Bilanz zur Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk – Der Thüringer Handwerkstag e. V. formuliert künftige Aufgaben zur weiteren Umsetzung der Vereinbarung

Bilanz zur Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk – Der Thüringer Handwerkstag e. V. formuliert künftige Aufgaben zur weiteren Umsetzung der Vereinbarung

Mit der seit dem 23. Juni 2000 bestehenden Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V. wurde eine tragfähige Basis für die weitere Entwicklung des Handwerks geschaffen. Sichtbare Ergebnisse, die der Weiterentwicklung des Handwerks und der Sicherung der Betriebe dienten, wurden seither erzielt.
Da die Vereinbarung auf einen dynamischen Prozess der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Handwerk gründet, sind nicht nur regelmäßig die erzielten Ergebnisse zu überprüfen, sondern sind die Inhalte und Schwerpunkte stets aktuellen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend weiterzuentwickeln.
So sollte diese Vereinbarung einen größeren Wirkungsgrad erhalten, indem weitere politische Ebenen und weitere Bereiche der Handwerksorganisation in unserem Bundesland konkret einbezogen werden. Denn eine positive Entwicklung des Handwerks ist auch in den Kreisen und Kommunen von zentralem Interesse. Handwerk, Politik und Verwaltung müssen daher auf allen Ebenen intensiv ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Hierfür gibt die Vereinbarung wichtige Impulse.

In seiner Bilanz zeigt sich der Thüringer Handwerkstag e. V. in weiten Teilen zufrieden mit dem Umsetzungsstand der Verein-barung. In zahlreichen Politikfeldern fand eine stärkere Konzentration auf die spezifischen Belange des Handwerks statt. Auch die jüngsten Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission des Landtages zur künftigen Wirtschaftsförderung in Thüringen stimmen inhaltlich weitestgehend mit den Schwerpunkten dieser Vereinbarung überein.
Als Umsetzungsschritte der Vereinbarung betrachtet der Thüringer Handwerkstag e. V. beispielsweise das Programm „Grün-dungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW) sowie die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie. Die Bundesratsinitiative Thüringens für einen wirksameren Schutz des Bauunternehmers wird ausdrücklich vom Thüringer Handwerk begrüßt. Diese Initiative sollte nach Möglichkeit zusammen mit dem Freistaat Sachsen, der ähnliche Überlegungen hegt, gestartet werden.
Die intensive Förderung des Beratungswesens im Handwerk, die Förderung des Technologietransfers und in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Bildung von Kompetenzzentren und nicht zuletzt die umfangreiche Förderung der Aus- und Fortbildung sind weitere Aspekte in der positiven Bilanz, die der Thüringer Handwerkstag zieht.

Im Rahmen der politischen Möglichkeiten des Landes sieht der Thüringer Handwerkstag e. V. in den folgenden Punkten weiteren Hand-lungsbedarf, um die Entwicklung des Handwerks unterstützend zu begleiten.

Ausbau der Infrastruktur

Land und Gemeinden müssen gemeinsam mit dem Bund wirtschaftsnahe Infrastrukturen modernisieren und aufbauen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für ein notwendiges Wirtschaftswachstum und erhöht gleichzeitig die Attraktivität Thüringens als Wirtschaftsstandort.
Hierbei unterstützt das Thüringer Handwerk den Vorschlag eines „Sofortprogrammes Ost“ von Ministerpräsident Dr. Vogel. Neben den großen Verkehrsprojekten sind insbesondere auch die lokale und regionale Verkehrsinfrastruktur, Kommunikation, Energie und Wasser, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowohl für hier ansässige Betriebe als auch für Investoren von Bedeutung. Aus dem „Sofortprogramm Ost“ und dem „Stadtumbau Ost“-Programm des Bundes heraus ergeben sich darüber hinaus dringend notwendige Impulse für das Baugewerbe.
Diese zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen sollten unter anderem aus Mitteln finanziert werden, die aufgrund einer Reduzierung und Konzentration von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen frei werden.

Technologietransfer/Innovationsförderung

Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft bedarf es einer Wirtschaftstruktur, in der die Unternehmen in einem engen und wechselseitigen Zusammenwirken wettbewerbsfähige Wertschöpfungsketten bilden. In den neuen Ländern bestehen hierbei noch strukturelle Defizite, die durch eine zielgerichtete Stärkung der Innovationspotenziale der mittelständischen Wirtschaft und damit des Handwerks weiter ausgeglichen werden müssen. Dies erfordert zusätzliche Anstrengungen bei der Stärkung des Technologietransfers sowie auch die Förderung innovativer Unternehmenserweiterungen und innovativer Unternehmensgründungen. Die Stärkung der Innovationsfähigkeit vor Ort durch den Aufbau regionaler Netzwerke und Wirtschaftskreisläufe sollte hierbei im Mittelpunkt stehen. In diesem Zusammenhang unterstützt das Thüringer Handwerk Umstrukturierungen in Fördereinrichtungen des Landes, um eine höhere Effizienz zu erreichen.

Arbeitsmarktpolitik

Der Arbeitsmarkt in Thüringen und den anderen neuen Ländern ist seit Jahren von einer dauerhaft hohen Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen haben zur Verfestigung des zweiten Arbeitsmarktes beigetragen. Der beabsichtigte Übergang in eine reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt war bisher nur in geringem Umfang möglich. Notwendig ist daher eine bedarfsgerechte Qualifizierung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Hierzu sollte der Sachverstand der Bildungszentren des Handwerks einbezogen werden. Es bleibt weiterhin festzustellen, dass auf Grund der wirtschaftlichen Aktivitäten von Beschäftigungsgesellschaften dem Handwerk Aufträge entzogen werden. Im Mittelpunkt der Handwerkskritik steht hierbei das Vergabeverhalten der Kommunen, die Aufträge an Beschäftigungsgesellschaften und scheinprivatisierte Kommunalbetriebe vergeben. Das Thüringer Handwerk fordert eine Reduzierung der Mittel für ABM und SAM und eine Begrenzung der Förderung auf nicht-gewerbliche Bereiche. Die frei werdenden Mittel sollten für zweckgebundene Investitionszuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen verwendet werden.

