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Mitgliederversammlung 2003

Mitgliederversammlung 2003

Am Donnerstag, den 6. November findet in Gera die diesjährige Mitgliederversammlung statt.

Das Thüringer Handwerk befindet sich in der schwersten wirtschaftlichsten Krise seit der Wiedervereinigung Deutschlands.

Das Ausmaß der verfehlten Wirtschafts- und Sozialpolitik der rot-grünen Bundesregierung ist nirgens so deutlich zu sehen wie im Handwerk. Der dazu von der Bundesregierung geführte Angriff auf die Strukturen des Handwerks bedeutet die Herausforderung des gesamten Berufsstandes. Der Thüringer Handwerkstag e.V. wird dazu die Grundpositionen vorstellen und die „Einheit“ des Handwerks stärken.

Gesicht des Handwerks 2003

Gesicht des Handwerks 2003

Anne-Kathrin Hofmann ist die Siegerin im Wettbewerb – Das Handwerk hat ein Gesicht!

Anne-Kathrin Hofmann hat die Wahl zum Gesicht des Thüringer Handwerks gewonnen. Die 26-jährige aus Bollerode bei Eisenach ist Maurerin, fährt LKW im Baugeschäft der Familie und ist alleinstehende Mutti.

Die Siegerin wurde am 17. Oktober im Erfurter Kaisersaal unter zwölf Finalteilnehmern ausgewählt. Als Hauptpreis nahm sie einen Reisegutschein im Wert von 2.500 Euro in Empfang. Insgesamt sind über 500 Einsendungen zum Wettbewerb „Das Handwerk hat ein Gesicht!“ bei der IKK-Thüringen eingegangen.

Die zwölf Finalteilnehmer finden sich im Thüringer-Handwerk-Kalender 2004 wieder, der ab Dezember in allen IKK-Geschäftsstellen erhältlich sein wird.

Handwerkszukunft

Pressemitteilung vom 22. September 2003

Handwerkszukunft im Blickpunkt der Mitgliederversammlung

Während der nächsten Mitgliederversammlung des Thüringer Handwerkstages e.V.  am 6. November in Gera wird die Zukunft des Thüringer Handwerks eindeutig im Mittelpunkt der Zusammenkunft stehen. Den Mitgliedern des THT werden an diesem Tag u.a. Ergebnisse der Studie „Zukunft des Thüringer Handwerks“ vorgestellt. Da zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich auch die Novellierung der Handwerksordnung mit der Neuordnung der Handwerksberufe ein Schritt weiter in der politischen Diskussion ist, wird sich der THT vor allem dem Ausblick widmen und seine künftigen Entwicklungsmöglichkeiten diskutieren.

Nicht nur für die Organisationen des Handwerks, vor allem für die Betriebe sind verlässlich Daten zur Entwicklung dieses Wirtschaftsbereiches für Planungen und Strategien wichtig. Daher erwartet das Handwerk von der Studie über die „Zukunft des Thüringer Handwerks“ vor allem konkrete Ausführungen zu künftigen Entwicklungstendenzen, Marktverschiebungen und Kundenstrukturen.

Die vor rund zwei Jahren in Auftrag gegebene Studie wird zu 90 Prozent vom Thüringer Wirtschaftsministerium und zu 10 Prozent vom Handwerk finanziert. Ergänzende Leistungen des Handwerks selbst sind beispielsweise Aktivitäten von Bildungseinrichtungen, den Gewerbeförderungen der Kammern sowie der Innungen, Verbände und Kreishandwerkerschaften.

Um Perspektiven für das Thüringer Handwerk zu entwickeln, waren umfangreiche Recherchearbeiten zur Ermittlung der aktuellen Situation notwendig. Derzeit sind die Experten der beauftragten Fachhochschule Jena, Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen, unter Leitung der Professoren Eibner und Demske damit beschäftigt, hieraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen.

