Organisationen des Thüringer Handwerks
Das Handwerk organisiert sich in regionalen und in berufsspezifischen Zusammenschlüssen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwaltet werden. Die Regeln der Organisationen des Handwerks sind in der Handwerksordnung (HwO) festgeschrieben.
In Thüringen gibt es verschiedene Formen von Handwerksorganisationen, so den
- Thüringer Handwerkstag e. V.,
- Fachgruppen,
- Handwerkskammern,
- Kreishandwerkerschaften,
- Innungen,
- Landes-/Fachverbände,
- Landesinnungen,
- Landesinnungsverbände,
- Arbeitsgemeinschaft der Fachverbände des Thüringer Handwerks und die
- Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern.
Innungen
Die Basisvertretungen des Handwerks sind die Innungen. Sie nehmen innerhalb eines bestimmten Gebietes (meistens kreisfreie Städte und Landkreise) selbständige Handwerker gleicher oder einander nahestehender Gewerke auf. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Neben einer allgemeinen Interessenvertretung nehmen sich die Innungen vor allem Fragen der Lehrlingsausbildung an. Außerdem stehen in den Innungen fachspezifische Themen im Blickpunkt der Arbeit.
Kreishandwerkerschaften
Die Kreishandwerkerschaften sind eine berufsübergreifende Organisationsform. Sie werden aus den Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben, gebildet.
Handwerkskammern
Die Thüringer Handwerkskammern vertreten die Interessen des Gesamthandwerks ihres Kammerbezirks. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist für alle selbständigen Handwerker verbindlich. Sie sind dabei weit mehr als Dienststellen, die die Einhaltung gültigen Handwerksrechts überwachen. In erster Linie sind die Handwerkskammern heute Dienstleistungszentren für Betriebe, Unternehmer, Beschäftigte und Lehrlinge. Ihr Service deckt rechtliche, betriebswirtschaftliche, technische sowie aus- und weiterbildungsbezogene Fragen ebenso ab, wie die politische Interessenvertretung und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk.