Allgemein – Seite 24 – Thüringer Handwerk -- archive.php --

Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages am 6. November 2003 in Gera

Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages am 6. November 2003 in Gera

Download als PDF:
– Die Rede des Präsidenten
– Das Positionspapier
– Die Kurzfassung der Studie „Zukunft des Thüringer Handwerks“

Pressemitteilungen:
– Die Situation im Thüringer Handwerk                     
– Entscheidende Weichenstellung in Berlin                               
– Aktuelles aus den Konjunkturumfragen              
– Auswirkungen auf Ausbildung und Beschäftigung
                    
– Handwerk auf politische Hilfen angewiesen             
– Die Studie – wichtiger Wegweiser für die Handwerksbetriebe       
– Das Internet-Portal des Thüringer Handwerks

Die Situation im Thüringer Handwerk                           

Das Handwerk im Freistaat Thüringen war nach der „Wende“ der Motor für Wachstum, Beschäftigung und Ausbildung. Die Zahl der Betriebe hat sich mehr als verdoppelt, die Zahl der Beschäftigten und Lehrlinge vervielfacht. Seit Ende der 90er Jahre ist Handwerk und Mittelstand geprägt von Stillstand, Umsatz- und Ertragsrückgang. Personalabbau, weniger Lehrstellen und zunehmende Betriebsschließungen kennzeichnen ein düsteres Bild der gegenwärtigen Situation. Die Bundesregierung sieht die Gründe für die Verschlechterung der Wirtschaftslage im Handwerk selbst und insbesondere im Ordnungsrahmen der jetzigen Handwerksordnung. Kompromisslos setzt man sich über die fatalen Folgen einer mittelstandsfeindlichen Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsmarktpolitik hinweg. Das beschäftigungsintensive Handwerk ist dabei in besonderem Maße betroffen. Verfehlte Politik und Reformstau haben den öffentlichen Haushalten leere Kassen und großen Teilen der Bevölkerung Verunsicherung und Zukunftsangst beschert.

Mit diesen Worten wird die Studie zur „Zukunft des Thüringer Handwerks“ eingeleitet. Und damit ist nicht nur ein aktuelles Bild gezeichnet, sondern auch gleichzeitig ein Handlungsrahmen aufgetan. Doch die Studie beschäftigt sich nicht im Schwerpunkt mit dem Jetzt und Heute, sondern mit künftigen Entwicklungspotenzialen, die durch Politik, Verwaltung und die Betriebe selbst beeinflussbar sind.

– Mehr zur Studie unter: Die Studie – wichtiger Wegweiser für die Handwerksbetriebe –

Entscheidende Weichenstellungen in Berlin 

Wie und ob sich die Handwerksbetriebe überhaupt weiterentwickeln können, liegt heute mehr denn je in den Händen der Bundespolitik. Gestern traf sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag, um über das „Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen“ und die Novellierung der Handwerksordnung zu sprechen. Unabhängig vom Ausgang der Gespräche gilt für das Handwerk folgendes:

– Kein Kleinunternehmerförderungsgesetz und keine Novellierung der Handwerksordnung,
  die einzig und allein das Ziel verfolgen, das Handwerk als bedeutenden Faktor der
  bundesdeutschen Wirtschaft aufzulösen!
– Keine Atomisierung der heute existierenden komplexen Handwerksberufe
– Keine de-facto-Abschaffung des Meisterbriefes als Qualifikationsnachweis im Handwerk
– Keine staatlich subventionierte Billigkonkurrenz

Das Handwerk braucht moderne Rahmenbedingungen; auch in der Handwerksordnung. Diese soll Existenzgründungen fördern und bestehende Existenzen sichern helfen. Das Handwerk braucht mehr Flexibilität und mehr Offenheit. Vorschläge dazu liegen von Seiten des Handwerks bereits seit langem vor; sind vom Bundeswirtschaftsministerium jedoch bis heute nicht aufgegriffen worden.

Das Konzept des Handwerks: Es fördert neue Existenzgründungen und schafft damit sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk. Es verbindet dynamische Entwicklung mit dem Prinzip der geprüften Qualifikation. Es verbindet Handwerksrecht mit einem durchlässigen Konzept zur beruflichen Bildung nach einem Baukastensystem. Es ist ausgerichtet an europäischen Erfordernissen.

Das Modernisierungskonzept des Handwerks strukturiert die Handwerksberufe durch einfache, transparente Regelungen: in Handwerke, in denen der Meisterbrief Voraussetzung für die selbständige Ausübung ist, in Handwerke, die ohne Meisterpflicht selbständig ausgeübt werden können und nach Möglichkeit ausbilden, in einfache handwerkliche Tätigkeiten mit der Chance, sie durch Qualifizierung zu anspruchsvollen Berufen entwickeln zu können.

Die Zuordnung zu den Berufen, für deren selbständige Ausübung der Meisterbrief vorausgesetzt wird, erfolgt dabei nach den Kriterien: Verbraucherschutz, Ausbildungsleistung, wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Bestandsfestigkeit.

