Steuerreform

Erfurt, den 10. Juli 2000

Statement des Thüringer Handwerkstages e.V. zur geplanten Steuerreform

Die Schieflage im bisherigen Gesetzespaket zur Steuerreform geht nahezu vollständig zu Lasten der kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen des Handwerks. Als notwendige Reformschritte fordert das Thüringer Handwerk eine Abflachung des Einkommensteuertarifs über den gesamten Tarifverlauf mit einer Senkung des Spitzensteuersatzes sowie eine parallele Regelung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Bezug auf die Steuerfreistellung bei Veräußerungsgewinnen von Kapitalgesellschaften.

Denn während bei Kapitalgesellschaften bereits zum 1. Januar 2001 eine absolute Senkung der Steuerlast auf 25 % eintreten soll, werden die Steuersätze für Einzelunternehmer und Personengesellschaften nur schrittweise bis 2005 gesenkt.

Darüber hinaus führt nur ein Spitzensteuersatz von unter 40 Prozent zur notwendigen spürbaren Entlastung.

THT-Präsident Wolfgang Bachmann appelliert an die Vertreter des Bundes und der Länder im Vermittlungsausschuss, die Schieflage der bisherigen Reformvorlage zügig zu beseitigen, damit ein einfaches, entlastendes und leistungsförderndes Steuerrecht auch für Handwerker zum Beginn des Jahres 2001 in Kraft treten kann.