vermeiden. Durch die Thüringer Landesregierung – in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Thüringer Wirtschaft – erfolgt im Jahre 2005 die erforderliche Fortschreibung.
  2. Der sich abzeichnende Mangel an jungen Fachkräften auf Grund der demographischen Entwicklung sowie die Abwanderung von Jugendlichen aus dem Freistaat Thüringen erfordern wirksame Schritte und eine Fortsetzung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Handwerk. Die Landesregierung hält deshalb im Rahmen des Ausbildungspaktes die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) aufrecht.
  3. Unter Beachtung der demographischen Entwicklung strebt der Thüringer Handwerkstag e.V. eine bedarfsgerechte Nutzung der vorhandenen Kapazitäten der überbetrieblichen Ausbildungsstätten an. Die Landesregierung wird Bemühungen zur kooperativen Nutzung dieser Bildungsstätten unterstützen.
  4. Der Thüringer Handwerkstag e.V. wird den „Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend“ den Erfordernissen entsprechend fortsetzen, wobei die Landesregierung auch künftig diesen Wettbewerb unterstützen wird.
  5. Die Thüringer Landesregierung und das Thüringer Handwerk
    setzen sich verstärkt für die Sicherung der Meisterausbildung ein mit dem Ziel, die hohe Qualität handwerklicher Produkte und Dienstleistungen sowie die Ausbildung von Fachkräften auch zukünftig zu gewährleisten.
  6. Das Thüringer Handwerk unterbreitet seinen Unternehmen und Beschäftigten eine Vielzahl von Bildungsangeboten zur bedarfsgerechten Qualifizierung und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Die Thüringer Landesregierung unterstützt diese Bildungsangebote im Rahmen der Möglichkeiten ihrer Förderinstrumente.
  7. Die Handwerkskammern werden das Projekt „Berufsstart – vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung während der Schulzeit“ als Gemeinschaftsvorhaben der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern fortsetzen und die Ergebnisse der Evaluation der Fachöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die Thüringer Landesregierung unterstützt die Weiterführung des Projektes im Rahmen bestehender Förderinstrumentarien.
  8. Der Thüringer Handwerkstag e.V. und die Thüringer Landesregierung unterstützen wirtschaftsnahe Projekte der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung sowie Fortbildung durch Bereitstellung von Praktikumsplätzen in Unternehmen.
  9. Der Thüringer Handwerkstag e.V. bietet Möglichkeiten zur gezielten praxisbezogenen Weiterbildung von Lehrern in den Bildungseinrichtungen des Handwerks an.

III. 
  
Gesetzliche Rahmenbedingungen

  1. Die Thüringer Landesregierung setzt sich für eine konsequente Anwendung der Thüringer Vergabe- und Mittelstandsrichtlinie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein, damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen eine reelle Chance durch Fach- und Teillosvergabe erhalten. Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass alle Möglichkeiten der VOB und VOL genutzt werden.
  2. Die Thüringer Landesregierung setzt sich bei Gesetzgebungsverfahren für die Interessen des Mittelstandes und damit des Handwerks ein. Dies umfasst grundsätzlich auch die Selbstverwaltung des Handwerks.
  3. Die Thüringer Landesregierung setzt sich nachdrücklich für die Umsetzung der von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt erarbeiteten und vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachten Gesetzesinitiative für ein Forderungssicherungsgesetz ein. Mit ihr werden Änderungen im materiellen Recht sowie im Verfahrens- und Vollstreckungsrecht angestrebt. Im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betrifft dies vor allem die Änderung einzelner Vorschriften, die im Rahmen des Bauhandwerkersicherungsgesetzes und des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in das BGB eingefügt wurden und die den Bedürfnissen der Praxis anzupassen sind. Gleichzeitig müssen die Regelungen des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen modernisiert und insgesamt praktikabler gestaltet werden. Zur Verbesserung der verfahrensrechtlichen Position des Gläubigers soll das Rechtsinstitut der vorläufigen Zahlungsanordnung in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden. Es soll dem Gericht ermöglichen, künftig schneller einen Zahlungstitel zu erteilen.
  4. Weitere notwendige Änderungen betreffen das GmbH- und Aktiengesetz, das Kündigungsschutzgesetz sowie das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier arbeitet die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern an Lösungen.

IV.