Der Zugang zur Selbständigkeit soll über die bereits vorhandenen Ausnahmetatbestände hinaus erleichtert werden, u.a. durch Aufgabe des Inhaberprinzips: Personenunternehmen soll die Betriebsführung durch einen angestellten Meister erlaubt werden. Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse von Industriemeistern und Technikern. Dieses Konzept zur Modernisierung des Handwerks schafft Raum für die Weiterentwicklung der Betriebe und  stellt damit den Wirtschaftsbereich Handwerk auf eine tragfähige Basis.

Aktuelles aus den Konjunkturumfragen  

Ist die Talsohle erreicht? Die jüngsten Konjunkturdaten aus dem Thüringer Handwerk geben Anlass dazu, an ein Ende der Talfahrt zu glauben. Denn die anhaltende Skepsis der letzten Monate hat bei den 28.534 Betrieben des Thüringer Handwerks leicht nachgelassen. Ob die Einschätzungen lediglich auf kurzfristige saisonale Einflüsse zurückzuführen sind, oder tatsächlich eine Konjunkturbelebung bevorsteht, ist derzeit nicht feststellbar. Von einer Trendwende spricht man im Thüringer Handwerk daher noch nicht.

Großen Einfluss auf den leicht positiven Gesamttrend hat die leichte Belebung im Bau- und Ausbauhandwerk. Auf niedrigem Niveau wurden dort leichte Auftriebseffekte verzeichnet, die sich voraussichtlich nicht über den Winter stabilisieren werden. Aufgrund saisonal bedingter Auftragsrückgänge in den Wintermonaten und einem unverändert hohen Preisdruck wird in den kommenden Monaten mit weiteren Entlassungen im Bau- und Ausbauhandwerk gerechnet. Unter zunehmenden Druck sind die Betriebe des Metallgewerbes geraten. Hatte das Metallgewerbe in den ersten Jahren der Krise im Handwerk der konjunkturellen Talfahrt teilweise standhalten können, so sehen aktuell mehr als die Hälfte der Betriebe ihre Geschäftslage als schlecht an.

Weiterhin unter massivem Preisdruck stehen die Nahrungsmittelhandwerke. Die geringe Kaufkraft der Bevölkerung aufgrund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit führt zu Kaufzurückhaltung. B
illigdiscounter profitieren davon. Eine weitere Betriebskonzentration ist festzustellen. Kontinuierliche Umsatzrückgänge im Nahrungsmittelhandwerk sind ebenfalls die Folge.

Die positiven Konjunkturdaten, die in den letzten Wochen führende Wirtschaftsforschungsinstitute veröffentlichten, schlagen sich im Handwerk erst mittelfristig nieder. Mit einer Verzögerung von rund ein bis zwei Jahren wirkt sich eine Belebung der Wirtschaft auch spürbar im Handwerk aus. Dies ist zurückzuführen auf die starke Orientierung des Handwerks auf den Binnenmarkt und auf die privaten Kunden. Hinzu kommt, dass gerade das Handwerk in den neuen Ländern von der Finanzsituation der öffentlichen Hand abhängt. Aufträge aus den Gemeinden, Städten, Landkreisen und vom Land sind aufgrund weiterhin mangelnder privater und gewerblicher Auftraggeber ein wichtiges Standbein des heimischen Handwerks. Fallen diese Aufträge immer geringer aus, verschlechtern sich entsprechend die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe. Es muss daher unbedingt gelingen, die katastrophale finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern.

Auswirkungen auf Beschäftigung und Ausbildung  

Auswirkungen hat die wirtschaftliche Situation der Unternehmen auf Beschäftigung und Ausbildung im Handwerk. Aktuell zählt das Thüringer Handwerk rund 146.500 Beschäftigte. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 3.500 Mitarbeiter. Und in den kommenden Monaten rechnet das Handwerk saisonbedingt mit weiteren Entlassungen. Die Mitarbeiterzahl im Handwerk war von der Wende bis 1996 auf rund 158.000 angewachsen. In den letzten acht Jahren erlebte das Handwerk also einen Aderlass von rund 11.500 Beschäftigten. Durchschnittlich sind nur noch 5,1 Mitarbeiter pro Betrieb beschäftigt. 1996 lag die Zahl noch bei 5,7.

In der Ausbildung schlägt sich die schlechte Lage ebenfalls nieder. Bis Mitte Oktober wurden 4.438 neue Ausbildungsverträge im Thüringer Handwerk abgeschlossen. Das Handwerk rechnet damit, dass ein Ausbildungs-Minus von unter zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr bleiben wird, das bis zum Jahresende nicht mehr geschlossen werden kann.

Die Ursachen für den Ausbildungsrückgang sind vielfältig. Zuerst zu nennen ist die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe. Hinzu kommt, dass Ausbildungsordnungen für neue Berufe in diesem Jahr erst sehr spät bekannt gegeben wurden, und die Betriebe entsprechend verunsichert sind. Und nicht zuletzt wird die politische Diskussion um die Zukunft des Handwerks seinen Anteil daran haben, dass Betriebe bei der Ausbildung Zurückhaltung geübt haben. Denn sollten die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung der Handwerksordnung und zur Förderung der Kleinunternehmen nicht verhindert werden können, droht dem Deutschen Handwerk eine Umstrukturierung mit weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Wirtschaftsbereich.