Die Studie ist eines der Ergebnisse aus der im Jahr 2000 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerk. Erstmals seit der Wende beschäftigen sich externe Fachleute ausschließlich mit dem Wirtschaftsbereich Handwerk in Thüringen und seinen Entwicklungsmöglichkeiten. „Wir versprechen uns viel von dieser Arbeit. Sie soll eine Arbeitsgrundlage für die Beratung unserer Betriebe bilden, soll der Landesregierung die Wirksamkeit ihrer Handwerks- und Mittelstandspolitik beleuchten und sie soll jedem Betrieb eine Orientierung geben. Und wenn die Studie dies erfüllt, dann wird sich diese Investition zigfach bezahlt machen,“ weiß der Geschäftsführer des THT, Dr. Dieter Artymiak, und warnt vor voreiliger Kritik.

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Druckschrift – Erfurt, im Mai 2003

Fortschreibung der Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.

Die am 23. Juni 2000 zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V. abgeschlossene gemeinsame Vereinbarung hat in ihrer Umsetzung wesentlich dazu beigetragen, auch unter verschärften wirtschaftspolitischen Bedingungen einen größtmöglichen Konsens in allen wesentlichen Fragen zwischen der Landespolitik und der Thüringer Handwerksorganisation herzustellen.

Mit der im November 2002 erfolgten dritten Bilanzierung der gemeinsamen Vereinbarung konnte übereinstimmend festgehalten werden, dass der erreichte Stand der Umsetzung – bezogen auf das Land Thüringen – bereits sehr weit fortgeschritten ist. Um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden, wird die weiterhin fortbestehende Rahmenvereinbarung wie folgt untersetzt:

  1. Die Thüringer Landesregierung wird auch unter Beachtung der angespannten haushaltspolitischen Situation und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin günstige und stabile Rahmenbedingungen zu bieten mit dem Ziel, den erforderlichen strukturellen Umbau in den Zweigen und Branchen des Thüringer Handwerks aktiv zu begleiten.

  2. Im Rahmen des GuW-Programms werden zinsverbilligte Investitions- und Betriebsmitteldarlehen über die jeweilige Hausbank an den Endkreditnehmer ausgereicht. Die Landesregierung ermöglicht eine Verbilligung der Darlehen an KMU in den ersten zehn Jahren, sofern diese nicht mit anderen Förderprodukten der DtA kombiniert werden. Das Programm wird ergänzt mit den Möglichkeiten von Haftungsfreistellungen bzw. Ausfallbürgschaften.

  3. Die Thüringer Landesregierung sowie die Thüringer Handwerksorganisation betrachten die Förderinstrumentarien zur Leistungssteigerung im Handwerk und zur Beratungsförderung auch weiterhin als wesentlichen Ausgleich der Strukturnachteile denen kleine und mittlere Handwerksunternehmen unterliegen. Mit diesen flankierenden Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Stabilisierung des Managements in den Handwerksunternehmen bzw. die Erschließung neuer Marktpotenziale. In diesem Zusammenhang soll noch stärker darauf Einfluss genommen werden, dass im Handwerk die Bildung von „Kooperationen“ angeregt bzw. vorhandene ausgebaut sowie die Herausbildung von Vertriebsgemeinschaften im Handwerk aktiviert werden.

  4. Zur effektiveren Umsetzung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden neben den Informationsveranstaltungen im Thüringer Landesverwaltungsamt in den einzelnen Planungsregionen gemeinsame Beratungen mit den kommunalen Vergabestellen zum öffentlichen Auftragswesen durchgeführt.

  5. Die Thüringer Landesregierung geht davon aus, dass einzelne Änderungen der Handwerksordnung erforderlich sind, damit der Bestand der Handwerksordnung als Ganzes auch in Zukunft gesichert werden kann. Das betrifft ins besondere Regelungen zur Durchsetzung von EU-Normen. Für eine Novellierung, die den Wirtschaftsbereich Handwerk aushöhlt bzw. in Frage stellt, sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf.

  6. Hinsichtlich der bundespolitischen Zuständigkeiten setzt sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat für Regelungen ein, die

    – eine Steuer- und Sozialabgabenentlastung,
    – eine Stärkung der Investitionskraft der Länder und Kommunen,
    – die Verabschiedung von gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von
      Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzungen
      von Forderungen sowie einen
    – durchgreifenden „Bürokratieabbau“

    bewirken.