Stabilisierung der bestehenden Betriebe und Förderung von Existenzgründungen

Das Hauptaugenmerk muss auf die Sicherung von Existenzen gelegt werden.
Die vielfältigen Instrumente, die den Schritt in die Selbstständigkeit in Thüringen unterstützen, sind zu evaluieren, weiter zu entwickeln und in ihrer Effizienz zu schärfen. Das Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW), das Landesinvestitionsprogramm sowie der Existenzgründerpass sind aktuelle Förderungen, die den Anforderungen des Handwerks entsprechen. Für die Weiterentwicklung der Betriebe sind ausreichend Fachkräfte eine wichtige Bedingung. Das Handwerk erneuert daher seine Forderung nach Unterstützung der Wirtschaft hinsichtlich der Eindämmung der Fachkräfteabwanderung aus Thüringen, insbesondere durch Schaffung entsprechender Bildungsangebote sowie einer engen Verzahnung von Wirtschaft und Forschung wie auch von Wirtschaft und Bundeswehr.

Beratungsförderung

Die Betriebsberatung im Handwerk trägt maßgeblich zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Handwerks-unternehmen
bei. Die bewährte Förderung des organisationseigenen Beratungswesens mit Bundes- und Landesmitteln sollte daher
unverändert fortgesetzt werden.

Ausbildung/Qualifizierung

Die 75-prozentige Förderung der Überbetrieblichen Lehrunterweisung ist auch künftig beizubehalten. Sie ist ein wichtiger Baustein in der handwerklichen Berufsausbildung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Thüringer Aus-bildungsinitiative wurde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung im Handwerk vollzogen.

Gebühren- und Abgabenlast

Die Gebühren-, Beitrag- und Abgabenlast der ansässigen Unternehmen muss gesenkt werden, mit dem Ziel, Standortvorteile für bestehende und für neue Unternehmen zu schaffen. Das Thüringer Handwerk fordert Erleichterungen dur
ch Kleinbetriebs- und Kleinmengenregelungen, insbesondere bei den auf Großunternehmen ausgerichteten Vorschriften im Rahmen der Abwasser-, Abfall- sowie Energiepolitik.

Öffentliche Auftragsvergabe / Vergabe-Mittelstandsrichtlinie

Angesichts des Zusammenbruchs des Marktes in der Bauwirtschaft und vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Osterweiterung der Europäischen Union fordert der Thüringer Handwerkstag e.V. Maßnahmen, die einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen den Anbietern im öffentlichen Auftragswesen gewährleisten. Hierzu gehören in erster Linie die strikte Einhaltung der VOB und VOL sowie angemessene Angebots- und Ausführungsfristen. Unverzichtbar ist der absolute Vorrang der Fach- und Teillosvergabe und eine strikte Wahrnehmung der Angebotsprüfungs- und Aufklärungspflicht der öffentlichen Auftraggeber. Nach wie vor muss festgestellt werden, dass die bestehende Vergabe-Mittelstandsrichtlinie seitens der kommunalen Auftraggeber nicht umgesetzt wird. Das Thüringer Handwerk fordert daher erneut, den Einfluss des Landes auf die Kommunen zu verstärken.
Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaften dürfen wegen der Wettbewerbsbenachteiligung der mittelständischen Bauwirtschaft nicht bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen berücksichtigt werden. Bei der Vergabe sollte zukünftig nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhalten, sondern es sollte eine Vergabe auf der Basis des Mittelpreisverfahrens erfolgen. Das bedeutet, dass der teuerste und der billigste Anbieter nicht gewertet wird und derjenige den Auftrag erhält, der dem arithmetischen Mittel am nächsten liegt. Dies wird zu einer Preisberuhigung führen.

Forderungsausfälle / Liquidität

Im Rahmen der Gesetzesinitiative „Bauunternehmersicherungsgesetz“ der Landesregierung sind die langjährigen Forderungen des Handwerks nach einem besseren Schutz der Auftragnehmer im Baugewerbe durch den aufgenommenen erweiterten Eigentumsvorbehalt mit Herausgabeanspruch eingebauter Materialien und dem Pfandrecht des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer an dessen Forderungen gegen den Besteller in wichtigen Punkten umgesetzt. Darüber hinaus ist eine zwingende Auftraggeberbürgschaft in das Gesetz einzuarbeiten.
Die Liquidität der Handwerksbetriebe dürfte mit dem neuen „Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung“ bei Nichtvorliegen einer Freistellungsbescheinigung weiter gefährdet sein. Die Erteilung einer Freistellung liegt allerdings im Ermessen der Finanzämter. Hier sind einheitliche, konkrete und nachvollziehbare Durchführungsbestimmungen dringend notwendig.

Die beschriebene Situation und die daraus abgeleiteten Aufgaben sollen Ansätze zur weiteren konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk aufzeigen. Da eine Vielzahl der vom Thüringer Handwerkstag e. V. genannten Themen auch in die Zuständigkeit der Bundesregierung gehören, bitten wir die Landesregierung, sich für eine nachhaltige Problemlösung einzusetzen.