Eine deutliche Absage erteilt das Thüringer Handwerk der von der Bundesregierung weiterhin geplanten Ausbildungsplatzabgabe. Damit wird nicht ein zusätzlicher Ausbildungsplatz geschaffen. Vielmehr werden vor allem kleine und mittlere Betriebe bestraft, die beispielsweise aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht ausbilden können. Ausbildung sollte gefördert werden; allerdings nicht mit Strafandrohungen!

Handwerk auf politische Hilfen angewiesen  

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Studie zum Thüringer Handwerk ist die Erkenntnis, dass ein Weg aus der aktuellen Krise nur mit flankierenden politischen Maßnahmen erzielt werden kann. Diese Maßnahmen werden vom Handwerk zwar seit Jahr und Tag eingefordert. Allerdings hat sich gerade auf dem bundesdeutschen Regierungsparkett in dieser Hinsicht nichts zum Guten verändert.

Kernpunkte politischer Reformen müssen aus Sicht und Lage des Handwerks dringend folgende Zielstellungen haben:

– Beibehaltung der Handwerksordnung mit dem Meisterbrief als Kernkompetenz
  handwerklicher Betriebe
– Kein subventioniertes und gesetzlich protegiertes Preisdumping und einen
  damit einhergehenden Marktverdrängungseffekt durch eine Erweiterung der
  Existenzgründungen durch sogenannte „Gesellen-Betriebe“ oder Zerstückelung
  qualifizierter und komplexer Handwerksberufe
– Steuerliche Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften
– Verkürzung der Abschreibungsdauer in den AfA-Tabellen
– Keine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer
– Reform der Ökosteuer
– Betonung des Leistungsprinzips
– Deregulierung des Arbeitsmarktes
– Steuerabzugsmöglichkeit für Bauleistungen und andere definierte
  Handwerksleistungen
– Verbesserung der Zahlungsmoral insbesondere der öffentlichen Hand
  Verbesserung der Finanzausstattung der öffentlichen Haushalte
– Abbau bestehender Überreglementierungen
– Grundlegende Reform der Sozialversicherungen; abgelehnt werden
  sowohl die Kopfprämie als auch die Bürgerversicherung, statt dessen
  werden nachhaltige Reformen auf der Ausgabenseite der
  Sozialversicherungen gefordert

An den Freistaat Thüringen werden insbesondere Forderungen im Bereich der Bildung laut. Hier wird vom Handwerk gefordert, die Ausbildungseignung des potenziellen Nachwuchses im Handwerk durch eine Neuordnung der Bildungslandschaft zu erzielen. Hier wird vor allem abgezielt auf eine grundlegende Modernisierung der berufsvorbereitenden und auch -begleitenden Schulausbildung.

Die Vereinbarung zwischen Thüringer Landesregierung und Thüringer Handwerk hat in den letzten Jahren aktiv dazu beigetragen, diesen Wirtschaftsbereich wirksam zu fördern und damit die Auswirkungen der konjunkturellen Krise abzufedern. Springt die Konjunktur wieder an, sind die Betriebe des Handwerks auch dank der Unterstützung durch Programme des Landes darauf gut vorbereitet.

Die Haltung von Ministerpräsident Dieter Althaus, grundsätzlich gesprächsbereit gegenüber der Bundesregierung zu sein, wird vom Thüringer Handwerk ausdrücklich begrüßt. Die Betriebe des Handwerks brauchen dringend steuerliche Entlastungen; gleiches gilt für die Bürger. Das Vorziehen der Steuerreform birgt die Chance in sich, dass die Investitions- und Konsumbereitschaft in Deutschland endlich wieder anwächst.

– Mehr dazu im Positionspapier des Thüringer Handwerks – download Positionspapier (als PDF)

Die Studie – wichtiger Wegweiser für die Handwerksbetriebe  

Eine zentrale Aufgabe der wissenschaftlichen Studie „Zukunft des Thüringer Handwerks“ war die Erarbeitung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerk. Eine Stärken-Schwächen-Analyse bildet hierfür die Grundlage. Unabhängig von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen gibt es zahlreiche Handlungsoptionen für die Organisationen des Handwerks wie für die Betriebe selbst.

Die Leistungen des Thüringer Handwerks wird von der Kundschaft positiv gesehen. Aus deren Bewertung ergibt sich ein Dreiklang aus guter Qualität der Handwerksarbeit, hoher Lebensqualität in der Region, verbunden mit dem Wunsch, auch in Zukunft in Thüringen leben zu wollen. Sofern die bundespolitischen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden können, wird das Thüringer Handwerk aus eigener Kraft seine Stellung als ein wichtiger Wirtschaftsfaktor Thüringens weiter ausbauen und im zukünftigen Wettbewerb bestehen. So das Schlussurteil der Wissenschaftler.