  7. Die von der Thüringer Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Deregulierung werden konsequent fortgeführt. Vorschriften werden hinsichtlich ihrer Effektivität und Notwendigkeit überprüft und ggf. außer Kraft gesetzt.

  8. Die Landesregierung ist bestrebt, die Finanzkraft der Kommunen zu sichern und insbesondere die Zuweisungen für die Investitionstätigkeit auf hohem Niveau zu halten. Die rückläufigen Einnahmen der Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sollen – soweit wie möglich – durch zusätzliche Zuführungen des Landes ausgeglichen werden.

  9. Die weitere Entwicklung der Qualitätsarbeit im Handwerk wird gefördert. In diesem Zusammenhang unterstützt die Landesregierung z. B. auch ein Pilotprojekt des Fleischerhandwerks zur Durchsetzung des Rechtschutzes und der Pflege von Thüringer Qualitätserzeugnissen.

  10. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsabkommens soll die bisherige „Umweltinitiative für die Thüringer Wirtschaft“ weiter entwickelt werden. Die diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft ist von der Überzeugung getragen, dass eine nachhaltige Entwicklung im Freistaat Thüringen nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zu erreichen ist.

  11. Die Strategie der Thüringer Landesregierung in Bezug auf die Berufswahlvorbereitung ist schwerpunktmäßig auf die weitere Umsetzung der „Vereinbarung über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen“ sowie auf die Vereinbarung über „Bildung und Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss“ orientiert. Dafür ist das Modellprojekt „Vertiefte wirtschaftsnahe Berufsvorbereitung (Berufsstart)“ unter Beteiligung des Thüringer Handwerks in Vorbereitung.

  12. Die Thüringer Wirtschaft ist sich bewusst, dass die berufliche Qualifizierung dafür ausschlaggebend ist, im internationalen Wettbewerb zu bestehen sowie zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu sichern. Die Landesregierung wird diesen Prozess begleitend unterstützen. Dabei geht es insbesondere um

    – Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze durch das Handwerk mindestens
      in der Anzahl des Vorjahres,
    – Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen und Anpassungsqualifizierung für
      Beschäftigte und Inhaber Thüringer Unternehmen sowie von Maßnahmen
      der Aufstiegsfortbildung,
    – Maßnahmen zur Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Schulabschluss bzw.
      für Jugendliche mit Schulabschluss, aber ohne Berufsreife,
    – Fortbildung von Existenzgründern und von Maßnahmen zur Entwicklung und 
      Sicherung von Existenzgründungen für von Arbeitslosigkeit bedrohten sowie
      vormals arbeitslosen Hoch- und Fachschulabsolventen,
    – Modellhafte Projekte in der beruflichen Aus- und Fortbildung bei begründetem
      Bedarf zur Entwicklung innovativer Aus- und Fortbildungskonzepte für Arbeitnehmer
      und Inhaber von Unternehmen bzw. der praxisorientierten Berufsvorbereitung von
      Jugendlichen für den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt.

  13. Die Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) wird auch in den nächsten Jahren auf gleich bleibend hohem Niveau fortgesetzt.

  14. Eine stärkere Konzentration erfolgt zukünftig auf den Bereich der Berufsorientierung. Es soll insbesondere auf die Berufe hingewiesen bzw. orientiert werden, in denen bereits jetzt Bedarf an Fachkräften besteht. Hierzu wird das Handwerk eigene Projekte zur Berufsinformation und -orientierung entwickeln.

  15. Die Thüringer Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, die bestehenden Bildungszentren des Handwerks zu Kompetenzzentren wei
    terzuentwickeln. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen, die Effizienz dieser Einrichtungen durch Erweiterung des Leistungsspektrums zu erhöhen.

  16. Die Landesregierung setzt sich im kommenden Zeitraum weiter zielstrebig dafür ein, im Rahmen der Schaffung einer wirtschaftsfördernden Infrastruktur als Voraussetzung zur Ansiedlung von Investoren und zur gesunden Entwicklung der bestehenden Unternehmen den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu betreiben.