Bürokratieabbau / Entbürokratisierung

  1. Der Thüringer Handwerkstag e.V. und die Thüringer Landesregierung werden gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsvereinigungen das 2004 beschlossene „Konzept für mehr Wirtschaftsfreundlichkeit“ weiterentwickeln.
  2. Die von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Entbürokratisierung und „Verschlankung und Straffung“ der Landesverwaltung werden zielstrebig weitergeführt.
  3. Der Thüringer Handwerkstag e.V. bietet den Mitgliedsunternehmen und Existenzgründern ein umfassendes Leistungsangebot „Aus einer Hand“ (Beratungen, Reduzierung des Aufwandes für Behördengänge, Qualifizierung u. a. m.). Die Landesregierung sieht in diesem Leistungsangebot die Umsetzung des gesetzlichen Förderauftrages der Handwerksorganisationen zur Verwirklichung der Selbstverwaltung des Handwerks.
  4. Auf der Grundlage der Handwerksordnung wird die Landesregierung zur Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks weitere Zuständigkeiten auf die Handwerkskammern übertragen.

V.

Infrastrukturmaßnahmen

Für das Thüringer Handwerk, als Wirtschaftszweig mit großer regionaler Bindung, ist die Qualität der Verkehrsinfrastruktur sowie deren Anbindung an benachbarte Wirtschaftsräume von großer Bedeutung. Die Thüringer Landesregierung und der Thüringer Handwerkstag e.V. werden sich deshalb dafür einsetzen, dass die geplanten Vorhaben der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ (VDE) zügig und möglichst termingerecht realisiert werden.

VI.

In-Kraft-Treten der Vereinbarung

Die „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e.V.“ wird für die Dauer der gegenwärtigen Legislaturperiode abgeschlossen und tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.

Erfurt, den 15. März 2005

Für die Thüringer                                                    Für den Thüringer Handwerkstag e.V
Landesregierung

Dieter Althaus                                                        Rolf Ostermann
Thüringer Ministerpräsident                                    Präsident des Thüringer Handwerkstages e.V.

13. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks

13. Parlamentarischer Abend des Thüringer Handwerks

Die Situation des Thüringer Handwerks ist, wenn auch regional unterschiedlich ausgeprägt, angespannt. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von der zunehmenden hegemonialen Politik der Europäischen Union bis hin zur territorialen Egozentrik. Erschwerend wirken sich immer mehr die Folgen der halbherzigen wirtschaftlichen und sozialen Reformen der zurückliegenden Jahre in Deutschland aus.

Eine historisch erschreckende Zahl von Arbeitslosen, ein stetig sinkendes Bildungsniveau und eine damit einhergehende soziale und finanzielle Verarmung und Verunsicherung der Bürger bilden das Umfeld, in dem das Handwerk mehr und mehr um seine Existenz kämpft.

Der Thüringer Handwerkstag e.V. sieht seine Aufgabe darin, die Thüringer Landesregierung mit Basiswissen und sachverständiger Argumentation bezüglich der Wirtschaftskraft Handwerk zu unterstützen. Die anlässlich des 13. Parlamentarischen Abends vorgestellte neue „Vereinbarung zwischen dem Thüringer Handwerk und der Thüringer Landesregierung“ bildet dazu den Auftakt.

Der 13. Parlamentarische Abend des Thüringer Handwerks findet am Mittwoch, den 16. März 2005 im Thüringer Landtag statt.

Packen wir´s an! – Das Heft zum Handwerk

Jugendzeitschrift „spiesser“ mit Karrieretipps im Handwerk

Januar-Ausgabe mit „spezial“ zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Handwerk in Thüringen und Sachsen
Zum dritten Mal erscheint eine Januar-Ausgabe der von jungen Leuten gern gelesenen Jugendzeitschrift „spiesser“ mit einer Sonderbeilage zu Karrieremöglichkeiten im Handwerk. Unter dem Titel „Packen wir´s an – Das Heft zum Handwerk“ ist das zwölfseitige „spezial“ 2005 seit Montag, den 17.01. in Thüringen in Gymnasien, Berufs- und Mittelschulen sowie in ausgewählten Jugendtreffpunkten unentgeltlich zu haben.

Anliegen der in Kooperation mit dem Thüringer Handwerkstag e.V. erarbeiteten Beilage ist es, vor allem Schülerinnen und Schüler mit den vielfältigen Entwicklungswegen im Wirtschaftsbereich Handwerk vertraut zu machen. Das Heft enthält Porträts, Berichte und jede Menge Infos und Tipps, u. a. zum Thema „Mit dem Handwerk ins Ausland“. – Ein besonderes Plus sind die Visitenkarten von Handwerksunternehmen aus Thüringen und Sachsen, die schon jetzt für das Ausbildungsjahr 2005/2006 konkrete Lehrstellenangebote bereithalten…

„spiesser“, nach eigenen Angaben Ostdeutschlands größte Jugendzeitschrift,  erscheint (außer in den Ferien) monatlich mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren. Die Zielgruppe sind Jugendliche im Alter zwischen 14 und 22 Jahren.