Was nicht bedeutet, dass es in den Betrieben und den Organisationen keinen Handlungsbedarf gäbe. Vielmehr ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass eine permanente Qualifizierung, Schulung und Motivation der Mitarbeiter ein zentrales Qualitätsmerkmal für den Handwerksbetrieb darstellt. Eine qualifizierte Beratung und die Kommunikation mit dem Kunden sowie der Einsatz innovativer Technologien stellen nach Überzeugung der Wissenschaftler wichtige Pluspunkte im Wettbew
erb um den Kunden dar. Entsprechende Bildungsangebote und Beratungsschwerpunkte sollten in diese Richtung gesetzt werden. Denn eines hat die Studie offengelegt: Es ist nicht in jedem Fall der Preis, der über Auftrag oder nicht Auftrag entscheidet, sondern Maßstäbe wie Beratung, Service oder Reklamationsverhalten der Betriebe.

Für die betriebliche Beratung und Qualifizierung heißt dies, die Aspekte Kaufentscheidung und Kundenzufriedenheit miteinander zu verknüpfen sowie Schwächen in den Bereichen Finanzen, Marketing sowie innovative Technologien und die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien aufzugreifen und hier Defizite abzubauen. Träger der Beratungsaktivitäten sollten nach Erkenntnissen der Wissenschaftler vor allem die Einrichtungen des Handwerks selber sein.

Die Studie des Thüringer Handwerkstages wurde im Rahmen der Projektförderung von der Thüringer Landesregierung gefördert. Ende des Jahres ist der Abschluss der Studie. Dann wird die wissenschaftliche Langfassung vorliegen.

– Die Kurzfassung der Studie können Sie sich als PDF herunterladen – download Studie

Internet-Portal des Thüringer Handwerks – www.handwerk-th.de

Das Thüringer Handwerk hat nunmehr ein Internet-Portal, das einen zentralen Einstieg ins Thüringer Handwerk für Kunden, Betriebe und alle am Handwerk Interessierten ermöglicht. Ob Handwerkersuche, Fragen zu Betriebsführung oder Ausbildung, ob Berufe des Handwerks oder offene Lehrstellen, Betriebsbörsen und Kooperationen – dieses Portal öffnet allen Nutzern die Vielfalt des Handwerks. Das umfangreiche Bildungsangebot der Bildungszentren des Handwerks ist über www.handwerk-th.de ebenso zu finden wie die Beratungsleistungen, Sachverständige oder auch die Schlichtungsstellen.

Eine speziell entwickelte Suchmaschine ermöglicht das schnelle Finden von Thüringer Handwerksbetrieben nach eigenen Suchbegriffen. Links zu den Online-Shops von Handwerksbetrieben, Infos zu Handwerker-Märkten und Messen komplettieren das Internet-Portal und machen es damit vielfach und vielfältig nützlich.

Das Internet-Portal ist ein Projekt des Thüringer Handwerkstages, gefördert vom Thüringer Wirtschaftsministerium.

Mitgliederversammlung 2003

Mitgliederversammlung 2003

Am Donnerstag, den 6. November findet in Gera die diesjährige Mitgliederversammlung statt.

Das Thüringer Handwerk befindet sich in der schwersten wirtschaftlichsten Krise seit der Wiedervereinigung Deutschlands.

Das Ausmaß der verfehlten Wirtschafts- und Sozialpolitik der rot-grünen Bundesregierung ist nirgens so deutlich zu sehen wie im Handwerk. Der dazu von der Bundesregierung geführte Angriff auf die Strukturen des Handwerks bedeutet die Herausforderung des gesamten Berufsstandes. Der Thüringer Handwerkstag e.V. wird dazu die Grundpositionen vorstellen und die „Einheit“ des Handwerks stärken.

Gesicht des Handwerks 2003

Gesicht des Handwerks 2003

Anne-Kathrin Hofmann ist die Siegerin im Wettbewerb – Das Handwerk hat ein Gesicht!

Anne-Kathrin Hofmann hat die Wahl zum Gesicht des Thüringer Handwerks gewonnen. Die 26-jährige aus Bollerode bei Eisenach ist Maurerin, fährt LKW im Baugeschäft der Familie und ist alleinstehende Mutti.

Die Siegerin wurde am 17. Oktober im Erfurter Kaisersaal unter zwölf Finalteilnehmern ausgewählt. Als Hauptpreis nahm sie einen Reisegutschein im Wert von 2.500 Euro in Empfang. Insgesamt sind über 500 Einsendungen zum Wettbewerb „Das Handwerk hat ein Gesicht!“ bei der IKK-Thüringen eingegangen.

Die zwölf Finalteilnehmer finden sich im Thüringer-Handwerk-Kalender 2004 wieder, der ab Dezember in allen IKK-Geschäftsstellen erhältlich sein wird.

Handwerkszukunft

Pressemitteilung vom 22. September 2003

Handwerkszukunft im Blickpunkt der Mitgliederversammlung

Während der nächsten Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages e.V.  am 6. November in Gera wird die Zukunft des Thüringer Handwerks eindeutig im Mittelpunkt der Zusammenkunft stehen. Den Mitgliedern des THT werden an diesem Tag u.a. Ergebnisse der Studie „Zukunft des Thüringer Handwerks“ vorgestellt. Da zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich auch die Novellierung der Handwerksordnung mit der Neuordnung der Handwerksberufe ein Schritt weiter in der politischen Diskussion ist, wird sich der THT vor allem dem Ausblick widmen und seine künftigen Entwicklungsmöglichkeiten diskutieren.

