Berufsorientierung im Lehrplan
Zur Novellierung des Thüringer Schulgesetzes
Die Thüringer Landesregierung überarbeitet derzeit das Schulgesetz. Während die öffentliche Diskussion vor allem vom zu hohen Unterrichtsausfall und möglichen Mindestgrößen für Schulen bestimmt wird, ist für das Handwerk ein weiteres Thema von zentraler Bedeutung. Die Dringlichkeit einer Ausweitung und Versteti-gung der Maßnahmen zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler wurde nun erneut im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von Handwerksvertretern verdeutlicht.
Zu viele Ausbildungsabbrüche
Diese Meldung sorgte für Schlagzeilen. Gemäß dem kürzlich veröffentlichten Berufsbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden im Jahr 2016 bundesweit 146.376 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Dies entspricht einer Vertragslösungsquote von 25,8 Prozent. Wenngleich nicht jede Vertragslösung einem endgültigen Ausbildungsabbruch gleichkommt, zeigt der Trend der letzten Jahre nach oben. „Die Gründe sind natürlich vielfältig. Oft sind es aber falsche Erwartungen vom Berufsbild und dem Arbeitsalltag, die letztlich zu einer Umorientierung der Jugendlichen führen“, schätzt Stefan Lobenstein, Präsident des Thüringer Handwerkstag und Konditormeister, die Lage ein. „Umso wichtiger ist es, Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig auf Basis ihrer Interessen, Kompetenzen und Potenziale Orientierungshilfen zu geben.“
Orientierungsmaßnahmen
Mit der „Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung“ hat das Land Thüringen 2013 ein wegweisendes Instrumentarium geschaffen, welches durch Schulen und Wirtschaft erfolgreich getragen und entwickelt wird. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich selbstverantwortlich, frei von Klischees und aktiv für ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg zu entscheiden. „Die Erfolge der letzten Jahre sind durchaus sichtbar. So liegen die Abbruchquoten im Thüringer Handwerk deutlich unterhalb des bundesweiten Durchschnitts. Aber keine Frage, es gibt Gewerke, in denen können wir mit der Entwicklung nicht zufrieden sein. Umso wichtiger ist eine Weiterentwicklung und Ausweitung der Berufsorientierungsmaßnahmen“, so Lobenstein.
Erstmals gesetzliche Verankerung
Im Zuge der Reform ist erstmals eine Festschreibung der beruflichen Orientierung im Gesetz vorgesehen. „Dieser Schritt wird ausdrücklich begrüßt. Die Formulierungen sind aber noch zu schwammig. Es fehlt das klare Bekenntnis zur Ausweitung auf die Gymnasien, denn hier findet bislang oftmals keine ausgeglichene Berufs- und Studienorientierung statt“, so Lobenstein.
Ausweitung auf Gymnasien gefordert
Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Studienberechtigtenquote in Thüringen mittlerweile bei annähernd 50 Prozent liegt. Die ausgeprägte gesellschaftliche Entwicklung hin zum akademischen Bildungsweg führt dazu, dass großen Teilen der Schülerschaft die Alternativen zum Studium, etwa die klassischen und modernen Bildungswege des Handwerks, nur unzureichend bekannt sind. Derzeit beginnt nur jeder achte Abiturient eine Ausbildung in einem Handwerksberuf. „Die berufliche Orientierung an Gymnasien sollte im Gesetz deshalb deutlich differenzierter betrachtet und entsprechend einheitlich, analog den Regelschulen, gefasst werden“, fasst Lobenstein die Marschrichtung für den weiteren Abstimmungsprozess zusammen.