  17. Für das Jahr 2003 sind folgende Fertigstellungen bzw. Baubeginne an Autobahnen vorgesehen:

    – Baubeginn an der A 4, Raum Jena
    – Verkehrsfreigabe A 71, Ilmenau-West – AS Oberhof
    – Baubeginn A 73, Anschlussstelle Suhl – AS Schleusingen
    – Baubeginn A 38, Anschlussstelle Heiligenstadt – AS Arenshausen
    – Baubeginn A 38, AS Heiligenstadt – AS Leinefelde
    – Verkehrsfreigabe A 73, Eisfeld-Süd, Eisfeld-Nord

    Im Rahmen des Bundes- und Landesstraßennetzes wird 2003 u. a. die Ortsumgehung Sondershausen (B 4) begonnen und die Ortsumgehung Altenburg (B 93) fertig gestellt.

  18. Im Rahmen der überregionalen Schienenverkehrsprojekte ist entscheidend, welche Finanzmittel der Bund in den Jahren 2003/2004 bereit stellt, da in diesem Jahr die Bauarbeiten in allen Planungsabschnitten aufgenommen sein müssen, um den Verfall des Baurechts ab 2005 zu verhindern.

    Der Umbau des Eisenbahnknotens Erfurt (Hauptbahnhof Erfurt) wird in diesem Zusammenhang bis 2006 zum modernen ICE-Bahnhof umgestaltet.

    Die Mitte-Deutschland-Verbindung wird planmäßig bis 2006 ausgebaut, so dass auch die BUGA 2007 in Gera und Ronneburg verkehrsmäßig abgesichert wird.

    In gemeinsamer Abstimmung zwischen Landesregierung und Bahn wird die wichtige überregionale Eisenbahnstrecke Neudietendorf – Suhl – Grimmenthal – Rentwertshausen – (Schweinfurt) in den Jahren 2003-2007 ausgebaut und für den Einsatz moderner, vom Land geförderter Neigetechnik hergerichtet.

Die Fortschreibung ist die Untersetzung der „Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Thüringer Handwerkstag e. V.“ vom 23. Juni 2000 und wird gleichermaßen in die regelmäßig stattfindenden Dialoge des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur mit der Thüringer Handwerksorganisation einbezogen.

Erfurt, den 12. Mai 2003

Für die Thüringer Landesregierung                       Für den Thüringer Handwerkstag e. V.
Franz Schuster                                                   Rolf Ostermann
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur     Präsident des Thüringer Handwerkstages e. V.


Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne einen zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Impressum:
Thüringer Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur
Max-Reger-Straße 4 – 8
99096 Erfurt
Tel.: 03 61/3 79 79 99
E-Mail: mailbox@th-online.de
Internet: www.th-online.de
Erfurt, im Mai 2003

Handwerk begrüßt „Thüringen Kapital“

Pressemitteilung 03.09.2003

Handwerk begrüßt „Thüringen Kapital“

Das jetzt vorgestellte neue Förderprogramm „Thüringen Kapital“ wird vom Thüringer Handwerkstag e.V. begrüßt.

„Damit geht die Landesregierung endlich auf unsere Forderung ein, Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine Betriebe anzubieten. Die Form der stillen Beteiligung bietet zudem unseren Betrieben die Chance, gegenüber den Kreditinstituten gestärkt aufzutreten“, teilt der Präsident des Thüringer Handwerkstages, Rolf Ostermann, mit.

Viele Handwerksbetriebe leiden unter einer zu knappen Eigenkapitalbasis. Notwendige Investitionen werden zurückgestellt, finanzielle Engpässe führen schnell zu Krisensituationen. Auf eine Verbesserung der Marktlage kann nur unzureichend reagiert werden, da die nötigen Mittel dazu fehlen. Da sich viele Förderprogramme erst ab Größenordnungen abspielen, die für die meisten Handwerksbetriebe unrealistisch sind, konnte das Handwerk bisher von den Bundes- oder Landesförderungen nur am Rande profitieren. Das „Thüringen Kapital“ kann aus Sicht des Thüringer Handwerkstages hier eine Lücke schließen und gerade kleinen Betrieben wichtige Unterstützung bieten.