Nicht nur für die Organisationen des Handwerks, vor allem für die Betriebe sind verlässlich Daten zur Entwicklung dieses Wirtschaftsbereiches für Planungen und Strategien wichtig. Daher erwartet das Handwerk von der Studie über die „Zukunft des Thüringer Handwerks“ vor allem konkrete Ausführungen zu künftigen Entwicklungstendenzen, Marktverschiebungen und Kundenstrukturen.

Die vor rund zwei Jahren in Auftrag gegebene Studie wird zu 90 Prozent vom Thüringer Wirtschaftsministerium und zu 10 Prozent vom Handwerk finanziert. Ergänzende Leistungen des Handwerks selbst sind beispielsweise Aktivitäten von Bildungseinrichtungen, den Gewerbeförderungen der Kammern sowie der Innungen, Verbände und Kreishandwerkerschaften.

Um Perspektiven für das Thüringer Handwerk zu entwickeln, waren umfangreiche Recherchearbeiten zur Ermittlung der aktuellen Situation notwendig. Derzeit sind die Experten der beauftragten Fachhochschule Jena, Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen, unter Leitung der Professoren Eibner und Demske damit beschäftigt, hieraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

Die Studie ist eines der Ergebnisse aus der im Jahr 2000 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk. Erstmals seit der Wende beschäftigen sich externe Fachleute ausschließlich mit dem Wirtschaftsbereich Handwerk in Thüringen und seinen Entwicklungsmöglichkeiten. „Wir versprechen uns viel von dieser Arbeit. Sie soll eine Arbeitsgrundlage für die Beratung unserer Betriebe bilden, soll der Landesregierung die Wirksamkeit ihrer Handwerks- und Mittelstandspolitik beleuchten und sie soll jedem Betrieb eine Orientierung geben. Und wenn die Studie dies erfüllt, dann wird sich diese Investition zigfach bezahlt machen,“ weiß der Geschäftsführer des THT, Dr. Dieter Artymiak, und warnt vor voreiliger Kritik.

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Druckschrift – Erfurt, im Mai 2003

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Die am 23. Juni 2000 zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V. abgeschlossene gemeinsame Vereinbarung hat in ihrer Umsetzung wesentlich dazu beigetragen, auch unter verschärften wirtschaftspolitischen Bedingungen einen größtmöglichen Konsens in allen wesentlichen Fragen zwischen der Landespolitik und der Thüringer Handwerksorganisation herzustellen.

Mit der im November 2002 erfolgten dritten Bilanzierung der gemeinsamen Vereinbarung konnte übereinstimmend festgehalten werden, dass der erreichte Stand der Umsetzung – bezogen auf das Land Thüringen – bereits sehr weit fortgeschritten ist. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden, wird die weiterhin fortbestehende Rahmenvereinbarung wie folgt untersetzt:

  1. Die Thüringer Landesregierung wird auch unter Beachtung der angespannten haushaltspolitischen Situation und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin günstige und stabile Rahmenbedingungen zu bieten mit dem Ziel, den erforderlichen strukturellen Umbau in den Zweigen und Branchen des Thüringer Handwerks aktiv zu begleiten.

  2. Im Rahmen des GuW-Programms werden zinsverbilligte Investitions- und Betriebsmitteldarlehen über die jeweilige Hausbank an den Endkreditnehmer ausgereicht. Die Landesregierung ermöglicht eine Verbilligung der Darlehen an KMU in den ersten zehn Jahren, sofern diese nicht mit anderen Förderprodukten der DtA kombiniert werden. Das Programm wird ergänzt mit den Möglichkeiten von Haftungsfreistellungen bzw. Ausfallbürgschaften.

  3. Die Thüringer Landesregierung sowie die Thüringer Handwerksorganisation betrachten die Förderinstrumentarien zur Leistungssteigerung im Handwerk und zur Beratungsförderung auch weiterhin als wesentlichen Ausgleich der Strukturnachteile denen kleine und mittlere Handwerksunternehmen unterliegen. Mit diesen flankierenden Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Stabilisierung des Managements in den Handwerksunternehmen bzw. die Erschließung neuer Marktpotenziale. In diesem Zusammenhang soll noch stärker darauf Einfluss genommen werden, dass im Handwerk die Bildung von „Kooperationen“ angeregt bzw. vorhandene ausgebaut sowie die Herausbildung von Vertriebsgemeinschaften im Handwerk aktiviert werden.

  4. Zur effektiveren Umsetzung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden neben den Informationsveranstaltungen im Thüringer Landesverwaltungsamt in den einzelnen Planungsregionen gemeinsame Beratungen mit den kommunalen Vergabestellen zum öffentlichen Auftragswesen durchgeführt.

  5. Die Thüringer Landesregierung geht davon aus, dass einzelne Änderungen der Handwerksordnung erforderlich sind, damit der Bestand der Handwerksordnung als Ganzes auch in Zukunft gesichert werden kann. Das betrifft ins besondere Regelungen zur Durchsetzung von EU-Normen. Für eine Novellierung, die den Wirtschaftsbereich Handwerk aushöhlt bzw. in Frage stellt, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.

