Thüringer Handwerkstag begrüßt Wiedereinführung der Meisterpflicht
Ausweitung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke geplant
Der Thüringer Handwerkstag (THT) e.V. befürwortet die geplante Änderung der Handwerksordnung, auf die sich die große Koalition geeinigt hat. Demnach soll in zwölf Gewerken die Meisterpflicht zurückkehren.
THT-Präsident Stefan Lobenstein begrüßt die Einigung: „Es ist als erster Erfolg zu werten, dass die Fehler, die die Politik in der Vergangenheit begangen hat, nun wieder korrigiert werden. Die Abschaffung der Meisterpflicht für viele Handwerksberufe im Jahr 2004 hat sich für die jeweiligen Berufsgruppen als Fehler erwiesen, denn dadurch wurden die Qualität der Handwerks- als auch die der Ausbildungsleistung stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Meisterbrief im deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.“ Außerdem trage die Meisterpflicht durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Handwerk bei, so der Präsident.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht kündigte die Politik an für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer an. Damit kehren zwölf von 52 Gewerken von der Anlage B1 zurück in die Anlage A der Handwerksordnung.
Die Meisterpflicht soll ab 1. Januar 2020 für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, werden auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben dürfen und erhalten Bestandsschutz.