„Wir sind froh, dass die Landesregierung mit diesem Programm ihr Versprechen eingelöst hat, gerade die kleinen und mittleren Betriebe im Rahmen der Wirtschaftspolitik mehr zu berücksichtigen. Es darf allerdings nicht dazu führen, dass sich die Hausbanken jetzt noch mehr aus dem Kreditgeschäft mit unseren Betrieben zurückziehen. Wir brauchen das eine wie das andere“, warnt Ostermann vorsorglich die Kreditwirtschaft.

Thüringen Kapital für KMU und Existenzgründer

„Thüringen Kapital“ für KMU und Existenzgründer

Unter dem Namen „Thüringen Kapital“ wird die Landesregierung ein neues Förderprogramm für kleine Unternehmen und Existenzgründer auflegen.

Das Förderprogramm „Thüringen Kapital“ bietet Unternehmen eine Finanzierung als „stille Beteiligung“, mit deren Hilfe sie ihre Eigenkapitalbasis verstärken können. Vor allem kleine Unternehmen und Existenzgründer benötigen frische Liquidität. Allerdings wird ihnen oft die Aufnahme von Fremdkapital durch ihre Eigenkapitalschwäche erschwert. Doch ohne Finanzierung gibt es keine Investitionen und damit kein Wachstum. Genau hier setzt „Thüringen Kapital“ an.

Das Programm richtet sich als standardisiertes Finanzprodukt vor allem an Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einem Finanzbedarf zwischen 10.000 und 50.000 €. Die Finanzierung erfolgt als „stille Beteiligung“ nach marktüblichen Konditionen und ist mit anderen Förderprogrammen (LIP, GuW, Bürgschaften) kombinierbar. Der Verwendungszweck umfasst Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, aber z.B. auch den Erwerb von Unternehmensanteilen. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

„Thüringen Kapital“ soll noch im ersten Quartal 2004 starten.

Wettbewerb – Das Handwerk hat ein Gesicht…

 

Wettbewerb – Das Handwerk hat ein Gesicht …

… und vielleicht sind Sie es?

Der Startschuss für den Wettbewerb zum interessantesten „Handwerker-Gesicht“ ist gefallen.
Mit einer gemeinsamen Pressekonferenz des Thüringer Handwerkstages e.V. und der IKK Thüringen begann am 6. August 2003 die Suche nach „dem“ Gesicht des Thüringer Handwerks. Gerade in diesen Wochen, in denen die Politik unter dem Deckmantel von „Reformbemühungen“ das Handwerk regulieren und sanktionieren will, wollen wir mit den Gesichtern die Vielfalt des Handwerks darstellen. Oder wie der Vizepräsident des Thüringer Handwerkstages e.V. Karl-Heinz Schneider so trefflich sagte, „die Politik versucht, das Handwerk mundtot zu machen, aber sie kann uns nicht gesichtslos machen“.

Jetzt sind Sie dran, sich am Wettbewerb zu beteiligen. Es geht einfach: Foto-Schnappschuss
oder Portrait an die IKK Thüringen, Mittelhäuser Straße 68, 99091 Erfurt senden. Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass Sie in einem Handwerksbetrieb arbeiten, egal ob als Geselle, Lehrling oder „Chef“. Ebenso egal ist Ihr Alter, viel wichtiger ist, dass Ihr Gesicht interessant ist. Ein kleiner Tipp dazu: Berufsbekleidung kommt immer gut!

Einsendeschluss ist der 30. September 2003.

Und jetzt los, nichts anderes als Foto suchen, ab damit und einen der tollen Preise gewinnen.
Sie wollen noch mehr wissen, dann klicken Sie hier!

„Vom Handwerk bliebe nichts übrig“

Pressemitteilung 28.04.2003

„Vom Handwerk bliebe nichts übrig“

„Die Referentenentwürfe zu den Reformplänen der Bundesregierung zur Handwerksordnung
sind inakzeptabel. Sie sind mit zu heißer Nadel gestrickt, unausgereift, unausgewogen und
voller inhaltlicher Fehler.“ Für den Präsidenten des Thüringer Handwerkstages e.V., Rolf
Ostermann, ist mit der Vorlage der Entwürfe eines klar: Das Ziel der Bundesregierung ist die
Zerstörung des Deutschen Handwerks. „Und das muss verhindert werden.“ Er hofft dabei
auch auf die Unterstützung der Thüringer Landesregierung, die über den Bundesrat ihren
Einfluss geltend machen soll.