  6. Hinsichtlich der bundespolitischen Zuständigkeiten setzt sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat für Regelungen ein, die

    – eine Steuer- und Sozialabgabenentlastung,
    – eine Stärkung der Investitionskraft der Länder und Kommunen,
    – die Verabschiedung von gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von
      Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzungen
      von Forderungen sowie einen
    – durchgreifenden „Bürokratieabbau“

    bewirken.

  7. Die von der Thüringer Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Deregulierung werden konsequent fortgeführt. Vorschriften werden hinsichtlich ihrer Effektivität und Notwendigkeit überprüft und ggf. außer Kraft gesetzt.

  8. Die Landesregierung ist bestrebt, die Finanzkraft der Kommunen zu sichern und insbesondere die Zuweisungen für die Investitionstätigkeit auf hohem Niveau zu halten. Die rückläufigen Einnahmen der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sollen – soweit wie möglich – durch zusätzliche Zuführungen des Landes ausgeglichen werden.

  9. Die weitere Entwicklung der Qualitätsarbeit im Handwerk wird gefördert. In diesem Zusammenhang unterstützt die Landesregierung z. B. auch ein Pilotprojekt des Fleischerhandwerks zur Durchsetzung des Rechtschutzes und der Pflege von Thüringer Qualitätserzeugnissen.

  10. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsabkommens soll die bisherige „Umweltinitiative für die Thüringer Wirtschaft“ weiter entwickelt werden. Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft ist von der Überzeugung getragen, dass eine nachhaltige Entwicklung im Freistaat Thüringen nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zu erreichen ist.

  11. Die Strategie der Thüringer Landesregierung in Bezug auf die Berufswahlvorbereitung ist schwerpunktmäßig auf die weitere Umsetzung der „Vereinbarung über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen“ sowie auf die Vereinbarung über „Bildung und Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss“ orientiert. Dafür ist das Modellprojekt „Vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung (Berufsstart)“ unter Beteiligung des Thüringer Handwerks in Vorbereitung.

  12. Die Thüringer Wirtschaft ist sich bewusst, dass die berufliche Qualifizierung dafür ausschlaggebend ist, im internationalen Wettbewerb zu bestehen sowie zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu sichern. Die Landesregierung wird diesen Prozess begleitend unterstützen. Dabei geht es insbesondere um

    – Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze durch das Handwerk mindestens
      in der Anzahl des Vorjahres,
    – Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen und Anpassungsqualifizierung für
      Beschäftigte und Inhaber Thüringer Unternehmen sowie von Maßnahmen
      der Aufstiegsfortbildung,
    – Maßnahmen zur Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Schulabschluss bzw.
      für Jugendliche mit Schulabschluss, aber ohne Berufsreife,
    – Fortbildung von Existenzgründern und von Maßnahmen zur Entwicklung und 
      Sicherung von Existenzgründungen für von Arbeitslosigkeit bedrohten sowie
      vormals arbeitslosen Hoch- und Fachschulabsolventen,
    – Modellhafte Projekte in der beruflichen Aus- und Fortbildung bei begründetem
      Bedarf zur Entwicklung innovativer Aus- und Fortbildungskonzepte für Arbeitnehmer
      und Inhaber von Unternehmen bzw. der praxisorientierten Berufsvorbereitung von
      Jugendlichen für den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt.

  13. Die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) wird auch in den nächsten Jahren auf gleich bleibend hohem Niveau fortgesetzt.

  14. Eine stärkere Konzentration erfolgt zukünftig auf den Bereich der Berufsorientierung. Es soll insbesondere auf die Berufe hingewiesen bzw. orientiert werden, in denen bereits jetzt Bedarf an Fachkräften besteht. Hierzu wird das Handwerk eigene Projekte zur Berufsinformation und -orientierung entwickeln.

  15. Die Thüringer Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, die bestehenden Bildungszentren des Handwerks zu Kompetenzzentren wei
    terzuentwickeln. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen, die Effizienz dieser Einrichtungen durch Erweiterung des Leistungsspektrums zu erhöhen.

  16. Die Landesregierung setzt sich im kommenden Zeitraum weiter zielstrebig dafür ein, im Rahmen der Schaffung einer wirtschaftsfördernden Infrastruktur als Voraussetzung zur Ansiedlung von Investoren und zur gesunden Entwicklung der bestehenden Unternehmen den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu betreiben.

  17. Für das Jahr 2003 sind folgende Fertigstellungen bzw. Baubeginne an Autobahnen vorgesehen:

    – Baubeginn an der A 4, Raum Jena
    – Verkehrsfreigabe A 71, Ilmenau-West – AS Oberhof
    – Baubeginn A 73, Anschlussstelle Suhl – AS Schleusingen
    – Baubeginn A 38, Anschlussstelle Heiligenstadt – AS Arenshausen
    – Baubeginn A 38, AS Heiligenstadt – AS Leinefelde
    – Verkehrsfreigabe A 73, Eisfeld-Süd, Eisfeld-Nord

    Im Rahmen des Bundes- und Landesstraßennetzes wird 2003 u. a. die Ortsumgehung Sondershausen (B 4) begonnen und die Ortsumgehung Altenburg (B 93) fertig gestellt.

