Gebäudeenergieberater des Handwerks beraten kompetent in Sachen Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 ist der Gebäudeenergieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Eigentümer, die ihr Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen wollen, müssen dem Käufer beziehungsweise Mieter einen Energieausweis vorweisen können. Während Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden jetzt schon von der Regelung betroffen sind, greift für jüngere Wohngebäude die Regelung ab dem 1. Januar 2009.
Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages: „Eine Reihe von Fragen rund um die Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung kommt jetzt auf die Eigentümer zu. Mit den Gebäudeenergieberatern des Handwerks stehen den Eigentümern kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle relevanten Fragen beantworten, kompetent beraten und Energieausweise ausstellen können.“
Außerdem können die Energieberater des Handwerks den Eigentümern helfen, die energetischen Schwachstellen des Gebäudes zu erkennen und zu analysieren, um Modernisierungen vorzuschlagen beziehungsweise durchzuführen.
Die Thüringer Gebäudeenergieberater des Handwerks sind in einer Datenbank des Umweltzentrums des Handwerks Thüringen aufgelistet und im Internet unter www.umweltzentrum.de zu finden bzw. zum download (pdf).