Die Entwürfe aus dem Hause von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sehen eine
Reduzierung der Meisterberufe von derzeit 94 auf geplante 32, die Aussetzung eines
Ausbildungseignungsnachweises in der betrieblichen Ausbildung, die Herauslösung weiter
Teile handwerklicher Tätigkeiten aus dem Handwerk, die Atomisierung des Meisterbriefes als
Basis unternehmerischer Tätigkeit im Handwerk und nicht zuletzt die Freistellung des
Kammerbeitrages für Existenzgründer vor. Außerdem sollen die Verbände des Handwerks
wie Landesinnungs- oder Bundesinnungsverbände ihren Status als Körperschaft des privaten
Rechts verlieren und lediglich als Vereine weiterexistieren. „Die Innungs- oder Fachverbände
sind im Handwerk Tarifpartner und sie übernehmen wichtige Aufgaben in der Organisation
der betrieblichen Ausbildung. Die Bundesregierung würde mit einem Federstrich lang
gewachsene tarifpolitische Konstellationen zerschlagen, die mit Erfolg arbeiten und die seit
Jahrzehnten betrieblichen Frieden garantieren. Wir können nicht zulassen, dass ohne Grund
und ohne Not hier an handwerklichen Selbstverwaltungsorganisationen hantiert wird,“
äußerte sich THT-Vizepräsident Karl-Heinz Schneider, der als Landesinnungsmeister dem
Landesinnungsverband der Thüringer Dachdecker vorsteht.

„Die beiden Entwürfe sind durchtränkt von politischer Überheblichkeit, gepaart mit
wirtschaftlicher Ahnungslosigkeit. Das zusammen ist eine hochexplosive Mischung, die weite
Teile des Handwerks zerstören würde. Der Verbraucherschutz wird mit Füßen getreten, die
nachweisliche und anerkannte Qualität der handwerklichen Arbeit und der Ausbildung im
Handwerk reduziert und die wirtschaftliche Selbstverwaltung erneut verstaatlicht. Ich kann
nur hoffen, dass die Regierungsmitglieder die Referentenentwürfe schnellstens in den
Reißwolf legen und konstruktive Gespräche mit dem Zentralverband des Deutschen
Handwerks aufnehmen. Der ZDH hat eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung des
Handwerks und der Handwerksordnung erarbeitet. Beratungen dazu mit dem
Bundeswirtschaftsministerium haben allerdings noch nicht stattgefunden,“ erklärte THT-Präsident
Ostermann.

Am 28. Mai sollen die Referentenentwürfe im Kabinett beraten und beschlossen werden.
Anschließend beginnen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Briefwechsel zwischen Handwerk und Politik

Briefwechsel zwischen Handwerk und Politik:

Alles auf dem Weg?