  18. Im Rahmen der überregionalen Schienenverkehrsprojekte ist entscheidend, welche Finanzmittel der Bund in den Jahren 2003/2004 bereit stellt, da in diesem Jahr die Bauarbeiten in allen Planungsabschnitten aufgenommen sein müssen, um den Verfall des Baurechts ab 2005 zu verhindern.

    Der Umbau des Eisenbahnknotens Erfurt (Hauptbahnhof Erfurt) wird in diesem Zusammenhang bis 2006 zum modernen ICE-Bahnhof umgestaltet.

    Die Mitte-Deutschland-Verbindung wird planmäßig bis 2006 ausgebaut, so dass auch die BUGA 2007 in Gera und Ronneburg verkehrsmäßig abgesichert wird.

    In gemeinsamer Abstimmung zwischen Landesregierung und Bahn wird die wichtige überregionale Eisenbahnstrecke Neudietendorf – Suhl – Grimmenthal – Rentwertshausen – (Schweinfurt) in den Jahren 2003-2007 ausgebaut und für den Einsatz moderner, vom Land geförderter Neigetechnik hergerichtet.

Die Fortschreibung ist die Untersetzung der „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.“ vom 23. Juni 2000 und wird gleichermaßen in die regelmäßig stattfindenden Dialoge des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur mit der Thüringer Handwerksorganisation einbezogen.

Erfurt, den 12. Mai 2003

Für die Thüringer Landesregierung                       Für den Thüringer Handwerkstag e. V.
Franz Schuster                                                   Rolf Ostermann
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur     Präsident des Thüringer Handwerkstages e. V.


Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne einen zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Impressum:
Thüringer Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
Max-Reger-Straße 4 – 8
99096 Erfurt
Tel.: 03 61/3 79 79 99
E-Mail: mailbox@th-online.de
Internet: www.th-online.de
Erfurt, im Mai 2003

Handwerk begrüßt „Thüringen Kapital“

Pressemitteilung 03.09.2003

Handwerk begrüßt „Thüringen Kapital“

Das jetzt vorgestellte neue Förderprogramm „Thüringen Kapital“ wird vom Thüringer Handwerkstag e.V. begrüßt.

„Damit geht die Landesregierung endlich auf unsere Forderung ein, Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine Betriebe anzubieten. Die Form der stillen Beteiligung bietet zudem unseren Betrieben die Chance, gegenüber den Kreditinstituten gestärkt aufzutreten“, teilt der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann, mit.

Viele Handwerksbetriebe leiden unter einer zu knappen Eigenkapitalbasis. Notwendige Investitionen werden zurückgestellt, finanzielle Engpässe führen schnell zu Krisensituationen. Auf eine Verbesserung der Marktlage kann nur unzureichend reagiert werden, da die nötigen Mittel dazu fehlen. Da sich viele Förderprogramme erst ab Größenordnungen abspielen, die für die meisten Handwerksbetriebe unrealistisch sind, konnte das Handwerk bisher von den Bundes- oder Landesförderungen nur am Rande profitieren. Das „Thüringen Kapital“ kann aus Sicht des Thüringer Handwerkstages hier eine Lücke schließen und gerade kleinen Betrieben wichtige Unterstützung bieten.

„Wir sind froh, dass die Landesregierung mit diesem Programm ihr Versprechen eingelöst hat, gerade die kleinen und mittleren Betriebe im Rahmen der Wirtschaftspolitik mehr zu berücksichtigen. Es darf allerdings nicht dazu führen, dass sich die Hausbanken jetzt noch mehr aus dem Kreditgeschäft mit unseren Betrieben zurückziehen. Wir brauchen das eine wie das andere“, warnt Ostermann vorsorglich die Kreditwirtschaft.

Thüringen Kapital für KMU und Existenzgründer

„Thüringen Kapital“ für KMU und Existenzgründer

Unter dem Namen „Thüringen Kapital“ wird die Landesregierung ein neues Förderprogramm für kleine Unternehmen und Existenzgründer auflegen.

Das Förderprogramm „Thüringen Kapital“ bietet Unternehmen eine Finanzierung als „stille Beteiligung“, mit deren Hilfe sie ihre Eigenkapitalbasis verstärken können. Vor allem kleine Unternehmen und Existenzgründer benötigen frische Liquidität. Allerdings wird ihnen oft die Aufnahme von Fremdkapital durch ihre Eigenkapitalschwäche erschwert. Doch ohne Finanzierung gibt es keine Investitionen und damit kein Wachstum. Genau hier setzt „Thüringen Kapital“ an.

Das Programm richtet sich als standardisiertes Finanzprodukt vor allem an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Finanzbedarf zwischen 10.000 und 50.000 €. Die Finanzierung erfolgt als „stille Beteiligung“ nach marktüblichen Konditionen und ist mit anderen Förderprogrammen (LIP, GuW, Bürgschaften) kombinierbar. Der Verwendungszweck umfasst Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, aber z.B. auch den Erwerb von Unternehmensanteilen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

„Thüringen Kapital“ soll noch im ersten Quartal 2004 starten.