Schnell war die Antwort, die aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf den Brief des Thüringer Handwerkstages nach der Handwerker-Demo in Erfurt folgte. Ob die Qualität in-des mit der Geschwindigkeit mithalten konnte, soll jeder selbst entscheiden. Beide Briefe sind hier in voller Länge abgedruckt.
Zuerst das THT-Schreiben:
Sehr geehrter Herr Bundesminister Clement,
mit den Demonstrationen und Kundgebungen in den Ländern sowie der Abschlusskundgebung in Berlin hat das Handwerk den Versuch unternommen, die Probleme des täglichen Lebens und die Sicht zur Zukunft unter den jetzigen politischen Bedingungen der Bundesregierung deutlich zu machen.
Auch das Thüringer Handwerk hat am 7. Februar 2003 mit einer nie da gewesenen Demonstration sich positioniert.
Die wichtigsten Vorschläge, Notwendigkeiten und Forderungen hat das Thüringer Handwerk in einer Resolution zusammengefasst. Diese möchten wir Ihnen in der Anlage übergeben, in der Hoffnung, dass Sie und die weiteren Mitglieder der Bundesregierung daraus die notwendigen Anregungen für das zukunftsorientierte Handeln entnehmen können beziehungsweise bestätigt bekommen.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Clement, Ihr Auftritt in Berlin hat gezeigt, dass Sie aktiv die Belange des Handwerks sich anhören. Ihre Ansprache hat auch gezeigt, dass Sie sich einige Anregungen zu eigen machen könnten.
Dafür gebührt Ihnen unser Dank.
Einen schlechten Beigeschmack hat allerdings Ihre Einschätzung der Rolle der Wiedervereinigung zur jetzigen Wirtschaftslage. Das wirkt schon brüskierend für uns in den Neuen Bundesländern. Hätte es die Wiedervereinigung nicht gegeben, dann hätten Sie die Wirtschaftslage nicht erst als Bundesminister zu bewerten, sondern Sie hätten diese bereits als Ministerpräsident zu spüren bekommen. In der Hoffnung, dass über die Willensbekundungen des Handwerks eine neue Qualität im dringend notwendigen Miteinander von Politik und Wirtschaft erreicht wird, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Ostermann, Präsident Dr. Artymiak, Geschäftsführer

Die Antwort
Sehr geehrter Herr Ostermann,
sehr geehrter Herr Artymiak,
vielen Dank für Ihren Brief vom 12. Februar an Herrn Minister Clement,
mit dem Sie die Resolution „Den Thüringern reicht´s“ übermittelt haben. Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die Bundesregierung berücksichtigt die angemessenen Belange des Handwerk bei allen politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen. So entlastet die Steuerreform durch allgemeine Tarifabsenkungen und Anrechenbarkeit der Gewerbe auf die Einkommenssteuer vor allem auch Handwerk und Mittelstand, ab dem Jahr 2005 um rund 16,7 Mrd. Euro p.a. Das Verschieben der zweiten Stufe um ein Jahr bedeutet auch für das Handwerk eine Belastung. Allerdings bestand wegen des Soforthilfeprogramms für die Flutopfer ein breiter gesellschaftlicher Konsens für die Verschiebung. Die ausstehenden Entlastungsstufen werden jetzt planmäßig durchgeführt. Der begonnene Trend zur dauerhaften Entlastung wird durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht in Frage gestellt. Die Steuereinnahmen blieben auf grund der anhaltenden konjunkturellen Wachstumskonsolidierung hinter den Erwartungen zurück. Es blieb der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung keine andere Wahl, als auch Steuervergünstigungen abzubauen. Die Maßnahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes sind mit der Absicht, keine gesellschaftliche Gruppe über Gebühr zu belasten, breit gestreut worden. Insoweit wurden Handwerk und Mittelstand nicht überproportional belastet. Es ist Ziel der Bundesregierung, mit umfassenden Reformen im Sozialversicherungswesen die Lohnnebenkosten herabzusenken. Wegen der Komplexität der Materie ist die Beauftragung der Rürup-Kommission mit den Vorarbeiten erforderlich. Bei grundlegenden Strukturreformen geht ein strategisch durchdachtes Konzept vor aktionistischen Schnellschüssen. Neben den umfassenden bereits durchgeführten bzw. geplanten Reformen im sozialen Sicherungssystem hat die Bundesregierung mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes auch eine umfassende Arbeitsmarktreform angepackt, von der man Entlastungen von rund 6 Mrd. Euro p.a. erwartet. Derzeit wird im BMWAI ein Konzept zur Liberalisierung von Kündigungsschutz und Arbeitsrecht erstellt. Auf der Basis von Vorschlägen der Wirtschaftsverbände wird ein umfangreicher Masterplan zum Bürokratieabbau entwickelt. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Zahlungsmoral bei Bauwerkverträgen werden derzeit von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des BMJ (Bundesministerium für Justiz) geprüft. Es ist nicht geplant, die Selbstverwaltung des Handwerks oder den Großen Befähigungsnachweis in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
G. Schmidt