Wettbewerb – Das Handwerk hat ein Gesicht…

 

Wettbewerb – Das Handwerk hat ein Gesicht …

… und vielleicht sind Sie es?

Der Startschuss für den Wettbewerb zum interessantesten „Handwerker-Gesicht“ ist gefallen.
Mit einer gemeinsamen Pressekonferenz des Thüringer Handwerkstages e.V. und der IKK Thüringen begann am 6. August 2003 die Suche nach „dem“ Gesicht des Thüringer Handwerks. Gerade in diesen Wochen, in denen die Politik unter dem Deckmantel von „Reformbemühungen“ das Handwerk regulieren und sanktionieren will, wollen wir mit den Gesichtern die Vielfalt des Handwerks darstellen. Oder wie der Vizepräsident des Thüringer Handwerkstages e.V. Karl-Heinz Schneider so trefflich sagte, „die Politik versucht, das Handwerk mundtot zu machen, aber sie kann uns nicht gesichtslos machen“.

Jetzt sind Sie dran, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Es geht einfach: Foto-Schnappschuss
oder Portrait an die IKK Thüringen, Mittelhäuser Straße 68, 99091 Erfurt senden. Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass Sie in einem Handwerksbetrieb arbeiten, egal ob als Geselle, Lehrling oder „Chef“. Ebenso egal ist Ihr Alter, viel wichtiger ist, dass Ihr Gesicht interessant ist. Ein kleiner Tipp dazu: Berufsbekleidung kommt immer gut!

Einsendeschluss ist der 30. September 2003.

Und jetzt los, nichts anderes als Foto suchen, ab damit und einen der tollen Preise gewinnen.
Sie wollen noch mehr wissen, dann klicken Sie hier!

„Vom Handwerk bliebe nichts übrig“

Pressemitteilung 28.04.2003

„Vom Handwerk bliebe nichts übrig“

„Die Referentenentwürfe zu den Reformplänen der Bundesregierung zur Handwerksordnung
sind inakzeptabel. Sie sind mit zu heißer Nadel gestrickt, unausgereift, unausgewogen und
voller inhaltlicher Fehler.“ Für den Präsidenten des Thüringer Handwerkstages e.V., Rolf
Ostermann, ist mit der Vorlage der Entwürfe eines klar: Das Ziel der Bundesregierung ist die
Zerstörung des Deutschen Handwerks. „Und das muss verhindert werden.“ Er hofft dabei
auch auf die Unterstützung der Thüringer Landesregierung, die über den Bundesrat ihren
Einfluss geltend machen soll.

Die Entwürfe aus dem Hause von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sehen eine
Reduzierung der Meisterberufe von derzeit 94 auf geplante 32, die Aussetzung eines
Ausbildungseignungsnachweises in der betrieblichen Ausbildung, die Herauslösung weiter
Teile handwerklicher Tätigkeiten aus dem Handwerk, die Atomisierung des Meisterbriefes als
Basis unternehmerischer Tätigkeit im Handwerk und nicht zuletzt die Freistellung des
Kammerbeitrages für Existenzgründer vor. Außerdem sollen die Verbände des Handwerks
wie Landesinnungs- oder Bundesinnungsverbände ihren Status als Körperschaft des privaten
Rechts verlieren und lediglich als Vereine weiterexistieren. „Die Innungs- oder Fachverbände
sind im Handwerk Tarifpartner und sie übernehmen wichtige Aufgaben in der Organisation
der betrieblichen Ausbildung. Die Bundesregierung würde mit einem Federstrich lang
gewachsene tarifpolitische Konstellationen zerschlagen, die mit Erfolg arbeiten und die seit
Jahrzehnten betrieblichen Frieden garantieren. Wir können nicht zulassen, dass ohne Grund
und ohne Not hier an handwerklichen Selbstverwaltungsorganisationen hantiert wird,“
äußerte sich THT-Vizepräsident Karl-Heinz Schneider, der als Landesinnungsmeister dem
Landesinnungsverband der Thüringer Dachdecker vorsteht.

„Die beiden Entwürfe sind durchtränkt von politischer Überheblichkeit, gepaart mit
wirtschaftlicher Ahnungslosigkeit. Das zusammen ist eine hochexplosive Mischung, die weite
Teile des Handwerks zerstören würde. Der Verbraucherschutz wird mit Füßen getreten, die
nachweisliche und anerkannte Qualität der handwerklichen Arbeit und der Ausbildung im
Handwerk reduziert und die wirtschaftliche Selbstverwaltung erneut verstaatlicht. Ich kann
nur hoffen, dass die Regierungsmitglieder die Referentenentwürfe schnellstens in den
Reißwolf legen und konstruktive Gespräche mit dem Zentralverband des Deutschen
Handwerks aufnehmen. Der ZDH hat eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung des
Handwerks und der Handwerksordnung erarbeitet. Beratungen dazu mit dem
Bundeswirtschaftsministerium haben allerdings noch nicht stattgefunden,“ erklärte THT-Präsident
Ostermann.

Am 28. Mai sollen die Referentenentwürfe im Kabinett beraten und beschlossen werden.
Anschließend beginnen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.